27 O 764/00 - 27.03.2001 - Minton gegen Weber
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Today in Berlin, Bob Minton won his libel suit against the Church of Scientology in Germany; Sabina Weber, the head of OSA in Germany; and Freheit, Scientology's Freedom magazine in Germany.
As a result of this decision, Scientology is enjoined from distributing the three editions of Freheit that contain libelous statements about Bob. The court's formal statement will be posted as soon as it becomes available.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Robert Minton vs. Sabine Weber
27.03.01: LG Berlin 27 O 764/00 Robert (Bob) Minton vs. Sabine Weber
[bearbeiten] Klageverfahren Landgericht 27 O 764/00
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht:Mauck
Richterin am Landgericht: Golan
Richterin am Amtsgericht: Becker
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Eisenberg; RA Johannes Eiseberg
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Rechtsanwalt Blümel
[bearbeiten] Notizen der Öffentlichkeit
27.03.01: Berichterstatter Tilman Hausherr, Originalbericht frei bearbeitet von Rolf Schälike (02.12.2011)
Trotz Krankheit habe ich mich heute zum Prozeßtermin beim Landgericht in Sachen Minton gegen Weber etc. geschleppt, und es gab eine gute Show, ich freue mich daß ich mir den Tag freigenommen habe.
Anwesend waren ein anderer Scientology-Kritiker, Scientology Deutschland Präsident Helmuth Blöhbaum, Scientology Berlin Präsidentin (o.ä.) Ute Koch, RA Blümel, und ein Typ der wohl Scientologe ist aber dessen Name ich nicht kenne, und eine gut gekleidete Frau. Ich vermute sie war entweder Journalistin oder eine Mitarbeiterin von Minton's Anwalt, Johannes Eisenberg, denn sie blieb auch für den nächsten Prozeß, saß aber nicht neben Eisenberg.
Am Gericht saß eine Protokollführerin, das Gerichtstrio (ein grauer Vorsitzender der sich alles geduldig anhörte, und zwei Beisitzer von den eine sehr sehr jung war). Am Rande saßen noch zwei jüngere Leute, ich vermute es waren Jura-Studenten.
Dann ging es los...
Vorsitzende Richter Mauck: Eine "Ausländersicherheit" wurde angeordnet ... wurde auch bereits hinterlegt.
Kommentar Tilman Hausherr: Das ist eine Sicherheitszahlung, wenn bestimmte nicht EU Ausländer klagen.
Beklagtenanwalt Blümel: Bitte um Vertagung, habe letzten Schriftsatz erst am 20.3 bekommen. Es ist ein schwieriger Fall Meinungsverschiedenheit mit Staatsanwaltschaft Hamburg . Die Parlaments-Sache [nämlich daß das Nigerianische Parlament festgestellt hat, daß alles sauber ablief] muß recherchiert werden. Eine Schriftsatzfrist wäre auch ausreichend, damit er nicht nochmal nach Berlin anreisen muß.
Klägeranwalt Eisenberg sinngemäß: Die Strafanzeige hat Scientology selbst gemacht. Über die Vorgänge haben die dann berichtet. Es gehe nicht, daß man erst Verleumdung verbreitet und dann ermittelt [Hier musste der Zuhörer lächeln!]. Der Fall sei auch so entscheidungsreif. Behördendokumente zeigen, daß die Kampagne gegen Minton schachbrettartig nach den Richtlinien von LRH ablaufen sei. Scientology solle keine Akteneinsicht bekommen.
Beklagtenanwalt Blümel singemäß: Doch Akteneinsicht, weil es ein Verfahren beim Verwaltungsgerich gibt gegen Caberta, um sie zu entbinden wegen den Bestechungen.
Kommentar Tilman Hausherr: Hofft herauszufinden, wo denn der Zusammenhang mit dem Geldfluss ist. Will wissen, wann denn das Geld geflossen ist, um dann Zusammenhang zu bilden.
Der Vorsitzende sinngemäß: Wir überlegen, ob es noch auf eine Schriftsatzfrist überhaupt ankommt. Keine Anhaltspunkte, daß Minton in Milliarden-Geldschiebereien involviert war. Minton hat die Nigeria Entschuldung gemacht. Minton hat kein Geld beiseite geschafft. Scientology sei keine "Bürgerinitiative". Es habe zwar keinen "Geheimdienst", wohl aber sei mehr dahinter, es sei eine große Organisation mit vielen Möglichkeiten. Muß sich auch den Gegner anhören. Hätte den Bericht des Untersuchungsausschussen kennen müssen.
