Floskeln zum Einlulllen von Mandanten
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 16:07, 6. Apr. 2011 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (19:35, 7. Apr. 2011) (bearbeiten) (Entfernen) Rolf (Diskussion | Beiträge) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht eine dazwischen liegende Version mit ein.) | |||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
*Der Beschluss bewegt sich allerdings durchaus in einem für Juristen typischen Bereich. | *Der Beschluss bewegt sich allerdings durchaus in einem für Juristen typischen Bereich. | ||
- | *Bezüglich der Entscheidung beim Landgericht in Hamburg, muss man ehrlicher Weise zunächst einmal einräumen, dass Sie hier um 1/3 besser abgeschnitten haben, als im früheren einstweiligen Verfügungsverfahren in Bderlin. | + | *Bezüglich der Entscheidung beim Landgericht in Hamburg, muss man ehrlicher Weise zunächst einmal einräumen, dass Sie hier um 1/3 besser abgeschnitten haben, als im früheren einstweiligen Verfügungsverfahren in Berlin. |
+ | *Der Richter hat es nicht verstanden. Die Berufung gewinnen wir. | ||
[[Kategorie:Anwaltslogik]] | [[Kategorie:Anwaltslogik]] |
Aktuelle Version
- Bis jetzt ist es für uns ganz gut gelaufen.
- Das ist die erste Sache, die nicht gut gelaufen ist.
- Ich kann sie nicht trösten.
- Es sei denn, wir erleben eine Überraschung, wenn der Richter entscheidet.
- Ist von Richter zu Richter völlig verschieden.
- Der Beschluss bewegt sich allerdings durchaus in einem für Juristen typischen Bereich.
- Bezüglich der Entscheidung beim Landgericht in Hamburg, muss man ehrlicher Weise zunächst einmal einräumen, dass Sie hier um 1/3 besser abgeschnitten haben, als im früheren einstweiligen Verfügungsverfahren in Berlin.
- Der Richter hat es nicht verstanden. Die Berufung gewinnen wir.