7 U 31/11 - 27.09.2011 - RA Johannes Eisenberg schreit, Frau Dr. Raben lacht

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Inhaltsverzeichnis

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BERICHT


[bearbeiten] Jürgen Pohlmann vs. Radio Bremen und Autor

27.09.2011: OLG Hamburg 7 U 31/11 Jürgen Pohlmann vs. Radio Bremen und Autor

Berufungsverfahren zur Sache 324 O 373/10, in der beim Landgericht die Bundesrepublik noch mitklagte.

Am 25.02.11 wurde Radio Bremen verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten,

der Kläger gehörte zur Gruppe Förster ... Februar-März 1982, ... Oktober 1982.

An den Kläger zu 1 (Bundesrepublik Deutschland) sind 407,90 €, an den Kläger zu 2 (Jürgen Pohlmann) 407,90 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Streitwert 150.000,00 €.

[bearbeiten] Corpus Delicti

[bearbeiten] Presseunterweisung des Klägeranwalts

22. April 2009

Aus der Presseunterweisung des Klägeranwalts, in der mit Bezug auf den Vorgang Osuch die Aussagekraft der Stasi-Akten relativiert wird:

Erklärung des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Jürgen Pohlmann

Zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen stelle ich fest:

Ich war nie Mitglied der „Gruppe Aktion“ bzw. einer „Militärorganisation der DKP“ bzw. der „Gruppe Ralf Forster“.

Ich kannte weder die Ausbildungslager „Am Springsee“ oder in Streganz. Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Ich habe nie an einer militärischen Ausbildung in der DDR - oder in irgendeinem anderen Land - teilgenommen. Ich wusste während meiner Mitgliedschaft in der DKP nicht von der Existenz der oben genannten Organisation. Von der Militärorganisation der DKP habe ich erst nach der Wende aus Presse- und Fernsehberichten erfahren. Ich habe keine Menschen für diese Militärorganisation geworben oder Einschätzungen abgegeben, ob sie für diese Zwecke geeignet oder ansprechbar gewesen seien.

Zu den veröffentlichten angeblichen Ausbildungslehrgängen (1) vom 11.10.1980 und (2) vom 20.2. bis 23.3.1984 sowie (3) vom 29.10. bis 7.11.1987 und den mir zugeordneten Grenzübertritten erkläre ich:

Ich habe an keiner dieser Ausbildungen teilgenommen.

(1) Im Jahre 1980 habe ich zusammen mit meiner Ehefrau und zwei Familienangehörigen eines schwer erkrankten Bremer Parteimitgliedes, der in der Berliner Charité behandelt wurde, diesen kurz vor seinem Tode in der Charité besucht.
(2) Ich kann mich an eine Ein- oder Ausreise am 23.3.1984 nicht erinnern. Ich bezweifele, dass ich da ein- oder ausgereist bin. Es ist schon deshalb nicht plausibel, dass ich an diesem Ausbildungslehrgang teilgenommen habe, weil ich anlässlich eines Geburtstages (24.2.1984) an diesem Wochenende an einer Familienfeier in Bremen teilgenommen habe.

(3) Am 8.11.1987 bin ich aus der DDR ausgereist. Ich war über den DKP-Parteivorstand nach Ost-Berlin eingeladen worden, um über die ideologische Entwicklung der Bremer DKP Auskunft zu erteilen. Nach meinem Eindruck handelte sich bei den Gesprächsteilnehmern um hochrangige SED-Funktionäre. Eine Auseinandersetzung mit den mir zur Last gelegten Vorwürfen wird außerordentlich erschwert, weil mir bis heute nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, die aus der Birthler-Behörde den Medien zur Verfügung gestellt wurden und auf die sich die Vorwürfe stützen.

Ich habe diese Sachverhalte in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung auch an Eides Statt versichert.

Zur Wahrung meiner Persönlichkeitsrechte habe ich einen Anwalt beauftragt, alles hierfür Notwendige in die Wege zu leiten.

Bremen, den 8. November 2009

Jürgen Pohlmann

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dtr.Marion Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, RA Johannes Eisenberg
Jürgen Pohlmann persönlich
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei LOH Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner
Sven Carlson, Justiziariat Radio Bremen

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Verhandlungstermin war angesetzt um 10:00. Wer verspätet sich? Rechtsanwalt Johannes Eisenberg. Er hat ja die nächste Verhandlung um 11:00. Selten dauert eine Verhandlung länger als 30 Minuten. Man darf also zu spät kommen.