Klägeranwalt Eisenberg: Keine Verbindung zum Diktator Abacha, da Minton's Aktivitäten in Februar 1993 zu Ende waren. Minton sei nicht zu "Mütterchen" gegangen und hätte denen ihre Schulden abgekauft. Tatsächlich gebe es einen Markt, man kann über Reuters Kurse abfragen. Kampagne von Scientology sei pervers, würde Umfeld vergiften.
Beklagtenanwalt Blümel sinngemäß: Die Strafanzeige sei nicht pervers. [Das P-Wort machte ihn wütend.] Bei Caberta stinke es bis oben hin, "Augiasstall" Caberta hänge wie eine Marionette an Minton. Es sei dienstlich, denn sie habe gesagt, in USA alles zu scientology sei es. Bei den Schulden gab es eine Paritätsklausel. Einzelne Glaübiger hätten gefragt, ob Minton für Nigeria arbeitet, er hätte dies bestritten, also Betrug. Herr Raschid habe gesagt, es sei sauber, weil er selbst drin stecke. Es gäbe eine Strafanzeige des Nigerianischen Staates gegen Minton.
Klägeranwalt Eisenberg: Keiner hat das Original gesehen habe, nur diese Übersetzung.
Beklagtenanwalt Blümel sinngemäß: Ich bin sicher, daß Greenland auch Geld ins Ausland geschaffen habe. Scientology habe das Recht auf Gegenschlag, "auf Münzen mit großen Scheinen herausgeben". Keine Verpflichtung zu recherchieren.
Klägeranwalt Eisenberg sinngemäß: "Pervers" sei nicht die Anzeige, sondern die gesamte Kampagne. Von einem Gegenschlag könne nicht die Rede sein. So habe sich Minton ja nicht in Zehlendorf geäußert, und dort wurde die FREIHEIT verteilt. Anschuldigungen nicht sachlich, sondern nur zusetzen, schmähen, herabsetzen. Nur Verdacht der Vorteilsnahme, nicht Bestechung, trotzdem wird immer wieder das Wort "Bestechung" geschrieben. [Auch Blümel verwendete dieses Wort!] Blümel soll seine Mandanten besser beraten.
Berklagtenanwalt Blümel wütend: Weise dies zurück. Es sei nicht seine Aufgabe zu beweisen, daß Minton bestochen habe, und es sei keine Schmähkritik. Es gäbe 100 Berichte gegen Minton und nur 3, die seinen Standpunkt stützten. .... Zwei Dinge: Dreksler sei wegen dem Verdacht damals zerstört worden und nie rehabilitiert [stimmt nicht!] und jemanden wie Minton lasse man laufen. In München seien Müllmänner wegen Annahme von 25 DM gefeuert und dies sei vom AG teilweise bestätigt worden.
Klägeranwalt Eisenberg: Blümel hat die Hamburger Staatsanwaltschaft angerufen, um denen zu sagen, wann Minton kommen würde, und ob man ihn doch bitte sehr verhaften können? Dies (wissen der Ankunftszeit) sei ein Indiz dafür, daß Minton überwacht werde.
Berklagtenanwalt Blümel: Den Anruf gab es. In Deutschland gibt es einen doppelten Standard. Z.B. der Fall Dreksler.
Der Vorsitzende: O.k. Wir werden überlegen und im Laufe des Tages beschliessen, ob es eine zusätzliche Schriftsatzfrist gibt.
Das war's dann auch. Man ging raus.
Tilman Hausherr am Abend: Ich höre gerade, daß Bob Minton in allen Punkten gewonnen hat. Die schriftliche Urteilsbegründung soll allerdings erst in 6 Wochen kommen.
[bearbeiten] Verhandlungsprotokoll
Öffentliche Sitzung des Landgerichts Berlin, Berlin, den 27. März 2001
Zivilkammer 27
Geschäftszeichen 27 O 764/00
Gegenwärtig: Vorsitzender Richter am Landgericht Mauck als Vorsitzender, Richterin am Landgericht Gollan; Richterin am Amtsgericht Becker als beisitzende Richterin
Justizangestellte Feger als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
In dem Rechtsstreit
Minton ./. Weber u.a. [SO Deutschland/München; SO Berlin]
Der Klägervertreter nimmt Bezug auf die Anträge aus der Klageschrift - Bl. 2 - 3 d.A.-.
Der Beklagtenvertreter nimmt Bezug auf den Antrag aus dem Schriftsatz vom 15. Jan. 2001 - Bl. 37 d.A.- Er beantragt weiter Erklärungsfrist zum Schriftsatz vom 16. März 2001 des Klägers.
