Vorstellungswechsel

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

(gehört von Andreas Buske am 07.04.2006)

Wechsel der eigenen Darstellung in der Öffentlichkeit. Beispiel: Geänderte Einstellung zur Bereitschaft in Aktdarstellungen. Die Möglichkeit des Widerrufs einer Einwilligungserklärung analog dem urheberrechtlichen Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung nach § 43 UrhG wird im Schrifttum diskutiert. Siehe auch presserechtliche Resozialisierung

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