324 O 168/08 - 12.09.2008 - Frau u. Herr Deuling wussten nicht, dass sie als IM "Petra" und IM "Bob" von der Stasi gefuehrt wurden

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

bundesbuerger.jpg In den Stasi-Akten gibt es die Vorgänge IM „Petra“ und IM „Bob“. Zugeordnet werden diese IMs in den Stasiakten den beiden Klägern, einem Ehepaar. Darüber schrieb der Historiker Georg Herbstritt, Mitarbeiter der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde, in seinem Buch „Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage“ Eine analytische Studie, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht.

Der Kläger, in Bonn tätig für DIE LINKE, schreibt an seinen Anwalt am 17.04.11:

Sehr geehrter Herr Jipp,
das können Sie bitte für die juristische Auseinandersetzung mit Schälike zu den Akten nehmen. Meine Familiengeschichte und meine "Deportation" kennen sie ja.
Wir haben schon ganz andere Kaliber geschafft. Das ist jetzt nicht mehr der Fall Gelb, sondern der Fall Rot.
"Leider" wurde das Faustrecht abgeschafft, sondern würde ich Ihren Hamburger Zeitgenossen auf Säbel herausfordern.
Siehe >Niklas Forster - Fragmente der europäichen Geschichte >: erscheint im Mai bei Shaker Media.
Mit freundlichem Gruß

Ein netter Grund nun doch über die interessanten Gerichtsverfahren zu berichten.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Frau und Herr Deuling ./. Georg Herbstritt u. Vandenhoeck & Rubrecht

LG Hamburg 324 O 168/08, 169/08, 170/08, 171/08 Frau und Herr Deuling ./. Georg Herbstritt u. Verlag Vandenhoeck & Rubrecht

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp
Beklagtenseite: Kanzlei Weberling; Rechtsanwalt Prof. Weberling

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 168/08, 169/08, 170/08, 171/08

12.09.08: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Andreas Buske: Wir haben im Grunde vier Sachen. In allen vier Sachen vertritt die Kläger Rechtsanwalt Helmuth Jipp und in allen vier Sachen - 324 O 168/08, 169/08, 170/08, 171/08 – vertritt die Beklagten Rechtsanwalt Prof. Weberling. Der Beklagte Georg Herbstritt erscheint persönlich. Es kann ein einheitliches Protokoll werden. Es wird behauptet, der Kläger sei ein besonders ergiebiger West-IM gewesen und habe wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Decknummer, Abteilung … Deswegen … Autoren …. Auf Seite … des Buches wird die Quelle genannt. Heißt aber nicht wissentlich. In den meisten Fällen haben die Betroffenen den geheimdienstlichen Hintergrund erkannt. Wir sind der Auffassung, dass wir es mit einer Meinungsäußerung, einer wissenschaftlichen Äußerung zu tun haben. Die Darlegungslast liegt beim Beklagten. StPO wird auf das Zivilrecht transportiert. Wir haben Dokumente, die Rosenholz-Daten, F16 Personendaten. Die Personenkartei F12 sagt nur aus, dass auf den Namen des Klägers ein Vorgang angelegt wird. Aber ob wissentlich oder willentlich, bleibt offen. Den Zeugenaussagen im damaligen Ermittlungsverfahren … . Die SIRA-Datenbank im Zusammenhang mit den F16 Daten … zugeteilt wird. Ob die Dokumente unmittelbar von dieser Quelle stammen, ist offen. Das ergibt sich aus den Datensätzen nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht abgeschöpft wurde. Spricht zwar dafür. Hat … haben Verdacht. Dann haben wir … DVA-Akte. Deckadresse „Ursel“. Tarnadresse für „Bob“. Von der getarnten Adresse nicht wissentlich und willentlich.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Wegen der Konspiration.

