27 O 559/09 - 30.07.2009 - Beschimpfungen auf dem Fussballplatz
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die angebliche Beschimpfung „Neger“ zwischen zwei Fußballspielern während eines Spiels.
Den 19. April 2009 wird Olivier Caillas (32) nie vergessen. Bei Fortunas 0:1 gegen Union Berlin soll er Gegenspieler Macchambes Younga-Mouhani (35) als „Neger“ beleidigt haben – das behauptete der Kongolese nach dem Spiel. Der DFB ermittelte – und stellte fest, dass der Vorwurf nicht haltbar sei!
Samstag trifft Caillas mit Fortuna wieder auf Union Berlin und Younga-Mouhani (13 Uhr). BILD sprach vorher mit dem Deutsch-Franzosen.
BILD: Was passierte bei dem Spiel damals wirklich?
Caillas: „Es gab eine Freistoß-Situation. Ich bin zu Schiri Wolfgang Stark gelaufen, um mich über ein Handspiel von Younga-Mouhani zu beschweren. Nach dem Spiel habe ich erfahren, dass ich Younga bei dieser Gelegenheit beleidigt haben soll. Aber ich habe definitiv nichts gesagt.“
BILD: Sie sind also Opfer – und nicht Täter?
Caillas: „In dem Fall schon. Es wurden Fakten umgedreht. Es war schwer für mich, weil ich in der Öffentlichkeit als Rassist dastand. Alle Welt haut auf dich ein. Ich musste mir einen Anwalt nehmen. Bin vor Gericht gegangen. Younga-Mouhani hat eine strafbewertende Unterlassungserklärung abgegeben und darf die Behauptung jetzt nicht mehr aufstellen. Das sagt alles!“
BILD: Zu einer Verhandlung kam es nie. Aber der DFB hat ein Gespräch mit allen beteiligten in Frankfurt geführt. Was ist da abgelaufen?
Caillas: „Der DFB musste ermitteln, klar. Die TV-Bilder zeigten, das die Sache nicht so gewesen sein kann, wie Mouhani sagt. Das Verfahren wurde eingestellt.“
BILD: Mit welchen Gefühlen fahren Sie zu diesem Spiel?
Cailas: „Vor Gericht und DFB ist bewiesen, dass die Behauptung unwahr war und ist. Ich habe ein ruhiges Gewissen. Ich will da gewinnen! Unions Fans werden hinter ihrem Spieler stehen, das ist okay. Wenn sie die Geschichte aber ansehen, wissen sie, dass mit Olli Caillas Samstag ein ganz normaler Spieler kommt.“
BILD: Werden Sie Younga-Mouhani die Hand geben?
Caillas: „Mit ihm will ich nichts zu tun haben. Andere Spieler wären vielleicht daran zerbrochen – die Karriere und die Psyche. Aber bei Fortuna haben mir alle geholfen. Dafür bin ich sehr dankbar.“
Quelle bild.de
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Oliver Caillas vs. 1. FC Union Berlin e.V.
30.07.09: LG Berlin 27 O 559/09
[bearbeiten] Richter
Richterin am Landgericht als Vorsitzende: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Hossfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte; RAin Dr. Stephanie Vendt
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen; RA Wuhl und Geschäftsführer Kosche
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
30.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es wird darüber gestritten, ob der Antragsgegner den Antragsteller als „Neger“ bezeichnet hat. Sie haben sich ja zu Recht hinter ihren Spieler gestellt. Dann haften sie aber auch für Unwahrheiten. Es ist nach DFB-Intervention praktisch nichts bei rausgekommen. Keine Zeugen, auch nicht der Schiedsrichter. Es läge dann auch üble Nachrede seitens des Antragstellers vor, er hätte die volle Beweislast. Was bei einer Beweisaufnahme rauskommt, weiß kein Mensch. Es würde ausgehen wie das Hornberger Schießen, nur Aussage gegen Aussage. Vielleicht gibt es ja eine Gütliche Einigung mit einer Erklärung des Vereins?
Antragsteller- / Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir haben eine ganze Reihe von Gegendarstellungen und Unterlassungserklärungen durchgesetzt. Für Herrn Caillas ist das eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Seine Vergleichsbereitschaft tendiert gegen Null.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Vielleicht ein Vergleich, solche Äußerung nicht zu wiederholen? Es steht Aussage gegen Aussage, dann auch noch die Beweislast … bevor man jetzt auch noch mit einer Hauptsache kommt, mit vielen Kosten …
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Wuhl: Im Grunde ist die Sache geklärt. Was würde sich denn Herr Caillas vorstellen?
Antragsteller- / Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Eine Klarstellung auf jeden Fall. Man kann über das dann reden.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es ist auch klar, dass das kein förmlicher Widerruf werden kann.
Antragsteller- / Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Für Herrn Caillas ist das eine sehr belastende Angelegenheit, die er sehr persönlich nimmt.
Es gibt eine kurze Beratungspause für die beiden untereinander.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Wuhl: Wir würden ihren Vorschlag so annehmen.
Es wird ein Vergleich geschlossen mit einer Erklärungsabgabe, ohne Präjudiz. Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafe werden abgegeben, sowie beiderseitige, außergerichtliche Klarstellungen. Die Verfahrenskosten wurden dem Antragsgegner auferlegt.
[bearbeiten] Kommentar
Dem Gericht gelang es, in unaufdringlicher aber nachdrücklicher Weise, trotz vorhandener, großer Emotionen, für eine sachliche Bewusstmachung der Konstellation zu sorgen. Der angeratene Vergleich stellt in dieser Sachlage am schnellsten und kostengünstigsten den Rechtsfrieden wieder her.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.