Zensur

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-Greifen diese Methoden nicht, so hat die Rechtsprechung Mittel und Wege gefunden, Art. 5 GG zu unterhöhlen. So macht ein Kartell aus findigen [[Anwalt|Anwälte]] und [[Pressekammer]]n anstelle von staatlich eingesetzten Zensoren [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] aus dem [[Strafrecht]], [[Markenrecht]], dem [[Patentrecht]], dem [[Urheberrecht]], dem [[Namensrecht]], dem [[Kunsturheberrechtsgesetz]], dem [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] und vor allem dem von ihr selber "entdeckten" [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]] fruchtbar.+Greifen diese Methoden nicht, so hat die Rechtsprechung Mittel und Wege gefunden, Art. 5 GG zu unterhöhlen. So macht ein Kartell aus findigen [[Anwalt|Anwälte]] und [[Pressekammer]]n anstelle von staatlich eingesetzten Zensoren [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] aus dem [[Strafrecht]], [[Markenrecht]], dem [[Patentrecht]], dem [[Urheberrecht]], dem [[Namen]]srecht, dem [[Kunsturheberrechtsgesetz]], dem [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] und vor allem dem von ihr selber "entdeckten" [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]] fruchtbar.
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Version vom 19:56, 18. Okt. 2008

Zensur ist die Kontrolle des öffentlichens Wissens durch Beschneidung der Presse-, Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit.

Inhaltsverzeichnis

staatliche Zensur

direkte Zensur

Staaten bzw. deren Politiker praktizieren Zensur zur Stützung der eigenen Propaganda, zu Sozialsteuerung der Massen sowie zur Verdeckung von Missständen wie vor allem Korruption.

In totalitären Staaten wird Zensur durch offene Kontrolle und Repression der Presse ausgeübt. Diese Form der Zensur findet laut Aert. 5 Grundgesetz hierzulande nicht statt.

Die Zensur läuft in westlichen Staaten subtiler ab. Bis Ende der 60er Jahre unterhielten westdeutsche und amerikanische Geheimdienste in alle wichtigen Redaktionen nachrichtendienstliche Verbindungen (Einflussagenten).

Ein "Ehrenschutzgesetz" konnte durch durch Installation eines autodisziplinären Gremiums, dem "Deutschen Presserat", abgewendet werden.

Selbstzensur

Politiker und politische Journalisten gehen Symbiosen ein, bei denen ein gegenseitiges Geben und Nehmen sowie Verschwiegenheit und Loyalität gepflegt - und damit gegenseitige Abhängigkeiten etabliert werden. Ein Journalist is auf Zugang zu Quellen angewiesen, die er nicht verprellen möchte.

Ein ungeschriebener Kodex hält Journalisten davon ab, Seitensprünge von Politikern zu thematisieren (die in der Praxis nur von "Parteifreunden" durchgestochen werden).

durch den Staat vermittelte Zensur (Presserecht)

Greifen diese Methoden nicht, so hat die Rechtsprechung Mittel und Wege gefunden, Art. 5 GG zu unterhöhlen. So macht ein Kartell aus findigen Anwälte und Pressekammern anstelle von staatlich eingesetzten Zensoren Unterlassungsansprüche aus dem Strafrecht, Markenrecht, dem Patentrecht, dem Urheberrecht, dem Namensrecht, dem Kunsturheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vor allem dem von ihr selber "entdeckten" allgemeinen Persönlichkeitsrecht fruchtbar.

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