Der Vorsitzende: Na und die zwei Ordner hat er gar nicht gekriegt der Kläger. Es geht um die Wahrnehmung berechtigter Interessen.. Auch das wissenschaftliche Interesse führt nicht zum Erfolg. Wir neigen dazu, dass gerade eine wissenschaftliche Wertung inhaltlich zureffend sein muss.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Zunächst …. Was der Klägervertreter dargelegt hat … für alle Akten. F22 ist der Vorgang des Herrn Deuling. Ansonsten würden wir zunächst sagen: Erweckt …. Dass die Kläger unter den Eindruck anderer … IMS … waren. Mache auf die umfangreiche Klageerwiderung aufmerksam. … nicht vorsätzlich falsch, aber falsch. Der Klägervertreter verkennt die Relevanz der Rosenholz-Akten. Zunächst haben wir dreie Meinungen: Rosenholz-Akte 1, SIRA-Daten, Rosenholz-Akte, die überzeugt. Wir haben Zeugenaussagen der Stasioffiziere. Die sagen eindeutig, dass die nicht nur gearbeitet haben, sondern wussten, dass sie mit der Stasi zusammen arbeiten. Sie waren beide Täter. 1995 –1998. Das mit den Westagenten führt nicht sonderlich zur Strafverfolgung. Es ist im Interesse der Bundesrepublik, dass eingestellt wird. Wenn man zu 10.000 EUR in Rahmen des § 153 StPO genötigt wird, dann …. . Das interessante sind die Zeugenaussagen, die sich 1:1 mit der Rosenkranz-Akte decken. Die Zeugen wussten damals nicht, dass es diese Akte gibt. Daraus ergibt sich, dass der Kläger Täter war. … Wenn das dem Gericht nicht reicht, dann sollte man die Zeugen befragen und die Akten der Generalstaatsanwaltschaft hinzuziehen. Es sind alles Schutzbehauptungen. Manchmal haben sich die Schutzbehauptungen als erwiesen gezeigt. Aktenlage, Zeugen 1:1. Bei Westagenten gab es Orden. Haben Orden erhalten. Die lagen im Schrank, die Verleihungsurkunden. Frage. Müssen die Kläger befragt werden? Die Wissenschaftsfreiheit ist nicht schrankenlos. Ist aber mehr als die Pressefreiheit.. Der Wissenschaftsfreiheit kommen mindestens die Rechte der Weissenschaftspublikationen zzu. Man weiß es zu lesen. Wir haben noch ein Verfassungsauftrag und die Asufarbeitung der Staatsicherheit. Wenn ich die Dichte an Fakten zusammenlege, dann muss mit den Kklägern ein gemeinsames Gespräch geführt werden.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Ich bin der Auffassung, dass die Akte von Asmtswege nicht beigezogen werden darf. Es kommt nicht darauf an. Auch hatten Sie nicht das recht, den Klägernamen zu nennen. Verfassungsauftrag hin und her. Sie haben nicht das recht. Düsseldorf … 18, 19, 20 Jahre nach der von manchen so begrüßten Vereinigung kann man nicht mehr Klarnamen nennen. Hätte die Meinung von Buske.

Der Vorsitzende: …Tatsachen … Lebach-Gedanke.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Ob die Kammer … .

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Sie können nicht ernsthaft meinen, der Name darf nicht genannt werden. Sie verwechseln Strafrecht mit Zivilrecht. Die Vereinigung begrüßen Ihre Mandanten weniger, sind aufgeflogen. Es gibt ein Urteil zu Stasilisten. Nur der Pranger ist nicht erlaubt. Barbara Deuling als IM ist identifizierbar. Der Bundestag … Rechtsprecher hat 2007 expliziert gesagt, durch die Frage, Regelanfrage … die Aufarbeitung … der Stasitätigkeit -.. dienstlich. Das muss man schon beachten. Bei einem seriös arbeitendem Gericht – so habe ich Hamburg kennen gelernt – kommen Sie nicht durch. Wir haben das Bewesinteresse, Beiziehung der Akte.

Der Vorsitzende: Diesen Beweisantrag haben wir nicht gesehen.

Richter Dr. Link: Wie, weil die Beweisanträge … . Wenn man den streitigen Bewesi nimmt … Das ist das Problem.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Es ist in der Sache nicht bestritten worden. … Die Stasioffiziere hatten keine Strafe zu erwarten gehabt.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Ich unterstelle als korrekt, das Sie aus den Ermittlungsakten richtig abgeschrieben haben. Was ist mit der Akte? Helfen uns nicth weiter.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Stimme Ihnen zu.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Einmal. Ist ja herrlich.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Das Eine ist … . Sie billigen mir zu, eine andere Meinung zu haben. Ich Ihnen auch. Ich bin überzeugt, dass das Gericht Lebach prüfen wird.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Bin wieder einverstanden. Lebach 1 und 2.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: 2008.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Habe andere Verfahren beim Kammergericht. … Die Instanzenentscheidungen sind … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Wie ist Ihre Entscheidung in Brandenburg?

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Anträge stellen.

Der Vorsitzende: Einigen kann man sich in der Tat nicht?

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Gegenwärtig nicht. Das Buch … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Welches meinen Sie? Spinnennetz?

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Ja. Spinnennetz. …. Kammer … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Ich war bei Lebach.

Der Vorsitzende: Da müssen wir damit ran. Einfache Unterlassngsverpflichtungserklärung?

Georg Herbstritt: Es ist geschwärzt herausgegeben.

Beklagtenvertreter Prof. Weberling: Wir müssen nur klären.

Der Vorsitzende: So. In allen vier Sachen. Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Beklagten-Vertreter überreicht … für Gericht und Gegner und bittet mit Rücksicht auf den Schriftsatz des Antragstellers vom 3./4.09.2008 um eine Schriftsatzfrist. Der Kläger-Vertreter stellt den Antrag aus der Klage. Der Beklagten-Vertreter beantragt die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagten-Vertreter kann auf den Schriftsatz des Gegners vom 3./4.09.08 bis zum 06.1.08 erwidern. Wollen Sie zu F22 etwas sagen? Wir nehmen ein weites Verkündungsdatum. Möglicherweise kommt es zu einer Beweisaufnahme … und wie geben der Klage statt. Keinesfalls wird es eine Klageabweisung geben. Beschlossen und verkündet: Der Beklagten-Vertreter kann mit Rücksicht auf die Hinweise der Kammer … . Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagten-Vertreter kann auf den Schriftsatz des Klägers vom 03./04.09.08 bis zum 06.10.08 erwidern. Schon gesagt? 3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31,.10.08, 9:55 in diesem Saal. Ein schönes Wochenende.

16.10.2009: Zeugenbefragung des Stasi-Offiziers a.D. Gerhard Behnke.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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