Sphärentheorie
Aus Buskeismus
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Version vom 18:24, 13. Okt. 2008
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Begriff
Die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit wird von der Rechtsprechung in sogenannten "Sphären" kategorisiert, die für die Begründung von öffentlichem Berichtsinteresse ein gestuftes System vorsehen.
Absolut geschützte Sphäre
Über die Intimsphäre (Sexualität, Nacktheit, Krankheit, Tod, Religionsausübung) darf ohne Einwilligung nie oder nur in krassen Ausnahmefällen berichtet werden.
Abwägungserfordernis
Über Sachverhalte aus der
- Geheimsphäre (Tagebuch, Steuergeheimnis, Geheimnummern, PIN-Nummern, Briefgeheimnis, bestimmte Geschäftsgeheimnnisse) sowie der
- Privatsphäre (Familie, Beziehungen, Freundschaften)
darf nur bei Vorliegen eines gewichtigen Berichtsinteresses berichtet werden.
Bei Sachverhalten, die der
- Sozialsphäre (privates Handeln im öffentlichen Raum) zugeordnet werden, kann auch ein Interesse der Boulevardpresse ausreichend sein.
Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sind mit der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen.
Kein Abwägungserfordernis
Über die Geschäftssphäre (Auftreten im öffentlichen Leben) darf bei einem Minimum an Berichtsinteresse grundsätzlich berichtet werden.
Kritik
Das ungeschriebene allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde von Medienanwälten zur diffusen Allzweckwaffe gegen die Meinungs- und Pressefreiheit pervertiert.