Archivbereinigung nach Orwell
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- | Das Internet vergisst nichts. [http://www.buskeismus.de/faelle/fall_archive.htm Archive] sind gefährlich. | + | Das Internet vergisst nichts. [http://www.buskeismus.de/faelle/fall_archive.htm Archive] sind gefährlich. Über die versuche der verurteilten Mördern, Archove zu löschen darf namentlich ebenfalls nicht berichtet werden. |
- | An dieser Stelle eine Übersicht über die gegen Archive klagenden Mörder, Wirtschaftkriminelle, Politiker und andere | + | Der Orwelsche Angriff gegen die Archive führt nur beim Vorsitzednen LG-Richter Andreas Buske und der Vorsitzenden OLG-Richterin Frau Dr. Raben zum Erfolg. Alle anderen Gerichte der Bundesrepublick sehen das anders und verlangen nicht die Löschung früher erlaubter wahrer Berichte aus den Archiven. |
- | =Verurteilte Mörder= | + | Die Orwellschen Zensoren nutzen den fliegenden Gerichtsstand. Prozesskostenhilfe word gewährt, damit die Geschichte umgeschrieben werden kann. |
- | ==erfolgreiche Klagen gegen Archive== | + | An dieser Stelle eine Übersicht über die gegen Archive klagenden Mörder, Wirtschaftkriminelle, Politiker und andere Täter. |
- | ===Sedlmayr-Mörder M.L gewinnt=== | + | =Verurteilte Mörder= |
- | *Beklagte: Axel Springer AG, vertreten von der , vertreten von der Kanzlei Hogan pp., Rechtsanwalt Dr. Amelung; 324 O 150/09 | + | ==erfolgreiche Klagen gegen Archive und Bwerichterstattung darüber== |
- | :'''18.12.09:''' Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflichtungserklärung. Noch keine Entscheidung verkündet | + | |
- | *Beklagte: Mittelrhein-Verlag GmbH / vertreten von der , vertreten von der Kanzlei Dr. Caspers pp., Rechtsanwalt Schierbach in Untervollmacht 324 O 83/09 | + | ===s.g. Sedlmayr-Mörder M.L und W.W.=== |
- | :'''11.09.09:''' Der Beklagten wird verboten, über den Kläger namentlich zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 Euro | + | |
- | *Beklagte: 324 O 911/08 / Sedlmayr-Mörder M.L Thüringer Allgemeine Verlag GmbH , vertreten von der Kanzlei Eick pp., Rechtsanwalt Eick | + | Siehe [[S.g. Sedlmayr-Mörder]] |
- | :08.05.09: Klägervertreter nimmt die Klage zurück (fehlende Passivlegitimation). Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. | + | |
- | *Beklagte: F.A.Z. Electronic Media GmbH , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Nieland 7 U 78/02 / 324 O 764/08<br> | + | Vertreten werden die s.g. Sedlmayr-Mörder vom Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp. |
- | :26.06.09: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. / 17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht | + | |
- | *Beklagte: Rhein-Main.net GmbH , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Nieland 324 O 690/08 / / <br> | + | Da diese verurteilten Mlörder schon freigelassen sind, konnten diese auch das OLG Hmaburg mit der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Raben erfolgreich passieren. |
- | :26.06.09: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
- | *Beklagte: Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Nieland 7 U 74/09 / 324 O 586/08<br> | + | In den vom BGH angenommenen Sachen verloren dieser Kläger allerdings. |
- | :26.06.09: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.<br> | + | |
- | :17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht | + | |
- | *Beklagte: Axel Springer AG , vertreten von der Kanzlei Hogan pp. 324 O 320/08<br> | + | Teilweise ist inzwischen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte engeschaltet. |
- | :21.11.08: Termin wurde aufgehoben | + | |
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- | *Beklagte: Niedermeier , vertreten von der Kanzlei Ihr Anwalt 24, Rechtsanwalt 324 O 203/08<br> | + | |
- | :21.11.08: Antrag auf Versäumnisurteil / Verkündung einer Entscheidung am dd.mm.yy, 9:55, Saal B335 | + | |
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- | *Beklagte: Knallgas New Media Solutions GmbH (Österreich) 314 O 113/08<br> | + | |
- | :13.06.08: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Keine Haftung des Forumbetreibers / Beschluss | + | |
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- | *Beklagte: etuxx e.V., vertreten von der Kanzlei Eisenberg pp., Rechtsanwalt niemand anwesend 324 O 103/08<br> | + | |
- | :05.06.09: Es wird festgestellt, die Hauptsache ist erledigt. Die Beklagte: hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit | + | |
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- | *Beklagter: Rolf Schälike, vertreten von Rechtsanwalt Dominik Böcker und Markus Kompa 11 O 10177/07 (HS) / 11 O 7987/07 (EV)<br> | + | |
- | :20.09.07 (LG Nürnberg-Fürth): Einstweilige Verfügung. Verbot der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständigen Familiennamens. / Beantragter Streitwert 35.000,00 Euro. / Vom Gericht festgelegter Streitwert 15.000,00 Euro.<br> | + | |
- | :26.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens.<br> | + | |
- | :14.01.08: Prozesskostenhilfe wurde gewährt.<br> | + | |
- | :27.06.08: Der Klage wird stattgegeben. Vom Gericht festgelegter Streitwert 30.000,00 Euro: | + | |
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- | *Beklagte: Brandschutz + Sicherheitstechnik , vertreten von der Kanzlei Kamin pp. 324 O 743/07<br> | + | |
- | :30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte:. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit. Verhandlungsbericht | + | |
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- | *Beklagte: Dresdner Magazin GmbH, vertreten von Rechtsanwalt Spyros Aroukatos 324 O 711/07<br> | + | |
- | :30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte:. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: Rhein-Main. Net GmbH , vertreten von der Kanzlei Damm pp., Rechtsanwalt Nieland, 324 O 690/07 | + | |
- | :15.02.08: Verkündung am 29.02.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 29.02.08: Beweisbeschluss. | + | |
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- | *Beklagte: GoNamic GmbH , vertreten von der Kanzlei Hertin pp., Rechtsanwalt Christlieb Klages 7 U 113/07 / (324 O 622/07)<br> | + | |
