Gefahrenquelle

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 16:10, 9. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Urteile)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 21:23, 12. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
-== Begriff == 
- 
Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen. Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.

Version vom 21:23, 12. Okt. 2008

Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.

Anwendung auf User Generated Content

Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können (User Generated Content) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger Landrecht eine Gefahrenquelle. Für diese habe man einzustehen.

Urteile

Persönliche Werkzeuge