Winkeladvokat - verboten

Aus Buskeismus

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Winkeladvokat bedeutet historisch, dass es eine Person ist, die ohne Ausbildung Rechtsrat erteilt.

Ist für die Anwälte deswegen eine Beleidigung. Ähnlich wie "Küchenanwalt".

Der Hamburger Medienanwalt Helmuth Jipp fühlt sich z.B. beleidigt und in seinen Persönlichkeitsrechtten verletzt, wenn behauptet wird, er arbeite von Zuhause aus. Das tut er natürlich nicht, denn er ist kein Küchenanwalt, hat eine Sekretärin und ist gewerblich tätig, besitzt im eigenen Haus Gewerberäume, die steuerlich abgesetzt werden dürfen.

[bearbeiten] Urteil

Urteil 15.11.2011 - Landgericht Köln Az. 5 O 344/10

Aus den Gründen:

Nach Auffassung der Kammer stellt die Bezeichnung “Winkeladvokatur” einen rechtswidrigen und schuldhaften Angriff auf die Ehre und die Persönlichkeitsrechte des Klägers dar. Der Begriff “Winkeladvokat” bezeichnet historisch eine Person, die ohne Ausbildung zum Rechtsanwalt Rechtsrat erteilt. Heute wird darunter eine Person verstanden, die entweder intellektuell unfähig ist, ihren Beruf zuverlässig und den Regeln des juristischen Handwerks entsprechend auszuüben, oder die diesen in einer Art und Weise ausführt, die mit Moral und Gesetz in Konflikt steht. Auch wenn dem Begriff kein einheitlicher Bedeutungsinhalt mehr zukommen mag, ist der Begriff “Winkeladvokat” in jedem Fall negativ besetzt und stellt eine abfällige und kränkende Wertung dar. Die genannten Ausführungen gelten auch für den Begriff “Winkeladvokatur”.
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