- | :30.11.07: Der Klage wird stattgegeben. Urteil / 1. Die Beklagte: wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, über den Kläger im Zusammenhang mit ... unter voller Nennung des Nachnamens zu berichten. / 2. Die Beklagte: hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. / 3. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 7.500,-- und hinsichtlich Ziffer 2. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar; und beschließt: Der Streitwert wird auf EUR 7.500,-- festgesetzt. / 29.07.08: Der Berufung wurde stattgegeben. Die Verbreitung der beanstandeten Meldung verletzt den Kläger zwar in seinen Rechten (unten 1.); die Beklagte: ist indessen hinsichtlich dieser Beeinträchtigung nicht Störer im Sinne von § 1004 BGB analog (unten 2.).Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger Urteil | + | |
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- | *Beklagte: Axel Springer AG 324 O 564/07<br> | + | |
- | 15.02.08: Auf der Terminrolle gestrichen | + | |
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- | *Beklagte: eDate Advertising GmbH (Österreich) , vertreten von der Kanzlei Merle & Albi / 1. Instanz A Kefferteutz (?) / 2. Instanz Rechstanwalt Yeff 7 U 22/08 / 324 O 548/07<br> | + | |
- | :18.01.07: 324 O 548/07 Urteil: Der Klage wird stattgegeben.<br> | + | |
- | :29.07.08: 7 U 22/08 Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil<br> | + | |
- | 10.11.09: BGH. Auf die Revision des Beklagten beschloss der BGH, das Verfahren auszusetzen und die Sache dem EuGH vorzulegen. Damit solle die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen ausländischer Anbietern geklärt werden. Ferner solle der EuGH klären, ob bei der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch österreichisches oder deutsches Recht anzuwenden ist. | + | |
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- | *Beklagte: Spiegel Online GmbH , vertreten von der Kanzlei Latham & Watkins LLP / KANZLEI Dr. Seybitz, Rechtsanwalt Seelmann-Eggebert 7 U 19/08 / 324 O 507/07<br> | + | |
- | :18.01.07: 324 O 507/07 Urteil: Der Klage wird stattgegeben. / Keine volle Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat. / Info: "Der Spiegel" 49/1992 auf Seite 130 Verhandlungsbericht<br> | + | |
- | :29.07.08: 7 U 19/08 Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil | + | |
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- | *Beklagte: Universität Leipzig, Rechtsanwalt Dr. Fingerle, Rechtsanwalt Dr. Feli Böllmann 324 O 243/07<br> | + | |
- | :06.11.09: Die Beklagte: wird verurteilt es zu unterlassen, unter Namensnennung des Klägers zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6.000,00 Euro - Verhandlungsbericht | + | |
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- | *Beklagte: Mannheimer Morgen Großdruckerei , vertreten von der Kanzlei Baas & Oberlack, Rechtsanwalt Dr. Dieter Baas. 7 U 109/07 / 324 O 242/07<br> | + | |
- | 21.09.07: 1. Instanz 324 O 242/07 Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / | + | |
- | :16.11.07: 324 O 242/07 Urteil: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten. Verhandlungsbericht<br> | + | |
- | 19.08.08: Schriftliches Verfahren. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte: hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Streitwert der Berufung wird festgelegt auf 7.500,00 Euro. Die Revision wird zugelassen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit | + | |
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- | *Beklagte: F.A.Z. Electronic Media GmbH / , vertreten von der Kanzlei Damm pp., Rechtsanwalt Nieland 324 O 764/06<br> | + | |
- | : 21.09.07: Beweisbeschluss. | + | |
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- | *Beklagte: WDR 11 U 72/06 / 2/3 O 375/06<br> | + | |
- | :02.11.06: Landgericht Frankfurt a. Main Einstweilige Verfügung bestätigt. / Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." Urteil LG Frankfurt am Main<br> | + | |
- | :22.05.07 - 11 U 72/06 OLG Frankfurt a.M. Urteil - Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ."<br> | + | |
- | :Aus den Urteilsgründen:<br> | + | |
- | :Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 07.11.06 bezieht (Az: 324 O 521/06) [2], ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.<br> | + | |
- | :Gegenstand des dortigen Unterlassungsantrags war eine identifizierende Presseberichterstattung, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung zwar ebenfalls zulässig gewesen war, von der indessen auch noch nach Einstellung in ein Online-Archiv eine größere Breitenwirkung und Suggestivkraft ausgegangen sein dürfte, als von der marginalen Erwähnung des Namens des Klägers im hier streitigen Beitrag.<br> | + | |
- | :Ungeachtet dessen scheint das LG Hamburg von einem uneingeschränkten "Recht (mit der Tat) allein gelassen zu werden" und einem "Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person" auszugehen, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - wie oben dargelegt - nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Vielmehr kommt es auf die Auswirkung der Berichterstattung im Einzelfall an. | + | |
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- | *Beklagte: F.A.Z. Electronic Media GmbH / , vertreten von der Kanzlei Damm pp., Rechtsanwalt Nieland 7 W 9/07 / 324 O 763/06<br> | + | |
- | :10.03.07 HansOLG: Urteil gegen Internet-Archive / Entscheidung zur Prozesskostenhilfe: PKH gegen volle Namensnennung wird gewährt - Beschluss | + | |
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- | *Beklagte: F.A.Z. Electronic Media GmbH 2/3 O 305/06<br> | + | |
- | :05.10.06: Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Urteil LG Frankfurt a.M. | + | |
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- | ===Sedlmayr-Mörder W.W. gewinnt=== | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 170/09 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.. / gegen Axel Springer AG / , vertreten von der Kanzlei Hogan pp., Rechtsanwalt Dr. Amelung / | + | |
- | :'''18.12.09:''' Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflich-tungserklärung. Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335. Bericht | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 924/08 / Sedlmayr-Mörder W.W. gegen Thüringer Allgemeine Verlag GmbH / , vertreten von der Kanzlei Eick pp-, Rechtsanwalt Eick | + | |
- | :'''08.05.09:''' Klägervertreter nimmt die Klage zurück (fehlende Passivlegitimation). Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. | + | |
