Wertneutral

Aus Buskeismus

Version vom 13:45, 8. Okt. 2008 von Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Unzutreffende Tatsachenbehauptungen können wertneutral sein, wenn sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur unerheblich verletzen.

Dies ist dann der Fall, wenn sich jemand gegenüber einer Presseagentur geäußert hat, diese jedoch von einer Zeitschrift als als Äußerung ihr gegenüber dargestellt wird.

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