Pressefreiheit
Aus Buskeismus
Version vom 16:01, 6. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantier...) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (08:30, 19. Okt. 2008) (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht eine dazwischen liegende Version mit ein.) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre [[Meinung]] zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantierte Freiheit wird mit Aufkommen des Internets auch von Privatleuten beansprucht, die nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Verlagen und Rundfunkhäusern verfügen. | Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre [[Meinung]] zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantierte Freiheit wird mit Aufkommen des Internets auch von Privatleuten beansprucht, die nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Verlagen und Rundfunkhäusern verfügen. | ||
- | Gerichte sind bemüht, diesen Irrtum zu korrigieren, indem sie das [[Persönlichkeitsrechts]] grotesk ausweiten und kleine Leute wie Blogger, Forenteilnehmer und -Betreiber genauso behandeln wie etablierten Großverlage, wobei diesen trotz geringerer tatsächlicher Reichweite sogar die gleichen [[Streitwerte]] aufgebürdet und der -> [[fliegende Gerichtsstand|fliegende Gerichtsstand]] zugemutet werden. | + | Gerichte sind bemüht, diesen Irrtum zu korrigieren, indem sie das [[Persönlichkeitsrecht]]s grotesk ausweiten und kleine Leute wie Blogger, Forenteilnehmer und -Betreiber genauso behandeln wie etablierten Großverlage, wobei diesen trotz geringerer tatsächlicher Reichweite sogar die gleichen [[Streitwerte]] aufgebürdet und der [[fliegender Gerichtsstand|fliegende Gerichtsstand]] zugemutet werden. |
+ | |||
+ | Tatsächlich ist Pressefreiheit die "Ausgeburt eines kranken Gehirns", wie es Mitte des 19.Jahrhunderts in einer päpstlichen Enzyklika zu lesen war. | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version
Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantierte Freiheit wird mit Aufkommen des Internets auch von Privatleuten beansprucht, die nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Verlagen und Rundfunkhäusern verfügen.
Gerichte sind bemüht, diesen Irrtum zu korrigieren, indem sie das Persönlichkeitsrechts grotesk ausweiten und kleine Leute wie Blogger, Forenteilnehmer und -Betreiber genauso behandeln wie etablierten Großverlage, wobei diesen trotz geringerer tatsächlicher Reichweite sogar die gleichen Streitwerte aufgebürdet und der fliegende Gerichtsstand zugemutet werden.
Tatsächlich ist Pressefreiheit die "Ausgeburt eines kranken Gehirns", wie es Mitte des 19.Jahrhunderts in einer päpstlichen Enzyklika zu lesen war.