Am Schluß der Sitzung erkannt und verkündet:
- 1. Die Beklagten werden verurteilt, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 500.000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere im Fall der Beklagten zu 2) und 3) zu vollstrecken an ihren Vorstandsmitgliedern, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten,
- 1. Was in die Freiheit, Ausgabe mit Titelüberschrift "Menschenrechtspreis" für Dritte-Welt-Ausbeuter, steht S. 2 erste Spalte oben:
- "Laut einer Strafanzeige gegen "Robert Minton und Mittäter" wegen Betruges, Geldwäsche und Urkundenfälschung, die von der Republik Nigeria am 23. Juni 2000 beim Generalstaatsanwalt in Genf eingereicht wurde, habe Minton in Ausübung eines geheimen betrügerischen Plans zwischen 1987 und 1993 "mehrere Milliarden Dollar zum Schaden der Republik Nigeria abgezweigt... Robert Minton deponierte die umgeleiteten Gelder auf verschiedenen Geschäftskonten sowie privaten Nummernkonten." Nachdem die nigerianische Regierung eine betroffene Genfer Bank aufgefordert hatte, Mintons Konten einzufrieren und Informationen bezüglich des Vorwurfs der Geldwäsche mitzuteilen, "traf sich Robert Minton am 20. Mai 2000 mit den Direktoren der Bank", heiß es weiter in der Strafanzeige. "Unserer Kenntnis nach forderte er den sofortigen Trnsfer seiner Gelder sowie die Vernichtung von Dokumenten."
- Grüner Kasten S. 2, rechte Spalte: "Wrocklage ... Quasi-Komplizen eines Mannes, dem das halbe Strafgesetzbuch vorgeworfen wird".
- 2. Was in dem Flugblatt: Gnadenlose Geldgier steht; 2. Spalte:
- "Laut den Wirtschaftsprüfern der weltweit tätigen Firma Arthur Andersen wurden im erwähnten Zeitraum Milliarden (!) von Dollar aus den Erdöleinnahmen Nigerias schlicht weggestohlen. Insgesamt soll es sich um mindestens 12 Milliarden Dollar handeln. Sie wurden von der Ex-Militärdiktatur über Tarnfirmen und Banken auf Auslandskonten geschafft. Der skrupellose Geschäftemacher Minton war in die Geldschiebereien verwickelt, nachdem er sich zusammen mit seinen Komplizen illegales Insiderwissen zur Profitmaximierung verschafft hat. ... Derzeit beschäftigen sich gleich eine ganze Reihe von amtlichen Untersuchungen und Anhörungen mit diesem gigantischen Betrugsskandal, der über 200 verschiedene Bankkonten abgewickelt wurde. Erst kürzlich wurden weitere "verschwundene" 1,31 Milliarden Mark von der Staatsanwaltschaft in Luxemburg gefunden und eingefroren.
- 3. Was in die Freiheit "Scientology in Schweden endgültig als Religion anerkannt", steht, S. 2, 3. Spalte:
- "Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn selbst ausgewiesene Kumpane diktatorischer Mörderregimes gern gesehene Gäste beim Verfassungsschutz sind - Hauptsache, sie sind "gegen Scientology". So hofiert Caberta und der eigentlich für Verbrechensbekämpfung zuständige Hamburger Innensenat erst jüngst den Amerikaner Robert Minton im Rahmen einer Pressekonferenz, und zwar kurz nachdem dessen enge Verstrickung in einen internationalen Geldwäsche-Betrug von gigantischen Ausmaßen bekannt wurde. Wie die afrikanische und englische Presse derzeit berichtet, schleuste die frühere nigerianische Militärdiktatur mit Unterstützung Mintons und seiner Komplizem einige Milliarden (!) Dollar auf Auslandskonten, und zwar im Rahmen eines betrügerischen Deals, bei dem es nur vordergründig um die Rückzahlung von Auslandsschulden ging."
- 4. Was in die Freiheit "Also doch: Caberta nahm größere Geldsumme!" steht, S. 2, 5. Spalte:
- "... Laut einer von der Republik Nigeria bei der Genfer Generalstaatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeige wird er beschuldigt, das Land bei seinen Geschäften mit der früheren nigerianischen Militärdiktatur um mehrere Hundert Millionen Dollar betrogen zu haben. Die Anzeige bezichtigt Minton auch der Urkundenfälschung und der Geldwäsche.
- 2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/3 zu tragen.
- 3. Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung von 100.000,--DM und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.
- Ferner beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 100.000,-- DM festgesetzt.