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- | *Beklagte: Kölnische Zeitung GmbH & Co KG / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Nieland, 7 U 62/09 / 324 O 587/08<br> | + | |
- | :15.05.09: 324 O 587/08 Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen über den Kläger im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis zu berichten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte:. Urteile zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 EUR<br> | + | |
- | :17.11.09: 7 U 62/09 Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht | + | |
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- | *Beklagte: Ullstein GmbH, vertreten von der Kanzlei Hogan pp., Rechtsanwalt Dr. Amelung 324 O 412/08<br> | + | |
- | :'''18.12.09:''' Klage wird wahrscheinlich abgewiesen. Verhandlungsbericht | + | |
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- | *Beklagte: Dr. Aufschild,, vertreten von der Kanzlei Marx pp., Rechtsanwalt …, 324 O 176/08<br> | + | |
- | :13.02.09: Urteil: Der Beklagte wird zur Unterlassung einer Äußerung verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: xxx 324 O 111/08<br> | + | |
- | :'''06.02.08:''' Klageantrag. Vorl. Streitwert 10.000,00 Euro. Einstweilige Verfügung Januar 2008: Verbot zu berichten, der Kläger hätte W.S. betrogen. | + | |
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- | *Beklagte: Rolf Schälike, , Betreiber von www.buskeismus.de / Rolf Schälike ist anwaltlich noch nicht vertreten. Er sucht einen versierten Anwalt, , vertreten von Rechtsanwalt Corvin Fischer, 324 O 1108/07<br> | + | |
- | :'''30.01.09:''' Die Klage wird bestätigt | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 847/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. . gegen freenet AG / , vertreten von der Kanzlei Jaschinski pp., Rechtsanwalt Feldmann | + | |
- | :'''11.04.08:''' Hauptsacheverfahren zum EV-Verfahren 324 O 695/07, / Verkündung am 16.05.08, 9:55, Saal B335 - Bericht / 16.05.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 740/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / gegen Wikimedia Foundation Inc. Keine anwaltliche Vertretung | + | |
- | :'''18.04.08:''' Auf der Terminrolle gestrichen. / Verhandlung fand nicht statt. / 27.02.09: Auf der Termintolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt. / Neue Verhandlung am 18.12.09, 11:30, Saal B335 / 18.12.09: Verkündung einer Entscheidung am 15.01.10.9:55, Saal B335. Klage wird wahrscheinlich abgewiesen. Bericht / 15.01.10: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 739/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. . gegen Brandschutz + Sicherheitstechnik / , vertreten von der Kanzlei Kamin pp. | + | |
- | :'''14.03.08:''' Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht / 30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte:. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 713/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. . gegen Dresdner Magazin GmbH, Rechtsanwalt Spyros Aroukatos | + | |
- | :'''14.03.08:''' Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht / 30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte:. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 700/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. . gegen RZ-Online GmbH, Rechtsanwalt Dr. Caspers pp. | + | |
- | :'''06.06.08:''' Verkündung einer Entscheidung am 11.07.08, 9:55, Saal B335 / 11.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: 324 O 695/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. . gegen freenet AG / , vertreten von der Kanzlei Jaschinski pp., Rechtsanwalt Feldmann | + | |
- | :'''19.10.07:''' Bericht / Entscheidung wird verkündet am Dienstag, den 23.10.07, 12:00 Raum 332 / 23.10.07: Die Klage wurde zurückgewiesen. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. | + | |
- | 11:45 | + | |
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- | *Beklagte: 7 U 20/08 / (324 O 509/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. gegen Spiegel Online GmbH / , vertreten von der Kanzlei Latham & Watkins LLP, Rechtsanwalt Dr. Seybitz, Rechtsanwalt Seelmann-Eggebert | + | |
- | 07.12.07: Verkündung am 18.01.07 - Bericht / 18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / 15.12.09: BGH | + | |
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- | *Beklagte: 7 U 31/08 / (324 O 469/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. gegen Deutschlandradio / , vertreten von der Kanzlei Redeker, Schön, Dahs & Seliner / 1. Instanz Rechstanwalt Lehr, Rechtsanwalt Mensching | + | |
- | 22.02.08: Verkündung, Freitag, 29.02.08, 9:55, Saal B335 - Bericht / 29.02.08: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / 15.12.09: BGH Urteil VI ZR 228/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten. | + | |
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- | *Beklagte: 7 U 110/07 / (324 O 250/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. gegen Mannheimer Morgen Großdruckerei (www.morgenweb.de) / , vertreten von der Kanzlei Baas & Oberlack, Rechtsanwalt Dr. Dieter Baas | + | |
- | 21.09.07: 1. Instanz 324 O 250/07 Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07. / 16.11.07: Urteil: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten. / 19.08.08: Schriftliches Verfahren. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte: hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Streitwert der Berufung wird festgelegt auf 7.500,00 Euro. Die Revision wird zugelassen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: 3 U 2023/06 / (1 O 1386/06 - LG Regensburg) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. gegen Verlag .. (Straubinger Tagblatt), Rechtsanwalt .... | + | |
- | 12.12.06: OLG Nürnberg / Die Berufung der Ag. gegen das Endurteil des LG Regensburg vom 25.07.2006, Az.: 1 O 1386/06 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I. des genannten Urteils abgeändert wird wie folgt: / / Der Ag. wird untersagt, über den Ast. im Zusammenhang mit ... W S unter voller Namensnennung zu berichten, wie in dem verfahrensgegenständlichen Presseartikel im Straubinger Tagblatt vom 8.06.2006 geschehen. / Endurteil | + | |
