Richtigstellung

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-Eine Äußerung kann auch auf eigenen Entschluss des Verbreiters richtig gestellt werden, etwa aufgrund eigener Erkenntnis eines Fehlers oder formlosen Hinweis des Betroffenen. Eine redaktionelle Richtigstellung kann den Anspruch auf [[Unterlassungsanspruch|Unterlassung]] und [[Gegendarstellung]] entfallen lassen. +Eine Äußerung kann auch auf eigenen Entschluss des Verbreiters richtig gestellt werden, etwa aufgrund eigener Erkenntnis eines Fehlers oder formlosen Hinweis des Betroffenen. Eine redaktionelle Richtigstellung kann den Anspruch auf [[Unterlassungsanspruch|Unterlassung]] und [[Gegendarstellung]] entfallen lassen.
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 +Richtigstellungen werden von Medienprofis geräuschlos hinter den Kulissen ausgehandelt und lassen die Beteiligten ihr Gesicht wahren, anstatt Unterwerfungsgesten zu verlangen und vor Gericht rumzupöbeln.
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Version vom 16:51, 13. Okt. 2008

Eine Äußerung kann auch auf eigenen Entschluss des Verbreiters richtig gestellt werden, etwa aufgrund eigener Erkenntnis eines Fehlers oder formlosen Hinweis des Betroffenen. Eine redaktionelle Richtigstellung kann den Anspruch auf Unterlassung und Gegendarstellung entfallen lassen.

Richtigstellungen werden von Medienprofis geräuschlos hinter den Kulissen ausgehandelt und lassen die Beteiligten ihr Gesicht wahren, anstatt Unterwerfungsgesten zu verlangen und vor Gericht rumzupöbeln.

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