Mauck
Feger
[bearbeiten] Urteil 27 O 764/00
Urteil 27 O 764/00 vom 27.03.2001
Tenor:
1. Die Beklagten werden verurteilt, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 500.000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere im Fall der Beklagten zu 2) und 3) zu vollstrecken an ihren Vorstandsmitgliedern, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten,
- 1. was in die Freiheit, Ausgabe mit Titelüberschrift "Menschenrechtspreis" für Dritte-Welt-Ausbeuter, steht:
- S. 2 erste Spalte oben: "Laut einer Strafanzeige gegen "Robert Minton und Mittäter" wegen Betruges, Geldwäsche und Urkundenfälschung, die von der Republik Nigeria am 23. Juni 2000 beim Generalstaatsanwalt in Genf eingereicht wurde, habe Minton in Ausübung eines geheimen betrügerischen Plans zwischen 1987 und 1993 "mehrere Milliarden Dollar zum Schaden der Republik Nigeria abgezweigt ... Robert Minton deponierte die umgeleiteten Gelder auf verschiedenen Geschäftskonten sowie privaten Nummernkonten." Nachdem die nigerianische Regierung eine betroffene Genfer Bank aufgefordert hatte, Mintons Konten einzufrieren und Informationen bezüglich des Vorwurfs der Geldwäsche mitzuteilen, "traf sich Robert Minton am 20. Mai 2000 mit den Direktoren der Bank", heißt es weiter in der Strafanzeige. "Unserer Kenntnis nach forderte er den sofortigen Transfer seiner Gelder sowie die Vernichtung von Dokumenten,"
- Grüner Kasten S, 2, rechte Spalte, "Wrocklage ... Quasi-Komplizen eines Mannes, dem das halbe Strafgesetzbuch vorgeworfen wird",
- 2. was in dem Flugblatt: Gnadenlose Geldgier steht;
- 2. Spalte: "2. Laut den Wirtschaftsprüfern der weltweit tätigen Firma Arthur Andersen wurden im erwähnten Zeitraum Milliarden (!) von Dollar aus den Erdöleinnahmen Nigerias schlicht weggestohlen. Insgesamt soll es sich um mindestens 12 Milliarden Dollar handeln, Sie wurden von der Ex-Militärdiktatur über Tarnfirmen und Banken auf Auslandskonten geschafft. Der skrupellose Geschäftemacher Minton war in die Geldschiebereien verwickelt, nachdem er sich zusammen mit seinen Komplizen illegales Insiderwissen zur Profitmaximierung verschafft hat. ... Derzeit beschäftigen sich gleich eine ganze Reihe von amtlichen Untersuchungen und Anhörungen mit diesem gigantischen Betrugsskandal, der über 200 verschiedene Bankkonten abgewickelt wurde. Erst kürzlich wurden weitere "verschwundene" 1,31 Milliarden Mark von der Staatsanwaltschaft in Luxemburg gefunden und eingefroren.
- 3. was in die Freiheit "Scientology in Schweden endgültig als Religion anerkannt", steht.
- S. 2, 3. Spalte: "Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn selbst ausgewiesene Kumpane diktatorischer Mörderregimes gern gesehene Gäste beim Verfassungsschutz sind - Hauptsache, sie sind "gegen Scientology". So hofiert Caberta und der eigentlich für Verbrechensbekämpfung zuständige Hamburger Innensenat erst jüngst den Amerikaner Robert Minton im Rahmen einer Pressekonferenz, und zwar kurz nachdem dessen enge Verstrickung in einen internationalen Geldwäsche-Betrug von gigantischen Ausmaßen bekannt wurde. Wie die afrikanische und englische Presse derzeit berichtet, schleuste die frühere nigerianische Militärdiktatur mit Unterstützung Mintons und seiner Komplizen einige Milliarden (!) Dollar auf Auslandskonten, und zwar im Rahmen eines betrügerischen Deals, bei dem es nur vordergründig um die Rückzahlung von Auslandsschulden ging."
- 4. was in die Freiheit "Also doch: Caberta nahm größere Geldsumme" steht
- S. 2, 5. Spalte: -.. Laut einer von der Republik Nigeria bei der Genfer Generalstaatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeige wird er beschuldigt, das Land bei seinen Geschäften mit der früheren nigerianischen Militärdiktatur um mehrere hundert Millionen Dollar betrogen zu haben. Die Anzeige bezichtigt Minton auch der Urkundenfälschung und der Geldwäsche.
2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreit$ zu je 1/3 zu tragen.
3. Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung von 100.000,-- DM und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.