Herr RA Johannes Eisenberg betriff den Gerichtssaal um 10:30, eine halbe Stunde verspätet.

Es fahren zwei Züge von Berlin am Dienstag: 7:13-8:52 und 8:17-9:56. Die Fahrdauer ist bei beiden gleich: 1h 39 m. Kaum anzunehmen, dass RA Eisenberg den Zug um 7:13 nahm.

Eisenberg wird die Verspätung geplant haben. Der Richtern war das egal. Den Gegnern wohl auch. Jedenfalls es passierte nichts, außer, dass die Richterin Frau Dr. Raben so gegen 10:28 mitteilte, dass Herr Eisenberg sich verspäten wird und darum bat, den Richtern mitzuteilen, wenn er kommt. Auf den Rückweg zum Richterzimmer traf Frau Dr.. Raben den lässig zu spät kommenden Anwalt.

10:31 Vorsitzende Richterin Dr. Marion Raben: Ich möchte kurz ansprechen, nachdem wir kurz beraten haben. Heißt aber nicht, dass wir das nicht besprechen können. Die erste Frage, die sich stellt, ist ein Anspruch gegeben? Dann steht die Frage der gebühren . Es ist eine Verdachtsberichterstattung meinen wir. Aber es war kein ausreichender Mindestbestand an Tatsachen: ….Es ist eine Gleichung mit vier, nein fünf Unbekannten, die man nicht lösen kann. Wir haben die Stasi-Unterlagen zum Sicherungsvorgang, in denen der Name auftaucht. Er war da, das steht. Ist aber rätselhaft. Wir wissen nicht, in welchem Zusammenhang er in dem Sicherungsvorgang gestanden hat. Steht auf dem Index und in der Karteikarte. Das sagt nicht aus, in welchem Verhältnis er zum MfS stand. Er war DKP-Mitglied. Reiste auch in die DDR. Das am Ausreisetag es eine Übung der besagten Gruppe gab, ist nicht aussagekräftig. Der andere Tag fällt zusammen. Was sagt das schon? Dann die beiden Namen Friedrich, Schau.. .Auch das hilft uns nicht wirklich weiter. Es stellt sich die Frage, ob davon der Kläger etwas wusste. Dies alles ist viel zu dünn. Insgesamt hätte die Berichterstattung unterbleiben müssen.

Die zweite rage der Gebühren. Das ist nicht die Leidenschaft des Oberlandesgerichts, sich damit zu befassen. Kosten des Abschlussschreibens, welches nicht abgegeben wurde. Kann dies eigentlich als Kosten gestellt werden zugleich, wenn der Auftrag zur Hauptsache gegeben ist? …. Sind es zwei Gegner, müsste der Auftrag einheitlich erteilt worden sein. Der Widerspruch erfolgte einen Monat später als das Abschlusschreiben. Die zweite Frage, das sind die Kosten der vorgerichtlichen Abmahnung. Sind es eine oder zwei Angelegenheiten? Der BGH sagt 2011 wenn gegen zwei vorgegangen wird, dann ist es eine Angelegenheit. Frage, wie hoch ist der Streitwert? Nicht wie die Berliner, die 10.000 drauflegen. Wir machen 50.000 mal zwei, gleich 100.000. Das die Frage, wie hoch ist die Rahmengebühr. Wir meinen 1,5 scheint nicht außerhalb jeden Ermessens zu liegen Sind durchaus angemessen. Es ist so, das bei 1,5Gebührauf 100.000 plus 20€ plus 19 % vorgerichtlich 1.354,00 € rauskommen. Das sind die vorgerichtlichen Kosten, die anfallen.

Richter Dr. Lothar Weyhe: 2.440,69 €.

Die Vorsitzende: Ja, 2.440,69 €. Pro Beklagten. Die Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Zur Anrechnung. Sie hatten das Verfügungsverfahren in Berlin. Es ist nicht anzurechnen, weil keine Kosten überbürdet werden.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg fängt an, obwohl in der Regel der Unterlegene das erste Wort erhält: Wollte nur eins sagen, Frau Vorsitzende. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen Ihre Gysi-Entscheidung zurückgewiesen. Frau Birthler … Gysi.

Kommentar RS: Eisenberg meint die folgende Meldung:

Karlsruhe - Im Rechtsstreit um Äußerungen über angebliche Stasi-Kontakte hat der Linken-Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg gegen das ZDF errungen. Der Sender darf demnach ein Zitat der ehemaligen Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, nicht mehr verbreiten. Darin behauptet Birthler, Gysi habe der DDR-Staatssicherheit über ein Treffen mit Robert Havemann berichtet. Die Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung der Revision wies der BGH nun ohne weitere Begründung zurück.