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- | *Beklagte: F.A.Z. Electronic Media GmbH 2/3 O 305/06 / <br> | + | |
- | :05.10.06: Einstweilige Verfügung bestätigt. Urteil | + | |
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- | *Beklagte: WDR 11 U 72/06 / 2/3 O 375/06<br> | + | |
- | :02.11.06: Landgericht Frankfurt a. Main hat die einstweilige Verfügung bestätigt. Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." Urteil<br> | + | |
- | :22.05.07 OLG Frankfurt a.M. Urteil. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 3. Zivilkammer - vom 02.11.2006 abgeändert. Die Beschlussverfügung vom 09.06.2006 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen. / Das Urteil ist rechtskräftig.<br> | + | |
- | :Aus den Urteilsgründen:<br> | + | |
- | :Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 07.11.06 bezieht (Az: 324 O 521/06) [2], ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.<br> | + | |
- | :Gegenstand des dortigen Unterlassungsantrags war eine identifizierende Presseberichterstattung, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung zwar ebenfalls zulässig gewesen war, von der indessen auch noch nach Einstellung in ein Online-Archiv eine größere Breitenwirkung und Suggestivkraft ausgegangen sein dürfte, als von der marginalen Erwähnung des Namens des Klägers im hier streitigen Beitrag.<br> | + | |
- | :Ungeachtet dessen scheint das LG Hamburg von einem uneingeschränkten "Recht (mit der Tat) allein gelassen zu werden" und einem "Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person" auszugehen, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - wie oben dargelegt - nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Vielmehr kommt es auf die Auswirkung der Berichterstattung im Einzelfall an. | + | |
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- | *Beklagte: Kölner Stadtanzeiger 11 U 63/06 / 2/3 O 356/06<br> | + | |
- | :08.05.07: Veröffentlichung im Kölner Stadtanzeiger am 04.05.06. Das OLG Frankfurt a.M. bestätigt das Verbot der Namensnennung bei neuen Berichten. - Urteil | + | |
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- | *Beklagte: Bild 2/3 O 358/06<br> | + | |
- | :05.10.2006, Urteil LG Frankfurt am Main. Kein Unterlassungsanspruch des gegen (Bild-) Berichterstattungen über Wiederaufnahme des Verfahrens unter voller Namensnennung im Archiv. Der Kläger hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Online-Berichterstattungen über eine Verfahrenswiederaufnahme unter voller Namensnennung und Bildveröffentlichung. Für die (Bild-)Berichterstattungen gab es jeweils einen neuen, aktuellen Anlass. Zudem hatte sich der Verurteilte selbst mit Informationen aus dem Wiederaufnahmeverfahren an die Presse gewandt. Auch stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine vorzeitige Haftentlassung noch nicht bevor. Dem Resozialisierungsinteresse kam deshalb kein die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegendes Gewicht zu. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 11 U 51/06 / (2/3 O 320/06) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. 06.02.07: OLG Frankfurt am Main hat der Berufung stattgegeben. / Bericht am 11.05.2006 über die bevorstehende Entlassung und die Veröffentlichung eines Bildnisses wurden untersagt. Urteil / 04.09.07: Die Kosten des Aufhebungs- und des Anordnungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Urteil | + | |
==seitens verurteilete Mörder verlorene Prozesse== | ==seitens verurteilete Mörder verlorene Prozesse== | ||
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:'''11.12.07:''' 7 U 66/07 - Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Beschluss zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | :'''11.12.07:''' 7 U 66/07 - Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Beschluss zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | ||
- | ===Fiszman-Mörder R.K. verliert=== | + | ===Fiszman-Mörder R.K.=== |
- | vertreten wird der Fiszman-Mörder R.K. von Rechtsanwalt [http://stoppandstopp.com/stopp-alexander-d.html Dr. Alexander Stopp]. | + | Siehe [[Fiszman-Mörder]] |
- | + | ||
- | *Beklagte: RZ-Online GmbH, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Caspers, Mock & Partner;<br> | + | |
- | :'''13.03.08:''' VI ZA 3/08 BGH hat die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen [http://www.buskeismus.de/bgh/bgh_VIZA308_Koerppen.pdf Beschluss] IV ZA 3/08 vom 13.03.2008;<br> | + | |
- | :'''25.05.07:''' Das OLG Hamburg hat mit [http://www.buskeismus.de/urteile/7U06507_archive.pdf Urteil] 7 U 65/07 der Berufung der Beklagten stattgegeben. [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071218_hansolg.htm#6_x_R.K._vs._Medien Verhandlungsbericht]<br> | + | |
- | :'''22.06.07:''' Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 720/06 dem Mörder Recht gegeben, Inhalte aus den Archiven löschen zu lassen. [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070525_archive.htm#Weg_mit_den_Internet-Archiven Verhandlungsbericht] | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: Axel Springer AG, vertreten von der , vertreten von der Kanzlei Hogan & Hartson / Raue L.L.P.<br> | + | |
- | :'''18.12.07:''' Das OLG Hamburg hat der Berufung der Beklagten mit [http://www.buskeismus.de/urteile/7U07907_archive.pdf Urteil] 7 U 79/07 zurückgewiesen, [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071218_hansolg.htm#6_x_R.K._vs._Medien Verhandlungsbericht]<br> | + | |
- | :29.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 783/06 der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger identifizierbar zu berichten. - [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070427.htm#Verurteilter_M%F6rder_R.K._vs._verschiedene_Internet-Archive Verhandlungsbericht] vom 01.06.07 | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: Hessischer Rundfunk, vertreten von der , vertreten von der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Rechtsanwalt Michael Fricke<br> | + | |
- | :'''18.12.07:''' Der Berufung der Beklagten wurde mit [http://www.buskeismus.de/urteile/7U07707_archive.pdf Urteil] 7 U 77/07 stattgegeben. [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071218_hansolg.htm#6_x_R.K._vs._Medien Verhandlungsbericht]. <br> | + | |
