04.06.2019, 7 U 47/15 - Der weise Richter Andreas Buske

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Andreas Buske, VorsRi am OLG HH, 7.Senat


VorsRi Andreas Buske ist weise


Inhaltsverzeichnis


Gegenteiltag - IMMER nur das GEGENTEIL machen | Viktoria Sarina


Was ist Wahrheit? Philosophisches Kopfkino (3sat)
BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

04.06.2019

7 U 47/15

von Rolf Schälike


Nico Semsrott - Widersprüche - Comedy aus dem Labor vom 15.9.2017

[bearbeiten] Der weise Richter Andreas Buske

Zu der Erkenntnis, dass Richter Adreas Buske weise ist, kommt man nicht sofort, manchmal gar nicht aber oft recht spät.

Ich bin soweit.

[bearbeiten] Die Erleuchtung

Die Erleuchtung kam am letzten Dienstag, den 04. Juni 2019, gute 15 Jahre nach den ersten Erfahrungen mit diesem Richter.

[bearbeiten] Buske: Rechtsanwälte verdrehen nicht die Wahrheit

Am 27.08.2004 verbot der Richter Andreas Buske zu behaupten:

1. Der Rechtsanwalt Horst-Wulf L. verdrehe die Wahrheit juristisch und unterdrücke sie;

Dieser Richter und das OLG haben mich, was die Verdrehung der Wahrheit durch Rchtsanwaälte betrifft, reingelegt, weil ich die überragende Bedeutung der formalen prozessualen Herangehensweise noch nicht kannte.

[bearbeiten] Tatsache: Der Rechtsanwalt verdrehte die Wahrheit, erfolglos

Fast zwei Jahre später, am 29.06.2006 entschied die Richterin Kaufmann zu meinem Gunsten. Das Urteil belegt anschaulich, wie versucht wurde, die Wahrheit zu verdrehen.

Die Richter Andreas Buske und Dr. Lothar Weyhe – heute beim Pressesenat des OLG tätig – sowie Richter Dr. Benjamin Korte – heute Vorsitzender Richter der Zivilkammer 8 für Urheberrechte – haben mit den Urteil versucht, Wahrheitsverdreher zu schützen. Gelungen ist das diesen Richtern im konkreten Fall nicht. Meine Äußerung: „Der Rechtsanwalt Horst-Wulf L. verdrehe die Wahrheit juristisch und unterdrücke sie,“ war wahr.

[bearbeiten] Buske: Rechtsanwälte arbeiten nicht wie die Stasimitarbeiter in der DDR

Am 27.08.2004 verbot der Richter Andreas Buske zu behaupten:

2. Der Rechtsanwalt Horst-Wulf L. verdrehe die Wahrheit mit gleichen Methoden wie beim unrechtmäßigen Handeln staatlicher Organe der ehemaligen DDR.

Ich hielt es für eine Unterstellung, anzunehmen, ich meine, dass Rechtsanwalt Horst-Wulf L. die Wahrheit mit gleichen Methoden wie beim unrechtmäßigen Handeln staatlicher Organe der ehemaligen DDR, verdrehe.

[bearbeiten] Tatsache: Rechtsanwälte sind wie die Stasimitarbeiter der DDR

Heute weiß ich, dass es die gleichen Methoden sind. Die Rechtsanwälte spielen in Deutschland Heute die Rolle, welche die Stasimitarbeiter in der DDR spielten.

Richter Andreas Buske dürfte 2004 gewusst haben, dass Anwälte lügen und mit den Stasimitarbeitern vergleichbar sind. Er verbot das, offenbar in der Hoffnung – ob bewusst oder unbewusst, kann niemand, außer ihm selbst wissen -, dass jemand den öffentlichen Beweis erbringen wird. Das Interesse an der Beweiserbringung musste geweckt werden. Das hat Richter Andreas Buske unbestritten, getan.

Mehr als ein Dutzend Jahre hat es gedauert, bis diese Erkenntnis bei mir reifte.

[bearbeiten] Buske: Ein mehrdeutiger Satz ist eindeutig

In der heutigen Verhandlung geht es um die Eindeutigkeit oder Mehrdeutigkeit eines streitgegenständlichen Satzes.

Der Satz ist ohne Wenn und Aber mehrdeutig, falls im Kontext nicht eindeutig im entgegengesetzten Sinn als der Senats mit dem Vorsitzenden Richter Andreas Buske meint.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske meint trottzdem, der Satz sei eindeutig, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger hätte die falsche eidesstatliche Erklärung als eigene abgegeben. Das zu erläutern oder zu begründen hielt dieser weise Richter es nicht für nötig.

Was möchte dieser ERichter damit erreichen?

[bearbeiten] Mögliche Tatsache

Die „Sturheit“ dieses Richters dürfte weise sein.

Nicht ausgeschlossen, dass dieser weise Richter dem Beweis des Gegenteils Vorschub leisten möchte: Die falsche eidesstattliche Erklärung stamme tatsächlich vom klagenden Anwalt, die aber im Namen seines Mandanten, des Betrügers Dr. Nikolaus Klehr, abgegeben wurde.

