Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Aus Buskeismus

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(Verfahren gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike)
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:Dr. Klehr klagte hauptsächlich in Sachen seiner Eigenblut-Therapie, gegen den Buskeismus-Betreiber (Rolf Schälike) wegen seiner Beteiligung am Galavit-Betrug :Dr. Klehr klagte hauptsächlich in Sachen seiner Eigenblut-Therapie, gegen den Buskeismus-Betreiber (Rolf Schälike) wegen seiner Beteiligung am Galavit-Betrug
-:'''26.09.2014''' LG HH Az. <font color="#800000">'''324 559/12'''</font> [http://www.buskeismus.de/urteile/324O55912_U.pdf Urteil] - Dr. Klehr vs. Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber). Verboten den Verdacht zu vedrbreiten der Kläger habe vom Galavitbetrug des Dr. Rauchfuß an Krebskranken gewusst, der Kläger habe Warnungen vor möglichem Galavitbetrug von sich gewiesen und/oder der Kläger habe nach der Trennung von Dr. Rauchfuß weiterhin von seiner Klinik aus eine Galavitbehandlung bei Dr. Rauchfuß empfohlen. 
-::Das Berufungsverfahren, Az. <font color="#800000">'''7 U 107/14'''</font> ruht, weil Dr. Klehr verstorben ist, Schulden in Millionenhöhe hinterlassen hat und die Erben das Erbe nicht annehmen. 
- 
-:'''29.11.2013''' Amtsgericht Hamburg [http://www.buskeismus.de/urteile/36aC556711_131129_U.pdf Urteil] Az. <font color="#800000">'''36a C 557/11'''</font>, Dr. Klehr vs. Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber). '''Klage wurde abgewiesen'''. Dr. Klehr hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
- 
-:'''14.12.2012''' LG HH [http://www.buskeismus.de/urteile/324O65010_U.pdf <font color="#800000">'''324 O 650/10'''</font>] - Klehr vs. Dr. Ing. Klaus Ramstöck, K. und Google Inc. '''Klage wird abgewiesen'''. Dass Klaus Ramstöck passivlegitimiert ist, konnte nicht nachgewiesen werden. Google haftet nicht als Störer. Die Kosten des Rechststreits trägt der Kläger. Streitwert 160.000,-- € 
- 
-:'''20.08.2012''' LG HH Elass der [http://www.buskeismus.de/urteile/324O47612.pdf einstweiligen Verfügung] <font color="#800000">324 O 476/12'''</font> Klehr vs. Rolf Schälike. Verbot Zeugen zu suchen. 
- 
-:'''09.03.2012''' LG HH <font color="#800000">'''324 O 596/11'''</font> Dr. Klehr vs. RA Markus Kompa - [http://www.buskeismus.de/urteile/324O59611.pdf Urteil]. Markus Kompa ist in Berufuing gegangen, Az. <font color="#800000">'''7 U 51/12'''</font> - Dr. Klehr ist inzwischen verstorben, Schulden in Millionenhöhe hinterlassen. Die Erben haben die Enrschaft nicht angenommen. 
- 
-:'''03.03.2012''' LG HH [http://www.buskeismus.de/urteile/324O6312_B.pdf <font color="#800000">'''324 O 63/12'''</font>] - einstweilige Verfügung Klehr vs. Bayrischer Rundfunk. 
- 
-::'''22.06.2012''' - Widerspruchsverhandlung [http://buskeismus-lexikon.de/324_O_63/12_-_22.06.2012_-_Dr._Nikolaus_Klehr_vs._Bayerischer_Rundfunk_(1) Verhandlungsbericht] - [http://www.buskeismus.de/urteile/324O6312_U.pdf Urteil] - Die einstweilige Verfügung wird bestätgit. 
- 
-::'''08.10.2013''' - Berufungsverhandlung <font color="#800000">'''7 U 101/12'''</font> -Ergebnis der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. 
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-:'''26.01.2012''' [http://www.buskeismus.de/urteile/324O68111_B.pdf <font color="#800000">'''324 O 681/11'''</font>] - Klehr vs. Bayerischer Rundfunk - Einstweilige Verfügung. 
- 
-::'''22.06.2012''' Widerspruchsverhandlung [http://www.buskeismus.de/urteile/324O6312_U.pdf Urteil] - e.V. wird bestätigt. [http://buskeismus-lexikon.de/324_O_681/11_-_22.06.2012_-_Zeugenbefragung_in_Sachen_Dr._Nikolaus_Klehr_vs._BR Verhandlungsbericht] 
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-::Die Einstweilige Verfügung vom 26.01.12 wird in den Punkten I.4, 5, 6b, 6c, 6d, 6e bestätigt. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Von den Kosten der Einstweiligen Verfügung haben der Antragsteller 77 %, die Antragsgegnerin 23 % zu tragen. Streitwert 200.000,-. Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens haben der Antragsteller 60 %, die Antragsgegnerin 40 % zu tragen. Streitwert € 115.000,- 
- 
-:'''21.03.2011''' Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Markus Kompa. Verfügung wurde erlassen. Az. <font color="#800000">'''324 O 197/11'''</font>. 
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-:'''18.01.2011''' LG HH [http://www.buskeismus.de/urteile/324O65710.pdf <font color="#800000">'''324 O 657/10'''</font>] - einstweilige Verfüfung. 
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-::'''09.03.2012''' Widerspruchsverfahren [http://www.buskeismus.de/urteile/324O65710_U_ZDF_120309%20.pdf Urteil] in Sachen 324 O 657/10. Dr. Klegr vs. ZDF. Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. 
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-::'''06.07.2014''': OLG HH - [http://www.buskeismus.de/urteile/7U4712_klehr_zdf.pdf <font color="#800000">'''7 U 47/12'''</font>] - Klehr vs. ZDF. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das [http://www.buskeismus.de/urteile/324O65710_U_ZDF_120309%20.pdf Urteil] des Landgerichts Hamburg vom '''9. März 2012''', Az. [http://www.buskeismus.de/urteile/324O65710_U_ZDF_120309%20.pdf <font color="#800000">'''324 O 657/10'''</font>], abgeändert und wie folgt neu gefasst. Die '''einstweilige Verfügung''' vom 18. Januar 2011 '''wird aufgehoben'''. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 
- 
-:'''13.08.2010''' LG HH [http://www.buskeismus.de/urteile/324O14508_100813_Urteil.pdf Urteil] Azt. <font color="#800000">'''324 O 145/10'''</font>. Dr. Klehr vs. Medizin Forum AG. Klage und Widerklage werden abgewiesen. [http://buskeismus-lexikon.de/324_O_145/08_-_07.05.2010_-_RA_Dr._Sven_Kr%C3%BCger_bem%C3%BCht_sich_redlich,_aber_erfolglos Verhandnlungsbericht]. 
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-::'''22.03.2013''' Berufungsverhandlung, Az. <font color="#800000">'''7 U 118/10'''</font>. Der Berufung des Klägers wird größtenteils stattgegeben. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und die Beklagten 90 %. 
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-:'''14.01.2009''' LG HH Az. <font color="#800000">'''325 O 110/08'''</font> - Dr. Klehr vs. Ralf Behrmann [http://buskeismus-lexikon.de/7_U_111/09_-_01.03.2011_-_Vorsicht_bei_Kritik_umstrittener_Experimente_an_Krebskranken#Urteil_erster_Instanz_325_110.2F08 Urteil] 
- 
-::'''01.03.11''' OLG HH Berufungverhandlung. Az. <font color="#800000">'''7 U 111/09'''</font> '''29.03.2011''', [http://www.buskeismus.de/urteile/7U11109_U_110329_Behrmann.pdf Urteil] Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil in Ziffer II. des Tenors abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.308,81 nebst Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.Juli 2008 zu zahlen. Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen [http://buskeismus-lexikon.de/7_U_111/09_-_01.03.2011_-_Vorsicht_bei_Kritik_umstrittener_Experimente_an_Krebskranken#Dr._med._Nikolaus_Walther_Klehr_vs._Ralf_Behrmann Verhandlungsbericht] 
===Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft=== ===Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft===

Version vom 15:55, 18. Apr. 2019

Inhaltsverzeichnis


Werdegang von RA Dr. Sven Krüger

1965: Geboren

19xx-19xx: Studium an der Universität Hamburg. Refendariat bei xxx.

2005: Medienrechtler Dr. Sven Krüger und Strafrechtler Johann Schwenn(57) verabschieden sich von der Hamburger Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andreae & Schwenn. Sie firmieren seitdem unter Schwenn & Krüger, ihre ehemalige Kanzlei nennt sich jetzt Senfft Kersten Nabert & Maier. (Quelle: Juve 2005)

2016 Zum Oktober 2016 trennen sich Schwenn und Krüger, arbeiten nun in getrennten Einheiten. Presserechtler Dr. Sven Krüger (51) und Strafrechtler Johann Schwenn (68) konzentrieren sich dabei auf ihre jeweiligen Beratungsschwerpunkte. (Quelle: Juve 2016)

Info zu RA Dr. Sven Krüger

Wenn Strafrechtler Johann Schwenn deutschlandweit bekannt geworden ist durch die Vertretung von Kachelmann und relativ häufig öffentlich auftritt, so meidet Dr. Sven Krüger offenbar die Öffentlichkeit. Man findet so gut wie keine Fotos von ihm im Internet.

Schon der Internetauftritt Dr. Sven Krüger seiner Kanzlei spricht für sich. Keine Angaben über Partner, die oft die Kanzlei Schwenn & Krüger recht schnell verließen.

Die Öffentlichkeit wird von Dr. Sven Krüger gefürchtet und er bekämpft Archive, Aufklärung und Kritik, schreibt allerdings Artikel in der Fachpresse und den Massenmedien.

Dieser Rechtsanwalt wird nicht nur von von mir als anwaltlicher Querulant gesehen, er redet bei Gericht sehr viel, beleidigt die Gegner und auch deren Anwälte.

