27 O 424/09 - 08.09.2009 - Ex-Neonazi hostet in Russland

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Zentralrat der Juden in Deutschland u.a. vs. Wilke

08.09.09: LG Berlin 27 O 424/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Inhalte, die im russischen Internet eingestellt wurden, im Kontext von Neonazis und Juden.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; RAin Bezzenberger
Beklagtenseite: Kanzlei N.N.; RA nicht erschienen

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist hier eine unsägliche Sache. Es sind also wieder Texte von einem Ex-Neonazi ins russische Internet gestellt worden. Es stellt sich die Frage: Klageberechtigt – ja. Einzig fraglich ist die 1,5 fache Anwaltsgebühr. Es sind hier zwei selbstständige Unterlassungsansprüche. Die Kunstfreiheit deckt dies hier nicht. Es ist eine bloße Aneinanderreihung von Beleidigungen.

Antragsteller- / Klägeranwältin Bezzenberger: Von Art. 5 GG ist das kein esfalls gedeckt.

Es wurde ein Versäumnisurteil verkündet

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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