- | :'''29.06.07:''' Das LG Hamburg hat mit [http://www.buskeismus.de/urteile/324O74407_archive.htm Urteil] 324 O 744/06) der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger mit voller Namensnennung zu berichten. - [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070427.htm#324_O_744/06 Verhandlungsbericht] vom 27.04.07 | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 7 U 65/07 / (324 O 720/06) / RZ-Online GmbH, Rechtsanwalt: Dr. Caspers, Mock & Partner | + | |
- | 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil / 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben 25.05.07: Geht es um diesen Internet-Auftritt oder um diesen? Oder um beide? Oder um andere? / Bericht, Verkündung am 22.06.07,9:55, Gerichtssaal - Bericht | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 7 U 62/07 / (324 O 929/06) / <br>Universität des Saarlandes , Rechtsanwalt: Butz Weller / Schwinn | + | |
- | 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil / 23.02.07: Verkündung am 27.02.07, 12:00, Geschäftsstelle - Bericht / 27.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. - Bericht LG-Urteil | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 7 U 60/07 / (324 O 719/06) / <br>Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & CO. KG / , vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ | + | |
- | 12.02.2008: OLG Hamburg: / Der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 719/06 wird stattgegeben. Entscheidung zur Sicherheitsleistung und vorläufigen Vollstreckbarkeit. Bericht / 25.05.07: Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal / 22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im zu nennen. Die Kosten hat die Beklagte: zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 7 U 58/07 / (324 O 712/06) / <br>F.A.Z. Electronic Media GmbH / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann | + | |
- | 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil / 25.05.07: Geht es hier um diesen Internet-Auftritt? Oder um andere? / Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal / 22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im Internet-Auftritt zu nennen und Bildnisse des Klägers zu zeigen. Die Kosten hat die Beklagte: zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 7 U 56/07 / (324 O 717/06) / <br>RP Online GmbH / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann | + | |
- | 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben - Bericht OLG-Urteil / 27.04.07 (324 O 717/06): Termin der Verkündung am 01.06.07, 9:55, im Gerichtssaal Bericht Urteil | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 1069/07 (Hauptsacheverfahren) / 324 O 867/07 (Erlassverfahren) / Fiszman-Mörder R.K: gegen Rolf Schälike, Rechtsanwalt anwaltlich noch nicht vertreten. Rolf Schälike sucht einen versierten Anwalt, welcher die Internet- und Bibliotheksarchive bis zum Verfassungsgericht verteidigen bereit und in der Lage ist. | + | |
- | 04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständiger Namens (Vor- und Nachmane). / Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro. / Vom Gericht festgelegter Streitwert 6.000,00 Euro. / 14.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens. / 11.06.08: Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird vom Landgericht zurückgewiesen - Beschluss / 24.12.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird von Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 706/07 / Fiszman-Mörder R.K: . gegen Universität Leipzig, Rechtsanwalt Dr. Fingerle, Rechtsanwalt Weitz | + | |
- | 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 18.04.08 / 18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 693/07 / Fiszman-Mörder R.K. . gegen Institut für Bürgerrechte / , vertreten von der Kanzlei Dr. Frederik Roggan, Rechtsanwalt Roggan | + | |
- | 15.02.08: Klage wurde formal wegen fehlender Passivlegitimation zurück gezogen. Bericht | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 7 U 52/08 / 324 O 388/07 / (324 O 521/06 -EV) / Fiszman-Mörder R.K. . gegen Berliner Verlag GmbH / , vertreten von der Kanzlei Schertz , Rechtsanwalt Reich | + | |
- | 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 18.04.08 / 18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. / 06.08.08: Der Kläger verliert die Recht aus die Berufung (7 U 52/08), nachdem er die Berufung zurückgenommen hat. Beschluss | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 332/07 / <br>Carsten W. Jutzi u.a. / , vertreten von der Kanzlei Weigand pp. / WA Weckler | + | |
- | 07.09.07: Vergleich getroffen - Bericht / Erledigungserklärung | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 241/07 / <br>Cuntz / , vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ | + | |
- | Verbot von Inhalten in einem Buch / 07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben im ganz überwiegendem Maße | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 197/07 / <br>Münchner Kapitalanlage AG / , vertreten von der Kanzlei Weberling pp. / Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke | + | |
- | 21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 09.11.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 183/07 / Fiszman-Mörder R.K. . gegen Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag / , vertreten von der Kanzlei Lovells pp., Rechtsanwalt Dr. Jürgens | + | |
- | 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08 / 25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08 / 27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 148/07 / <br>Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts / , vertreten von der Kanzlei Hasche pp., Rechtsanwalt Fricke | + | |
- | 21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 09.11.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 09.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / 16.11.07: Stand nicht auf der Terminrolle. Neuer Verkündungstermin 14.12.07 / 14.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 25.01.08 / 25.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.08 / 22.02.08: Auf der Terminrolle gestrichen. Neuer Verhandlungstermin 06.06.08 / 06.06.08. Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335 / 04.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 106/07 / Fiszman-Mörder R.K. . gegen Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Mann | + | |
- | 28.09.07: Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal / Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / 16.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07 / 07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08 / 11.01.08: Auf der Terminrolle nicht vorhanden. / Neuer Verhandlungstermin am 09.05.08 / 09.05.08: Neue Verhandlung. Eine Entscheidung wird verkündet am 20.06.08, 9:55, Raum B 335 / 20.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 105/07 / <br>Mannheimer Morgen Großdruckerei / , vertreten von der Kanzlei Baas & Oberlack, Rechtsanwalt Dr. Dieter Baas | + | |
- | 21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / 16.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 14.12.07 / 14.12.07: Urteil: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, über einen bestimmten Vorgang über den Gegner bei voller Namensnennung zu berichten. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 104/07 / <br>Rhein-Main.Net GmbH / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland | + | |
- | 03.08.07: Entscheidung am 07.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 07.09.07: Der Klage wird stattgegeben. / Verbot unter vollen Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat zu berichten. Neue Berichterstattung. Urteil | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 83/07 / Fiszman-Mörder R.K. . gegen Bayerischer Rundfunk, Anstalt d / , vertreten von der Kanzlei Eckart pp., Rechtsanwalt Dr. Hegemann | + | |
- | 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08 / 25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08 / 27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 18/07 / <br>Chr. Cuntz / , vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ | + | |
- | 25.05.07: Das könnte Chr. Cuntz mit seinem folgenden Artikel sein. / Die Klage wird zurückgenommen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. / Bericht. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 976/06 / <br>ISG / , vertreten von der Kanzlei Junghans & Radau | + | |
- | 23.02.07: Verkündung am 27.02.07, 12:00, Geschäftsstelle - Bericht / 27.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 7 U 48/07 / 324 O 814/06 / <br>Reiff Verlag KG, Rechtsanwalt Dr. M. Braun | + | |
- | 02.02 07: Bericht / 06.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 27.11.06 wird bestätigt. / Die Kosten fallen dem Antragsgegner zur Last. Urteil / Berufung 7 U 48/07 Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde vom Kläger zurückgenommen. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 808/06 / Fiszman-Mörder gegen Rhein-Main.Net GmbH / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Mann | + | |
- | 23.03.07: Verkündung am Dienstag, den 27.03.07 - Bericht / 27.03.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen - Urteil | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 801/06 / Fiszman-Mörder R.K: gegen Christian Oswald GmbH & Co. KG / , vertreten von der Kanzlei Weberling pp. | + | |
- | 02.02.07: Antragsteller nimmt den Antrag zurück. / Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. / Bericht | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 715/06 / <br>Urban Media GmbH / , vertreten von der Kanzlei Schertz pp. | + | |
- | 07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 324 O 521/06 / <br>Berliner Verlag GmbH / , vertreten von der Kanzlei Schertz pp. | + | |
- | 03.11.06: Bericht / 07.11.06: Verkündung: Die Einstweilige Verfügung vom 16.08.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. - Urteil / Im Hauptsachverfahren - 324 O 388/07 - obsiegte die Beklagte:. Die Entscheidung ist rechtskräftig. / Im Berufungsverfahren - 7 U 52/08 - hat der Kläger auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung verzichtet. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 16 W 56/06 / (2-03 O 505/06) / Fiszman-Mörder R.K. | + | |
- | / xxxx, Rechtsanwalt Dr. Christian Russ, Wiesbaden | + | |
- | 22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 16 W 55/06 / (2-03 O 504/06) / Fiszman-Mörder R.K: | + | |
- | / Rhein-Zeitung, Rechtsanwalt Elmar Krass, Koblenz | + | |
- | 20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 16 W 57/06 / (2-03 O 492/06) / Fiszman-Mörder R.K. | + | |
- | / xxx / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann | + | |
- | 20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: xxx (Chefredakteur) / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann , 16 W 54/06 / 2-03 O 479/06<br> | + | |
- | 20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. Beschluss. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 16 W 56/06 / (2-03 O 505/06) / Fiszman-Mörder R.K. | + | |
- | / xxxx, Rechtsanwalt Dr. Christian Russ, Wiesbaden | + | |
- | 22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 16 W 55/06 / (2-03 O 504/06) / Fiszman-Mörder R.K. | + | |
- | / Rhein-Zeitung, Rechtsanwalt Elmar Krass, Koblenz | + | |
- | 20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 16 W 57/06 / (2-03 O 492/06) / Fiszman-Mörder R.K. | + | |
- | / xxx / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann | + | |
- | 20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: 16 W 54/06 / (2-03 O 479/06) / Fiszman-Mörder R.K. | + | |
- | / xxx (Chefredakteur) / , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann | + | |
- | 20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss. | + | |
===Serienmörder H. verliert=== | ===Serienmörder H. verliert=== | ||
- | |||
- | *Beklagte: Spiegel Online / anwaltlich nicht vertreten von … 11 O 1820/08<br> | ||
- | :06.03.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird abgelehnt. / Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. / Streitwert festgelegt auf 25.000,00 Euro / Beschluss | ||
- | |||
- | *Beklagte: xxx / , vertreten von der Kanzlei xxx 7 W 22/08 / 324 O 10/08<br> | ||
- | :11.03.08: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird von Landgericht Hamburg und HansOLG zurückgewiesen. / Eine erheblich oder zusätzliche Beeinträchtigung des Antragstellers durch die streitgegenständliche Berichterstattung, die sein Schützbedürfnis gegenüber der Informationsfreiheit überwiegen lässt, ist weder dargetan noch ansonsten ersichtlich. Hans-OLG-Beschluss | ||
- | |||
- | *Beklagte: 7 W 64/07 / 324 O 987/07 (Hauptsache) / 324 O 807/07 (Erlassverfahren)<br> Rolf Schälike, vertreten von Rechtsanwalt Corvin Fischer | ||
- | :04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständiger Familiennamens. / Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro. / Vom Gericht beschlossener Streitwert 6.000,00 Euro. / 29.09.07: Antrag auf Zwangsgeld wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen die Einstweilige Verfügung / 25.10.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens. / 05.05.08: Antrag auf PKH wurde zurückgewiesen. Beschluss / 12.06.08: Antrag auf Feststellung eines Zwanggeldes wurde von Klägervertreter zurückgenommen. / 18.06.08: 7 W 64/08 Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG 324 O 987/07 v. 05.05.08 wird zurückgewiesen - Beschluss / 17.12.08: Der Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung wird vom Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen. Der Verhandlungstermin am 19.12.08 wurde aufgehoben. | ||
- | |||
- | *Beklagte: Stephan Harbort, vertreten von der Kanzlei Unkelbach pp., Rechtsanwalt Herr Michael Unkelbach 324 O 208/07<br> | ||
- | :03.08.07: Herr Harbort hat sich unterworfen und für diese Erlaubnis sich beim Gericht bedankt: "Sie [Herr Buske] haben mir den Glauben an die Gerechtigkeit zurückgegeben.“ Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Bericht | ||
- | |||
- | *Beklagte: Verlag Deutsche Polizeiliteratur, vertreten von der Kanzlei Unkelbach pp., Rechtsanwalt Herr Michael Unkelbach, 324 O 145/07<br> | ||
- | :03.08.07: Vergleich getroffen. Verhandlungsbericht | ||
===s.g. Sedlmayer-Mörder M.L verliert=== | ===s.g. Sedlmayer-Mörder M.L verliert=== | ||
- | *Beklagte: Deutschlandradio, vertreten von der Kanzlei Redeker, Schön, Dahs & Seliner, Rechtsanwalt Mensching 7 U 30/08 / 324 O 459/07<br> | + | Siehe [[S.g. Sedlmayr-Mörder]] |
- | :29.02.08: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / Verhandlungsbericht<br> | + | |
- | :15.12.09: BGH Urteil VI ZR 227/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten. | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: RZ-Online GmbH , vertreten von der Kanzlei Dr. Caspers pp 324 O 699/07<br> | + | |
- | :11.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. | + | |
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- | *Beklagte: freenet.de AG, vertreten von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Thorsten Feldmann 2-03 O 443/06<br> | + | |
- | :Februar 07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen | + | |
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- | *Beklagte: Wikipedia, vertreten von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Thorsten Feldmann 324 O 952/06<br> | + | |
- | :12.02.07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen. Urteil | + | |
===s.g. Sedlmayer-Mörder W.W. verliert=== | ===s.g. Sedlmayer-Mörder W.W. verliert=== | ||
- | *Beklagte: GoNamic GmbH / , vertreten von der Kanzlei Hertin & Kollegen / 1. Instanz Rechstanwalt Christlieb Klages / 2. Instanz Rechstanwalt Verweyer, 7 U 114/07 / 324 O 612/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. | + | Siehe [[S.g. Sedlmayr-Mörder]] |
- | :'''30.11.07::''' Der Klage wird stattgegeben. Urteil. Es wird verboten über den Kläger im Zusammenhang mit einer Straftat unter voller Nennung des Nachnamens zu berichten. | + | |
- | :'''29.07.08:''' Der Berufung wurde stattgegeben. Urteil | + | |
- | + | ||
- | *Beklagte: Rolf Schälike - Betreiber www.buskeismus.de, 27 O 1038/07<br> | + | |
- | :'''05.11.07:''' Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.<br> | + | |
- | :'''26.11.07:''' Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgenommen. Dafür wird in Hamburg Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt.<br> | + | |
- | :'''04.12.07:''' Beschluss LG Berlin: Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro - beantragt waren 35.000,00 Euro | + | |
- | =Versuche Internet-Artikel aus dem Netz zu verbannen= | + | =Weitere Versuche Internet-Artikel aus dem Netz zu verbannen= |
==Kläger verlieren== | ==Kläger verlieren== | ||
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===Dr. Müller-Vogg verliert=== | ===Dr. Müller-Vogg verliert=== | ||
- | *Beklagte: TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, vertreten von der Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, 27 O 1165/07<br> | + | *Kläger: TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, vertreten von der Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg begehrt Feststellungsklage, 27 O 1165/07<br> |
:Dr. Müller-Vogg wird vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dunckel<br> | :Dr. Müller-Vogg wird vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dunckel<br> | ||
- | :27.03.08: Der Klage wird stattgegeben. Der bekannte Betriebswirtschaftler, Journalist und Publizist ist mit seinem Versucht, einen Internet-Artikel aus dem Jahre 2001 aus dem Netz zu verbannen, gescheitert. Ebenso die Schröder-Osmani-, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf - Bericht | + | :'''27.03.08:''' Der Festellungsklage wird stattgegeben. Der bekannte Betriebswirtschaftler, Journalist und Publizist ist mit seinem Versucht, einen Internet-Artikel aus dem Jahre 2001 aus dem Netz zu verbannen, gescheitert. Verhandlungsbericht |
===Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998 verliert=== | ===Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998 verliert=== | ||
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*Beklagte: Berliner Kurier 15 W 60/05 / 28 O 330/05 | *Beklagte: Berliner Kurier 15 W 60/05 / 28 O 330/05 | ||
- | :14.11.05: OLG Köln / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss - Ablehnung der Prozesskostenhilfe - des Landgerichts Köln vom 05.09.05 - 28 O 330/05 wurde zurückgewiesen. Beschluss | + | :'''14.11.05:''' OLG Köln / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss - Ablehnung der Prozesskostenhilfe - des Landgerichts Köln vom 05.09.05 - 28 O 330/05 wurde zurückgewiesen. Beschluss |
==Kläger gewinnen== | ==Kläger gewinnen== |
Aktuelle Version
Inhaltsverzeichnis |
Das Internet vergisst nichts. Archive sind gefährlich. Über die versuche der verurteilten Mördern, Archove zu löschen darf namentlich ebenfalls nicht berichtet werden.
