Gefährliche Einrichtung
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 16:51, 14. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der gefährlichen Einrichtung geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer ein...) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 16:54, 14. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Urteile) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
*[http://www.buskeismus.de/urteile/I-15U2106_060607_olg_dues.htm Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2005, Az. 12 O 546/05]: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes | *[http://www.buskeismus.de/urteile/I-15U2106_060607_olg_dues.htm Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2005, Az. 12 O 546/05]: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes | ||
*[http://www.buskeismus.de/urteile/12O54605_060125_lg_dues.htm Urteil OLG Düsseldorf Az.: I-15 U 21/06 v. 07.06.2006]: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar. | *[http://www.buskeismus.de/urteile/12O54605_060125_lg_dues.htm Urteil OLG Düsseldorf Az.: I-15 U 21/06 v. 07.06.2006]: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar. | ||
+ | |||
+ | == Kommentare == | ||
+ | *[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22566/1.html Uwe Jürgens (Telepolis) zum Heise-Urteil] | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Version vom 16:54, 14. Okt. 2008
Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der gefährlichen Einrichtung geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.
Anwendung auf User Generated Content
Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können (User Generated Content) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger und Berliner Landrecht eine Gefahrenquelle und unterhält damit eine gefährliche Einrichtung. Für diese habe man einzustehen.
Urteile
- Landgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise: Volle Haftung für Einträge in Foren.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2005, Az. 12 O 546/05: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
- Urteil OLG Düsseldorf Az.: I-15 U 21/06 v. 07.06.2006: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar.