Bildnis
Aus Buskeismus
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Version vom 18:05, 18. Okt. 2008
Ein Bildnis ist die Darstellung der erkennbaren Gesichtszüge einer Person.
Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.
Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der Einwilligung durch den Abgebildeten.
Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschlägig sein.