Rechtlich gesehen, kann RA Dr. Sven Krüger als Vertreter des Rückschritts, der Vergangenheit, des mittelalterlichen Denkens und Herangehens gesehen werden.sehen.

Es bestehen großer Zweifel daran, ob RA Dr. Sven Krüger als Rechtsanwält zu empfehlen ist, seinen Mandanten tatsächlich nutzt.

RA Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
  • vetritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interview bekannt

Auffällig:

Offfenbar ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nicht besonders teamfähig, deswegen möglicherweise auch die Trennung von Joachim Schwenn. Rechstanwalt Dr. Sven Krüger arbeitet meist nur mit einem Partner/Partnerin zusammen. Seine Partner/Innen verlassen relativ schnell die Kanzlei.

    • Dr. Dennis Dold seit 2016 (?) noch heute für Dr. Sven Krüger tätig
    • Inke Linde (geb. Janssen) (2007-2018)

Charakter, Auftritt vor Gericht:

  • Beleidigt nicht selten den Gegner und dessen Anwalt
  • Nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, verschweigt bei Gericht wesentliche Tatsachen
  • Wirft seinen Gegnern unlauteres Verhalten vor, meist aus purer Einbildung nach der Sprichwort "Jeder denkt im Maßen der eigenen Verdorbenheit".

Verfahren von RA Dr. Sven Krüger

Info

Äußerungsverfahren gegen Archive

Äußerungsverfahren von Stasi-Akteuren

Bericht in Sachen 324 O 978/05</font> - Boßdorf vs. Hubertus Knabe

Äußerungsverfahren gegen Bürgerinnitiativen

Äußerungsverfahren Krimineller, Mörder

  • Mustafa Güngör, verurteilter Mörder
02.10.2015 AG Hamburg In der Sache 36a C 118/15 verlor die Ehefrau vom Mustafa Güngör, G. Güngör gegen Harburg-aktuelle.de GmbH & Co.KG. Urteil Verhandlungsbericht
Kanzlei Krüger ging für Frau Güngör in Berufung 324 S 6/15 Verhandlumngsbericht. Die Berufung wurde 2017 zurückgenommen.
04.09.2015 Verhandlung beim LG HH 324 O 123/15 G. Güngör, Mustafa Güngör vs. Morgenpost Verlag GmbH,
28.08.2015 - LG HH 324 O 118/15 Urteil Mustafa Güngör vs. Zeitungsgruppe Hamburg (Hamburger Abendblatt) - Verbot zu berichten, dass der Kläger der Mörder ist, weil das nicht bewiesen ist. Verhandlungsbericht. Die Beklagte ging in Berufung - Az. 7 U 88/15. Am 07.01.2016 nahm Mustafa Güngör die Klage zurück.
  • Dr. Nikolaus Klehr, betrügerischer Arzt, der über Leichen ging
Ist zwar kein verurteilter Mörder, tötete jedoch seine Patienten durch Verabreichung von Galavit als angebliches Krebsmittel.
In diesem Fall hat und versagt die Justiz.
Dr. Klehr klagte hauptsächlich in Sachen seiner Eigenblut-Therapie, gegen den Buskeismus-Betreiber (Rolf Schälike) wegen seiner Beteiligung am Galavit-Betrug


Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft

  • Wilhem Mittrich

Verfahren gegen eigene Mandanten

  • Klaus Schädel

Verfahren gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike

  • 08.05.2015: 324 O 146/13 Urteil mit ausführlicher Begründung, weswegen die Äußerung "Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." mehrdeutig ist und aus Sicht der Kammer verboten werden muss.
Darüber wird juristisch gestritten. Die Sache liegt beim OLG 7 U 47/15. Verhandelt wird am 05.03.2019, 12:30.
  • 06.02.2013: 324 O 38/13 - einstweilige Verfügung
"Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." Begründung: Das gericht und der Antragsteller meinen, dass mit diesem Satz Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im eigene Namen eine falsche eidesstatliche Versicherung abgab. Das ist natürlich mit diesem Satz nicht gemeimnt worden und auch nicht gemient.
Darüber wird juristisch gestritten. Die Sache liegt beim OLG 7 U 47/15. Verhandelt wird am 05.03.2019, 12:30.
  • 2013: Beim Amtsgericht Hamburg ist Dr. Sven Krüger mit dem Versuch, die Grenzen seines Anwaltsgeschäfts zu erweitern, kläglich gescheitert. In drei Verfahren klagte dieser Anwalt über € 6.000,- für seine Mandanten und sich selbst ein. Pustekuchen, d.h. Null und Nichts hat Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger für sich und seine Mandanten richterlich zugesprochen bekommen: 36a C 557/11,   18b C 352/12  20a C 72/12 / 324 S 2/13.
22.01.14: Die beiden ersten Amtsgerichts-Urteile sind rechtskräfig. Weder Dr. Nikolaus Klehr noch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger sind in Berufung gegangen. Auch das Urteil 324 S 2/13 (Berufimg gegen 20a C 72/12) ist rechtskräftig. Weder Ulrich Marseille noch AMARITA Bremerhaven GmbH sind gegen das Urteil weiter vorgegangen.

Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

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