Marseille-Heime

Aus Buskeismus

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Verfahren von Marseille-Einrichtungen und von Ulrich Marseille gegen Kritik

Inhaltsverzeichnis


Ulrich Marseille ist eine schillernde Person

In Wikipedia lesen wir:

Biografie
Theo und Ilse Marseille bauten nach dem Krieg mit Filmtheatern ein florierendes Unternehmen auf. Theo Marseille entstammt einer Seidenweberfamilie aus Krefeld. Ulrich Hansel wurde nach dem Tod von Theo Marseille von dessen Frau Ilse adoptiert. Nach dem Abitur studierte Marseille an der Universität Bremen Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften, ohne den Abschluss zu erreichen.
Politiker
2001 trat Marseille in die Partei Rechtsstaatlicher Offensive – die so genannte „Schill-Partei“ – ein und war deren Spitzenkandidat bei der Landtagswahl von Sachsen-Anhalt 2002. Die Partei scheiterte damals mit 4,5 % der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde. Im gleichen Jahr kam er in die Schlagzeilen, weil er den Hamburger Parteivorsitzenden Ronald Schill in seinem Privatflugzeug von Hamburg nach München geflogen hatte, damit dieser dort eine Haarprobe zur Entkräftung von Gerüchten des Kokainmissbrauchs abgeben konnte. 2003 trat Marseille aus der Partei aus.
Gerichtsverfahren
Ein Verfahren Marseilles durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Zulassung zum Staatsexamen ging zu seinen Ungunsten aus. Nachdem er 1983 das erste Staatsexamen nicht bestanden hatte, hatte er versucht, sich für die Nachprüfung eine juristische Examensarbeit zu kaufen. Marseille klagte erfolglos gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes, das ihn von weiteren Prüfungen ausgeschlossen hatte, nachdem sein Täuschungsversuch ans Licht gekommen war [4] [5] [6]. Trotzdem wird Marseille in den Medien gelegentlich fälschlich als Jurist bezeichnet.
2009 wurde Marseille vom Landgericht Halle wegen Versuch der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er 2000 versucht haben soll, durch einen Drohbrief auf das Aussageverhalten eines Zeugen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg Einfluss zu nehmen. Ihm wurde die Auflage erteilt, 6 Mio. € an die Staatskasse zu zahlen. Das Oberlandesgericht Naumburg wies Marseilles Revision gegen das Urteil zurück, änderte jedoch die Geldauflage ab.
In einem anderen Verfahren wurde Marseille 2010 vom Landgericht Halle wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit Abschluss des Revisionsverfahrens beim Oberlandesgericht Naumburg ist das Urteil seit Juli 2011 endgültig rechtskräftig. Ulrich Marseille bestreitet das.
Marseille erklärte wenige Tage nach dem Urteil gegenüber dem Magazin Wirtschaftswoche zunächst nur seine Bereitschaft zum Rücktritt von seinem Posten, um Schaden vom Unternehmen abzuwehren. Nur sechs Tage später teilt das Manager Magazin die Demission Marseilles mit.

Hinweis von Rolf Schälike: Ob diese Information in Wikipedia alle stimmen, wissen wir nicht. Wir prüfen auch nicht, was in Wikipedia präzisiert, korrigiert, richtig gestellt wird. Insofern können einige Angaben falsch sein, z.B. ob tatsächlich 6. Millionen € Strafe gezahlt werden musste. Es ist auch strittig, ob alle beiden Strafverfahren rechtskräftig sind. Das Landgericht Hamburg hat am 08.08.2012 in den hier beschriebenen Äußerungsverfahren lediglich bestätigt, dass ein Strafverfahren rechtskräftig ist. Wahrscheinlich das mit der Bestechung einer Krankenkassengutachterin.

Marseille-Einrichtungen

Als Zensor bzw. Streithansel haben wir Ulrich Marseille und/oder die Marseille-Einrichtungen (Firmen] in Hamburg nicht selten erlebt, auch als Buskeismus-Betreiber.

324 O 554/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Urteil Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)

324 O 553/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)

324 O 543/17 - Ulrich Marseille, MK-Klinikern AG vs. HANDELSBLATT, Lars-Marten Nagel. Einsweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Schon wieder: Anfragen vom HANDELSBLATT Info der MK-Kliniken AG vom 11.12.2018 Hauptsacheverfahrenn zur einstweiligen Verfügung 324 O 468/17 vom 10.10.2017

324 O 327/16 - MK-Kliniken AG vs. FUNKE MEDIEN NRW GmbH - Urteil, Verhandlungsbericht, 23.06.2017: Es wir untersagt, zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, „‘Die Chefetage will eine Pflege am Fließband aufbauen‘, sagt Betriebsrats-Vize Jurij Schmidt.“, wenn dies geschieht wie in dem Artikel mit der Überschrift "Neue Runde im Streit um die Flora Marzina in Herne" in der „ W. A. Zeitung“ und auf der Website unter https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/neue-runde-im-streit-um-die-flora-marzina-in-herne-id11652205.html.

324 O 172/16 / 7 U 68/17 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – Verhandlungsbericht, LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG. Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 2) 32 %, die Beklagte zu 1) 38 % und die Beklagte zu 2) 30 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen die Beklagten jeweils die Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen die Beklagte zu 1) 36 % und die Beklagte zu 2) 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 2) 51 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 7 U 88/17 – Berufungsverfahren. Noch nicht abgeschlossen. Es ist das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 6/16LG-Urteil vom 20.10.2016. Info der Antragstellerin: „Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen.

324 O 449/15 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu 324 O 309/15 sein.

324 O 309/15 - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. Info der Antragstellerin: „Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: 324 O 309/15) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.Beschluss. Kostenverhältnis 40 % Kläger, 60 % Beklagten.

324 O 159/12 - Ulrich Marseille, Marseille Kliniken AG vs. Bernd Günther - Verhandlungsbericht Urteil vom 28.09.12 Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

20a C 72/12 / 324 S 2/13 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Die Kläger vertlangten vom Buskeismus-Betreiber mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte die Forderung mit Urteil v. 09.01.2012 auf € 949,14. Rolf Schälike ging in Berufung 324 S 2/13 Berufungsurteil 324 S 2/13 vom 13.09.2013 Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Betreiber verloren.

324 O 616/11 / 7 U 44/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike Verhandlungsbericht 16.03.2012. Urteil von 26.04.13. OLG-Urteil 7 U 44/13 vom 09.04.2019. Hauptsacheverfahren zum Verfügunggsverfahren 324 O 487/11

323 O 288/11 Marseille Kliniken AG vs. Axel Hölzer (kein Zensurverfahren) Juni 2012

324 O 323/11 - AMARITA Bremerhaven GmbH vs. ex-Pfleger M.H. Verhandlungsbercht 16.11.2012. Es kam offenbar zu einem Vergleich mit Verschwiegenheitspflicht.

12.09.2011 Die Nordsee Zeitung wird von AMARITA Bremerhaven GmbH zu der folgenden Unterwerfungs-Erklärung gezwungen.

324 O 312/11 19.08.2011 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Ehepaar Anke und Klaus K. Verhandlungsbericht Das Ehepaar Klaus und Anke K. gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab.

Stolze Berichte über unterdrückte Kritik

  • 27.11.2018 Übersicht über die Verfahren. "MK-Kliniken AG triumphieren gegen RTL und "Team Wallraff" - Während Klinikkonzern Helios vor dem OLG Hamburg eine herbe Niederlage einstecken musste, bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin siegreich"
  • 05.11.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 553/17 - "Wegen "Team Wallraff"-Berichterstattung: RTL zu Schadensersatz und Richtigstellung verurteilt". MK-Kliniken AG erzielt weiteren juristischen Sieg gegen Kölner Privatsender"
  • 11.01.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 6 /16 / 7 U 204/16 - RTL kassiert weitere Niederlage gegen MK-Kliniken AG: OLG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen falsche Behauptungen von "Team Wallraff"
  • 22.11.2017 Mitteilung in Sachen OLG Köln 15 U 187/16 - ""Team Wallraff": Teures journalistisches Versagen - OLG-Richter sprechen MK-Kliniken Schadensersatz wegen RTL-Reportage zu"
  • 31.07.2015 Mitteilung in Sachen 324 O 309/15 - "Großküchen-Reportage: Schlag gegen "Team Wallraff" - Gericht untersagt falsche Behauptungen - Marseille-Kliniken wehren sich erfolgreich gegen manipulative Berichterstattung"

Erste Klage einer Marseille-Einrichtung

324 O 228/07 - Marseille-Kliniken AG vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH. Kurzer Verhandungsbericht Urteil vom 03.08.2007

Ulrich Marseille als Kläger

324 O 543/17 - Ulrich Marseille, MK-Klinikern AG vs. HANDELSBLATT, Lars-Marten Nagel. Einsweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Schon wieder: Anfragen vom HANDELSBLATT Info der MK-Kliniken AG vom 11.12.2018 Hauptsacheverfahrenn zur einstweiligen Verfügung 324 O 468/17 vom 10.10.2017

324 O 414/12 / 7 U 104/12 - Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 17.07.2012 wurde am 19.10.2012 bestätigt. Im Berufungsverfahren 7 U 104/12 wurde die Berufung am 11.06.2013 zurückgewiesen. Verhandlungsbericht.

324 O 159/12 - Ulrich Marseille, Marseille Kliniken AG vs. Bernd Günther - Verhandlungsbericht Urteil vom 28.09.12 Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

324 O 627/11 - Marseille Kliniken AG, Ulrich Marseille vs. Axel Springer. Urteil vom 30.04.2012. I. Die einstweilige Verfügung vom 09.11.11 wird zur Ziffer I. b) aufgehoben und der ihr insoweit zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Erlassverfahrens haben der Antragsteller zu 2) 3/8, die Antragsgegnerin 5/8 zu tragen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat der Antragsteller zu 2) zu tragen und zwar nach einem Streitwert von € 15.000. Nennung des Geburtsnamens erlaubt.

324 O 552/11 / 7 U 34/12 - Ulrich Marseille vs. manager magazin Bericht LG- Urteil vom 23.03.2012. Der Klage wurde stattgegeben. OLG-Urteil vom 30.10.2012. Verbot über den Täuschungsversuch als Jurastudent zu berichten. Bericht über Schummelei und früheren Namen verboten, weil es sich um eine Ausgrabung handelte.

324 O 438/11 - Ulrich Marseille vs. Süddeutscher Verlag GmbH u.a. Verhandlungsbericht - Gaddaffi-Prozess - Klage auf Richtigstellung (?) wurde abgewiesen. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung hat der Verlag abgegeben. 06.07.2012

324 O 376/11 - Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Urteil vom 27.04.2012:. Die Einstweilige Verfügung vom 24.08.2011 wird bestätigt. Der PKH-Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Verhandlungsbericht U.a,. Bericht über Schummelei und früheren Namen

324 O 254/11 / 7 U 15/12 - Ulrich Marseille vs. manager magazin Bericht Urteil vom 08.06.2012. Klage vollumfänglich zurückgewiesen. Archivverfahren - peinliche Enthüllungen und Nenennung seines früheren Namens. Berichterstattung kann im Internet-Archiv verbleiben. Geburtsname darf weiter genannt werden. Über Täuschungsversuch als Jurastudent durfte berichtet werden. Urteil 7 U 15/12 vom 18.03.14. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

324 O 221/11 - Ulrich Marseille vs. SPIEGEL ONLINE Bericht Urteil vom 08.06.2012. Die Klage wurde vollumfänglich zurückgewisen. Infos zur Vergangenheit - Archivverfahren - auch, das Ulrich Marseille schummelte und einen anderen Namen trug.

324 O 167/11 - Ulrich Marseille ./. www.sueddeutsche.de GmbH Bericht Urteil vom 04.11.2012 Klage wurde abgewiesen. Archivverfahren

324 O 166/11 - Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff. Bericht Urteil vom 16.09.2011 - Äußerungsverbot. U.a. Bericht über Schummelei und früheren Namen

Die erten Klagen

324 O 227/07 - Ulrich Marseille vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH Kurzer Verhandungsbericht. Ein Vergleich wurde getroffen, 03.08.2007

324 O 34/07 - Ulrich Marseille - Untersagung der Nennung der negativen Umstände zum Studium des Klägers.

324 O 204/06 - Ulrich Marseille vs. Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH. Urteil vom 20.04.2007. Klage wegen wahren Behauptungen zum Geschäftlichen des Klägers vollumfänglich zurückgewiesen.

324 O 630/05 - Ulrich Marseille vs. Axel Springer (Hamburger Abendblatt) Urteil vom 31.03.06 antragsgemäß ergangen. Persönlichkeitsrechtsverletzung wegen Äußerung: Spitzen-Kandidat der Schill-Partei "... erhielt ... nach nicht bestandenem Examen keine erneute Zulassung wegen eines Täuschungsversuchs 1984."

324 O 411/05 - Ulrich Marseille - Untersagung der negativen Umstände zum Studium des Klägers.

324 O 393/05 - Ulrich Marseille vs. Axel Springer (BILD v. 24.05.2005). Streit mit einem Kontrolleur am Flughafen Hamburg. Falsches Jet abgebildet. Urteil vom 01.12.2006:. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein abgebildetes Foto eines Citation-Privatjets zusammen mit der Bildüberschrift "Mit so einem Citation-Privatjet wollte Marseille vom Geschäftszentrum abheben" zu veröffentlichen, sowie nicht zu behaupten, Ulrich Marseille hätte einen Grenzschutzbeamten angeraunzt "Sie wissen wohl nicht, wer ich bin?". Im übrigen wird die Klage abgewiesen (keine eingeklagte Richtigstellung, keine eingeklagte Distanzierung). Der Kläger trägt 3/5 der Kosten, die Beklagte 2/5. Kurzer Verhandlungsbericht und Bericht zur Beweisaufnahme

Ulrich Marseille als Beklagter

324 O 421/13 Thomas Klaue (ehemaliger Vorstandvorsitzender der Marseille Kliniken AG) vs. Marseille Kliniken AG Urteil vom 19.09.2014:. Verbot vieler ehrverletzender Äußerungen. Zurückweisung der Widerklage. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Marseille-Kliniken AG zu tragen.