[bearbeiten] Berufungsverfahren 9 U 115/01
[bearbeiten] Notizen der Öffentlichkeit
24.05.2002: Bericht von Tilman Hausherr
Beim Termin heute im Kammergericht waren folgende Leute anwesend:
Drei Richter, eine Schriftführerin
RA Dorn (junger Anwalt, war nur aus formalen Gründen da, weil RA Blümel nicht beim KG zugelassen ist) i.V. von RA Grübler (der stand auf dem Zettel draussen), RA Blümel (für scientology)
RA Eisenberg (für Minton)
Helmuth Blöhbaum (sass alleine links auf Bank mit Tisch)
Sabine Weber (bank vorne rechts, sass links im grauen Hosenanzug)
Ute Koch (bank vorne rechts, sass rechts mit geblümtem etwas)
Eine RA Gehilfin (Bank hinten links, blaue Hose und rote Jacke)
und natürlich ich (Bank hinten rechts).
Zum Inhalt (ganz kurz): RA Blümel meinte, daß Minton und Scientology ja jetzt ihren Konflikt beendet hätten, und der Prozess müsse ja gar nicht mehr sein. RA Eisenberg hatte keine derartige Anweisungen. RA Blümel zitierte wieder die Bibel, und meinte, Minton hätte sich vom Saulus zum Paulus gewandelt. Es gäbe eine "Kontaktsperre" von S. zu Minton. RA Blümel reichte einen SP Times Artikel ein. Es gäbe keine Wiederholungsgefahr, da Minton S. nicht mehr angreife.
Der Vorsitzende (Alliger stand am Schild auf der Tür) sagte, daß das KG keine "USA Sachen" einbeziehen würde. Überhaupt war der Vorsitzender ruhig, aber nachdrücklich. Wie beim LG ein gekonnter Moderator.
Vergleichsverhandungen waren erfolglos, wegen der Kostenfrage. Das war eine recht skurrile Sache, da ja beide Seiten "nicht wirklich" an der Sache "kämpfen". RA Eisenberg war es aber wichtig, daß kein Zweifel kommt, daß er seinen Mandanten richtig vertreten hat, und er machte also wie gehabt weiter. (In den USA gibt es dafür den Ausdruck "Fire and forget"). Er erwähnte, er hat Montag einen Termin mit Minton.
Einer (entweder RA Eisenberg oder der Vorsitzender) schlug vor, einen vertraulichen Vergleich zu machen. Dies lehnte RA Blümel ab "geht nicht, weil Presse" (Blicke zu mir, Frau Weber grinst mich an). Ich wurde später nochmal namentlich erwähnt, als RA Blümel (nach Hinweis von Blöhbaum) bemerkte, daß "Tilman Hausherr" das LG Urteil ins Internet gepostet habe. Das stimmt: http://groups.google.com/groups?q=Minton+Nigeria+weber&hl=en&lr=&safe...
Die Anwälte gingen sogar raus, um ohne den Zuschauer zu verhandeln. Auch dies war erfolglos.
Schon bis dort war es eine Super-Show gewesen, die leider nicht schriftlich dargestellt werden kann.
Die Verhandlung "zur Sache" entsprach etwa der Verhandlung beim LG. Es war wie eine Zeitreise zurück in die Zeit wo man wußte, wer wo steht.
Scientology wird wohl wieder verlieren oder weitgehend verlieren. Es ergab sich wieder einmal, daß S. nichts in der Hand hat bezgl. den damaligen Anschuldigungen.
Das Gericht bemerkte, daß eine Organisation, die etwas in 2.000.000 Exemplaren druckt, auch verpflichtet ist, zu recherchieren. (Das bezieht sich auf das "Kritische Bayer Aktionäre Urteil")
Am Ende meinte das Gericht etwa dies "Die Polemik in den Schriftsätzen, die hat uns genügt. Wir sind dankbar, daß dies in der Verhandlung unterblieben ist".
Diverse Dinge wurden beantragt, und dann war die Verhandlung beendet.
[bearbeiten] Urteil 9 U 115/01
Urteil 9 U 115/01 vom 24.05.2002
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. März 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 764/00 - wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass
- a) in Ziffer 1.1. die Worte entfallen "Mintons Konten einzufrieren und" - insoweit wird die Klage abgewiesen und das Urteil des Landgerichts abgeändert-;
- b) Ziffer 1.2. im Eingangssatz wie folgt lautet:
- "In Bezug auf den Kläger, was in dem Flugblatt: Gnadenlose Geldgier steht;".
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
[bearbeiten] Videos
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.