Die Zukunft wird es zeigen.

[bearbeiten] Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vs. Rolf Schälike (Buskeimus-Betreiber) 7 U 47/15

Zweite Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Landgerichts Az. 324 O 146/13.

Bericht über die erste Berufungsverhandlung, welche mit einem Versäumnisurteils zu Gunsten des Klägers endete.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Die folgende Pressemitteilung auf der Home-Page von www.buskeismus.de

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Beanstandet und verboten wurde zusammenhangslos der Satz: „Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab.“ bezogen auf diese eidesstattliche Versicherung

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mit der Behauptung, der Satz sage aus, dass RA Dr. Sven Krüger selbst eine falsche eidest. Versicherung geschrieben und im eigenen Namen bei Gericht abgegeben hat.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser streitgegenständlicher Satz keinesfalls zum Ausdruck bringen sollte, dass Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger eine eigene falsche eidesstattliche Versicherung abgab. Insofern ist dieser Satz falsch. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gab keine falsche eidesstattliche Versicherung im eigenen Namen ab, er gab überhaupt keine eidesstattliche Versicherung im eigenen Namen ab.

Daraufhin wurde die einstweilige Verfügung 324 O 58/13 am 06.03.2013 erlassen. Zwei Jahre später erging in der Hauptsache das Urteil 324 O 146/13.

Dem Senat lag das folgende Schreiben vom Buskeismus-Betreiber vor der Verhandlung vor. In diesem Schreiben wird die Sache von Rolf Schälike zur Sach- und Rechtsfrage dargelegt.

Zwecks Vorbereitung zur Verhandlung nahm der Buskeismus-Betreiber Verbindung zu Spachwissenschaftlern auf, um zu erfahren, wie unabhängige Wissenschaftler den streitgegenständlichen Satz verstehen. Hier das Ergebnis.

Nach der Verhandlung am 05.03.2019 startete ich eine Umfrage. Das Ergebnis wurde dem Senat schriftlich mitgeteilt. Mein Rechtsanwalt machte sich die Tatsachen meines Schriftsatzes zu eigen.

Das Umfrageergebnis am Verhandlungstag wurde dem Senat ebenfalls übergeben:

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Die Meinung des OLG Hamburg hatten nur 9,7 Prozent (weniger als ein Zehntel) der an der Befragung Beteiligten.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Rolf Schälike

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung RA Dr. Sven Krüger vs. Rolf Schälike

Die Verhandlung war sehr kurz.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Aus unserer Sicht ergibt sich nichts Neues. Demzufolge sehen wir keinen Grund, von unserer Meinung abzuweichen.

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke weist auf die fehlende Rechtsprechung zur Form der Klarstellungn hin.

Rolf Schälike: Darf ich was sagen?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Herr Krüger ist zuerst dran.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Was soll ich sagen? Stelle den Antrag das Versäumnisurteil zu bestätigen.

Rolf Schälike: Sind Sie (Buske) der Meinung, dass der Satz auch im Kontext eindeutug ist?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja.

Rolf Schälike: Dann beantrage ich das ins Protokoll aufzunehmen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben gar nichts zu beantragen.

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke stellt den Antrag.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert den Antrag zu Protokoll: Der Beklagtenvertreter erklärt: Ich lege Wert darauf, dass ins Protokoll aufgenommen wird, dass der Senat bei seiner Auffassung, die er in der letzten mündlichen Verhandlung geäußert hat, bleibt, er mithin die angegriffene Äußerung nicht als mehrdeutig ansieht, auch nicht unter Berücksichtigung des Kontextes.

Vorsitzender Richter Andreas Buske auf die Argumente von RA Eberhard Reinecke: Sollte der Satz mehrdeutig sein, so ist unsere Meinung und unsere Rechtsprechung nach nicht ausreichend klargestellt worden. Ohne Klarstellung kommen Sie nicht raus. Eine Revision werden wir nicht zulassen, weil wir von der Eindeutigkeit ausgehen. Die Eindeutigkeit ergibt sich auch im Kontext.

Anträge werden gestellt.

Rolf Schälike: Ich möchte den die aktuellen Ergebnisse der Internet-Umfrage übergeben.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert zu Protokoll: Der Beklagte persönlich überreicht eine aktualisierte Fassung des Umfrageergebnisses für Gericht und Gegner.

Beschlossen und Verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 25.06.2019, 9:55

[bearbeiten] Kommentar RS

Den Erfahrungen mit dem weisen Richter Andreas Buske folgend, kann offenbar behauptet werden, die falsche eidesstattliche Versicherung stammt aus der Feder von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und dieser Anwalt hat diese tatsächlich de facto im eigenen Namen abgegeben.

Zu dieser Erkenntnis bin ich allerdings noch nicht gekommen. Was in fünfzehn Jahren es Dank den weisen Hinweisen und Urteilen von Richter Andreas Buske an neuen Erkenntnissen geben wird, kann ich heute nicht voraussagen.

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