Der Orwelsche Angriff gegen die Archive führt nur beim Vorsitzednen LG-Richter Andreas Buske und der Vorsitzenden OLG-Richterin Frau Dr. Raben zum Erfolg. Alle anderen Gerichte der Bundesrepublick sehen das anders und verlangen nicht die Löschung früher erlaubter wahrer Berichte aus den Archiven.
Die Orwellschen Zensoren nutzen den fliegenden Gerichtsstand. Prozesskostenhilfe word gewährt, damit die Geschichte umgeschrieben werden kann.
An dieser Stelle eine Übersicht über die gegen Archive klagenden Mörder, Wirtschaftkriminelle, Politiker und andere Täter.
[bearbeiten] Verurteilte Mörder
[bearbeiten] erfolgreiche Klagen gegen Archive und Bwerichterstattung darüber
[bearbeiten] s.g. Sedlmayr-Mörder M.L und W.W.
Siehe S.g. Sedlmayr-Mörder
Vertreten werden die s.g. Sedlmayr-Mörder vom Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp.
Da diese verurteilten Mlörder schon freigelassen sind, konnten diese auch das OLG Hmaburg mit der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Raben erfolgreich passieren.
In den vom BGH angenommenen Sachen verloren dieser Kläger allerdings.
Teilweise ist inzwischen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte engeschaltet.
[bearbeiten] seitens verurteilete Mörder verlorene Prozesse
[bearbeiten] Neonazi-Mörder S.S verliert
- Beklagte: 7 U 66/07 / 324 O 886/06 Neonazi-Mörder S.S., vertreten vom Rechtsanwalt Jürgen Rieger gegen Axel Springer Verlag, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Schultz-Süchting pp.
- 16.02.07: Weitere prozessleitende Anordnung auf Amtswegen. Verhandkungsbericht; Befangenheitsantrag gegen Richter Buske, Dr. Korte und Zink wurde bestätigt. Befangenheitsurteil. Nächste Sitzung am Montag, den 18.06.07, 10:00. 18.06.07: Verkündung am 29.06.07, 9:55, Gerichtssaal - Verhandlungsberichtericht
- 29.06.07: Klage wurde abgewiesen.
- 11.12.07: 7 U 66/07 - Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Beschluss zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Fiszman-Mörder R.K.
Siehe Fiszman-Mörder
[bearbeiten] Serienmörder H. verliert
[bearbeiten] s.g. Sedlmayer-Mörder M.L verliert
Siehe S.g. Sedlmayr-Mörder
[bearbeiten] s.g. Sedlmayer-Mörder W.W. verliert
Siehe S.g. Sedlmayr-Mörder
[bearbeiten] Weitere Versuche Internet-Artikel aus dem Netz zu verbannen
[bearbeiten] Kläger verlieren
[bearbeiten] Dr. Müller-Vogg verliert
- Kläger: TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, vertreten von der Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg begehrt Feststellungsklage, 27 O 1165/07
- Dr. Müller-Vogg wird vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dunckel
- 27.03.08: Der Festellungsklage wird stattgegeben. Der bekannte Betriebswirtschaftler, Journalist und Publizist ist mit seinem Versucht, einen Internet-Artikel aus dem Jahre 2001 aus dem Netz zu verbannen, gescheitert. Verhandlungsbericht
[bearbeiten] Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998 verliert
- Beklagte: Ullstein Verlag 9 W 132/01 / (27 O 103/07) / Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998), Rechtsanwalt Johannes Eisenberg und Stefan König
- Beschluss vom 19.10.01 - 9 W 132/01 - Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe. Die Herausgabe archivierter Informationen bei zulässigerweise archiviertem, nach äußerungsrechtlichen Maßstäben bei seiner Erstveröffentlichung beanstandungsfreiem Material nach Art. 5 Abs. 1, S. 1 , 3. Var. GG gerechtfertigt und nicht von einem besonderen Informationsinteresse des Dritten abhängig ist, so dass ihr Abruf über Internet nicht von dem Archivbetreiber verhindert werden muss.
[bearbeiten] Wolf (ehemaliger Bauminister) verliert
- Beklagte: Berliner Kurier 15 W 60/05 / 28 O 330/05
- 14.11.05: OLG Köln / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss - Ablehnung der Prozesskostenhilfe - des Landgerichts Köln vom 05.09.05 - 28 O 330/05 wurde zurückgewiesen. Beschluss
[bearbeiten] Kläger gewinnen
[bearbeiten] Prinzessin von Hannover gewinnt
- Beklagte: Bunte Entertainment Verlag GmbH, vertreten von der Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer, Rechtsanwalt Dr. Söder 27 O 914/07
- Prinzessin von Hannover wird vertreten von der Kanzlei Prinz, Neighardt, Engelschall / Rechtsanwältin Dr. Lingens
- 10.01.08: Die Klage wird bestätigt. Frühere veröffentlichte Äußerungen dürfen heute nicht mehr veröffentlicht werden. - Verhandlungsbericht.
[bearbeiten] Negerkalle möchte nicht mehr mit diesem Spitztnamen gefunden werden und gewinnt
- Beklagte: TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, , vertreten von der Kanzlei Eisenberg pp., Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, 7 U 53/07 / 324 O 468/06
- Kläger Schw. wird vertreten von der Kanzlei Schwenn pp., Rechtsanwalt Dr. Krüger
- 25.05.07: Der Klage wird stattgegeben. Urteil pdf 324 O 468/06
- 09.10.07: Berufung. Die Berufung wurde zurückgewiesen - Berufungsurteil 7 U 53/07