Die Vorsitzende: Wir kennen es nicht. Spielt hier keine Rolle

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Wollte noch was den Kollegen sagen. Es geht darum, welche Personen wurden in den Sicherungsvorgang aufgenommen. Es wurden Wissenschaftler und Mitarbeiter des MfS befragt, wer wurde alles in einen Sicherungsvorgang aufgenommen. Es konnte vorkommen, dass konkretes Interesse verfolgt wurde. Die einzelnen MfS-Gruppen hatten unterschiedliche Interessen. Wenn es Interessen gab, dass eine Person ungestört verfolgt werden konnte, musste die Stelle, die das bearbeitet, entscheiden. Das ist … Hat nichts damit zu tun. dass er in der Gruppe … .

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner: Es war eine andere Avisierung, zeichnete sich aus …

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg unterbricht und schreit: Das geht Sie nichts an.

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner möchte was sagen: ….

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg sehr laut: Jetzt seien Sie mal still. Das steht schon in der Klageschrift.

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner dazwischen:

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Ich habe das in der Klageschrift. Sie müssen mir gar nichts daraus fragen. sagen. Seien Sie ruhig. Sie können mich so und so nicht überschreien.

Die Vorsitzende lacht laut und ausgiebig.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: … Sie durften das gar nicht einsehen, weil Herr Pohlmann falsch eingestuft wurde.

Kommentar RS: Das spielt keine Rolle. Unerlaubt erhaltenen Informationen dürfen von der Presse genutzt werden. Das haben wir von Richter Buske in dem Verfahren Peggy Elen gegen RTL vor ein paar Tagen gehört.

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner: Fange damit an, was die Kosten betrifft. Abschlusschreiben. Man muss sich nicht informieren, ob eine Widerspruch eingeleitet ist …Wir haben die Berufung. Soll durchgezogen werden. Entscheidung in der zweiten Instanz. Es überrascht uns nicht besonders, was Sie gesagt haben. Wir kennen die Stasi-Entscheidungen .. Gysi, BGH… .

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg sehr dazwischen.

Die Vorsitzende zu Eisenberg: Jetzt bitte nicht.

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner: Wie kann man über solche Sachverhalte heute berichten? … Es sagt niemand, ja, ich war dabei. Ist es da nicht zulässig, dass bei der Berichterstattung darauf hingewiesen wird …. Ja, wir wissen nicht. ob die Termine stimmen. Wir haben bestimmte Indizien. Wir wissen nicht. Haben aber einen Sicherungsvorgang. Die Avisierungen weichen von den sonstigen ab. Musste vor 12:00 ausgereist werden.6:00 ist nicht plausibel. … Herr Lothar Oertel Info, der erwiesenermaßen dabei war, wurde auch bei der Avisierung ähnlich geführt. Kann zwar Zufall sein. Wir meinen, kann sein, kann auch anders sein.

Die Vorsitzende: Man kann es so sehen, kann es auch anders sehen. Es ist der dünnste Fall. …. Im eigenem Land gegen die eigenen Leute vorzugehen, ist das Schlimmste, was einem vorgeworfen werden kann. Da muss mehr vorliegen.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg liest vor, was Sicherungsvorgang ist. …. Man kam rein, wenn die 12 des MfS sagte, der könnte für uns interessant werden. Damit uns keiner ihn kaputt macht….. Verwendung fand und umgekehrt. Herr Pohlmann wusste es nicht. Man kann den Fall erschließen. Sie dürfen aber nicht schreiben, überführt. Er war zum Geburtstag da. Sie sagen, bezahlen sogar, dass jemand eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Ich brauchte eine ganze Woche, dass sie(Birthler-Behörde)mir die Akten gaben. Ich kenn mich gut in der Behörde aus.

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner: Sie wissen ja nicht. … Wir hatten diese besonderen Avisierungen…. Auf diesen konspirativen Avisierungen .. Die Geschichte mit der Schwester ist hier in der Hauptsachen nicht … .

Die Vorsitzende: Es ist sehr wenig. Es wird festgestellt, dass die Formalien der Berufung eingehalten wurden. Was soll geschehen? Anträge werden gestellt. Vier Anträge, zwei Mal ein Antrag hin, ein Antrag zurück. Beschlossen und verkündet, eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 155.000 €. O.k. Das war’s.

