Werturteil

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 09:49, 24. Nov. 2008

Ein Werturteil ist die subjektive Qualifizierung eines Sachverhalts. Werturteile sind geprägt von Merkmalen des Dafürhaltens oder Ablehnens, Einschätzens, Glaubens, Präferierens etc..

Werturteile sind Meinungsäußerungen und genießen den originären Schutz des Art. 5 Abs. GG.

[bearbeiten] Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung

Gegenbegriff ist die Tatsachenbehauptung. Da zur Bewertung einer Tatsache die Tatsache selbst mitgeteilt oder auf sie Bezug genommen werden muss, kommt es bei Meinungsäußerungen häufig zu Mischformen. Aus diesem Grunde ist daher auch die Äußerung über Tatsachen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit umfasst. Soweit sich eine Äußerung in eine zutreffende Tatsachenbehauptung und ein subjektives Werturteil aufspalten lässt, ist die Äußerung grundsätzlich erlaubt, sofern nicht ein falscher Eindruck einer Tatsachenbehauptung entsteht, über unzulässige Themen berichtet wird oder eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik vorliegt.

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