Die Vorsitzende am Schluss der Sitzung: Alle vier Berufungsanträge werden zurückgewiesen.

[bearbeiten] Kommentar

Ja, ja, diese Ungenauigkeiten bei der Berichterstattung. Darauf kommt es doch gar nicht an.

Es heißt, die Terrorgruppe Forster war bis 1990 den westlichen Geheimdiensten nicht bekannt. Man kann dabei demnach davon ausgehen, dass diese in der DDR ebenfalls nicht die Zustimmung der SED-Führung insgesamt fand. Ansonsten wäre das bekannt geworden. Es war somit eine Aktion eines sehr beschränkten Kreises an SED-Bonzen, die von diese Gruppe etwas wusste. Also ungeeignet, die DDR-MfS-Unterdrückungsgeschichte aufzuarbeiten. Übertreibungen gibt es in jedem System. Verbrechertypen setzen sich auch an hohen Positionen in jedem Staat fest.

Radio Bremen hat wohl berichtet, es stehe fest, dass der Kläger Mitglied dieser Gruppe war. Diese nicht bewiesenen Tatsache führte zu einigen Prozessen. In den Gerichtsverhandlungen kann und wird allerdings nicht festgestellt, ob der Kläger Mitglied dieser Terrorgruppe war oder nicht.

Das ist heute auch unwesentlich. Die Menschen können sich wandeln. So z.B. ein Joschka Fischer, der seinerzeit bereit war, einen stolpernden Polizisten zu Tode zu prügeln bzw. prügeln zu lassen, hat hohe politische Ämter erklimmen können im Rechtsstaat.

Wir bleiben dabei, die Zensurkammern und die Zensursenate sind die falschesten Stellen zur Ergründung von Wahrheiten.

Was der Kläger vor zwanzig Jahren tat, interessiert tatsächlich nur sehr wenige. Es kann politisch negativ ausgeschlachtet werden. Dagegen bei Mauck, Buske und Dr. Raben zu klagen, ist politisch nicht gerade sehr klug. Unklug ist ebenfalls in der Verhandlung nur zu schweigen und das Geschehen einem schreienden Anwalt zu überlassen.

So sieht die Aufarbeitung von Unrecht nicht aus.

[bearbeiten] Die Taz berichtet und zitiert die Pseudoöffentlichkeit ungenau und falsch. Na und?

Wie finden in der taz vom 28.09.11:

„Stasi-Notizen sind "zu dünn“

PROZESS Im Verfahren gegen Radio Bremen hat sich der Bremer SPD-Politiker Pohlmann durchgesetzt: Das Oberlandesgericht Hamburg sieht kein Indiz für den Verdacht, dass er in einer DDR-Terroreinheit war.

...

Auf den Bänken der Öffentlichkeit saß bei beiden Verfahren ein älterer Mann, Rolf Schälike. Er ist in Hamburg bekannt, weil er den Justiz-Blog www.buskeismus.de betreibt. Schälike, ein Physiker, der in der DDR 1966 Berufsverbot bekam und ein Jahr in Bautzen saß, war einer der Stasi-Experten der Bürgerrechtsbewegung. "Natürlich sind solche Karteikarten und Eintragungen, wie sie von Pohlmann existieren, ein ernsthaftes Indiz", sagt Schälike. "Aber das interessiert die nicht. Die wollen Ruhe haben."
Dass sei so wie bei den Franzosen, die nach 1945 auch nichts von der Kollaboration wissen wollten.

Richtig müsste es heißen:

Auf den Bänken der Öffentlichkeit saß bei beiden Verfahren ein älterer Mann, Rolf Schälike. Er ist in Hamburg bekannt, weil er den Justiz-Blog www.buskeismus.de betreibt. Schälike, ein Physiker, der in der DDR 1966 Berufsverbot bekam und ein Jahr in der UHA Dresen, Bautzner Straße saß, war einer der Stasi-Experten der Bürgerrechtsbewegung. "Natürlich sind solche Karteikarten und Eintragungen, wie sie von Pohlmann existieren, ein ernsthaftes Indiz", sagt Schälike. "Aber das interessiert heute niemanden, auch nicht die Politiker. Man will Ruhe haben."
Dass sei auch in Frankreich mit den Kollaboration so gewesen, wo nach 1945 auch nichts richtig aufgearbeitet wurde, und lediglich einzelne Fälle für politische Interessen genutzt wurden.

Soll ich nun klagen? Wo in Berlin oder in Hamburg? Vielleicht in Köln.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.Stasi

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