324 O 265/05 - Wilhelm Hecker vs. Marseille Kliniken AG und M.S. - Ordnungsmittelbeschluss vom 13.09.2006:. Der Schuldner hat wegen Zuwiderhandlung gegen die einstweilge Verfügung Ordnungsgeld in Höhe von € 1.500,- zu zahlen.

324 O 265/05 - Wilhelm Hecker vs. Marseille Kliniken AG und M.S. - Einstweilige Verfügung am 11.05.2005: erlassen. Verhandlungsbericht

324 O xxx/05 Ulrich Marseille vs. Axel Springer. 20.06.2005: Einstweilige Verfügung. Siehe Hauptsacheklage 31.03.2006 324 O 630/05

Ulrich Marseille gegen Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike

324 O 460/13 Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. 13.02.2019 Ulrich >Marseille verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 02.09.2013. Allerdings hat Ulricvj Marseille nicht die Absicht, die Kosten vom 571,44 € zurückzuerstatten.

324 O 460/13 Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. 01.11.2013 Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen, Beschluss

324 O 460/13 Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Einstweilige Verfügung vom 02.09.2013: mit dem Verbot der Nennung des Geburtsnamens des Klägers und der Ereignisse als Jurastundent, wie in dem Bericht 7 U 104/12 - 11.06.2013 - Das Privatunternehmen von Richter Andreas Buske über das Verfahren 7 U 104/12 geschehen.

20a C 72/12 / 324 S 2/13 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Die Kläger vertlangten vom Buskeismus-Betreiber mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte die Forderung mit Urteil v. 09.01.2012 auf € 949,14. Rolf Schälike ging in Berufung 324 S 2/13 Berufungsurteil 324 S 2/13 vom 13.09.2013 Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Betreiber verloren.

324 O 616/11 / 7 U 44/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike Verhandlungsbericht 16.03.2012. Urteil von 26.04.13. OLG-Urteil 7 U 44/13 vom 09.04.2019. Hauptsacheverfahren zum Verfügunggsverfahren 324 O 487/11

324 O 487/11 AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike Ordnungsmittelbeschluss über € 1.500,- vom 15.08.2013 AMARITA Bremerhaven GmbH versucht über Haft den Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike zum Schweigen zu bringen. Rolf Schälike war drei Tage in Haft. Für Ulrich Marseille und Dr. Sven Krüger ist alles nur ein Geschäft, Erzeugung kaputter Menschen und Knast einbezogen.

324 O 487/11 AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike, Einstweilige Verfügung vom 28.09.2011. Es wird verboten, durch Verbreiten und oder Verbreiten lassen der Behauptung, die Eheleute Anke und Klaus Kxxxxx hätten auf dem Zimmer von Frau Irmgard Kxxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tage jedoch feststellen müssen, dass die Getränke nicht angerührt worden seien, den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau Irmgard Kxxxxx habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Sonstige Ulrich Marseille-Verfahren

Die folgenden Informationen sind von uns nicht auf deren Richtigkeit und Aktualität recherchiert worden. Wir haben diese aus dem Internet. Für Präzisierungen und Richtigstellungen sind wir dankbar.

  • 30.11.2011: Im Internet finden wir die folgende Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30.11.2011:
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/11
Naumburg, den 30. November 2011
(OLG NMB) Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als unbegründet verworfen
In dem gegen einen Hamburger Kaufmann gerichteten Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 23. November 2011 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat er ausgeführt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Halle vom 12. August 2009 weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
Dem heute 55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, die unter anderem mehrere tausend in Plattenbauweise errichtete Wohnungen in Halle erworben hat, war vorgeworfen worden, in einem Zivilprozess einem von der Gegenseite benannten Zeugen mit dem Einsatz der Russenmafia gedroht zu haben, um ihn so zu veranlassen, dass er vor Gericht fehlende Erinnerung vorschützt.
Das Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten am 11. Dezember 2006 freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Halle dieses Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig.
Oberlandesgericht Naumburg: 2 Ss 162/11; Landgericht Halle: 2 Ns 42/07
gez. Ewald, stellv. Pressesprecherin
Impressum: Oberlandesgericht Naumburg, Pressestelle, Domplatz 10, 06618 Naumburg, Tel: (03445) 28 23 23, Fax: (03445) 28 20 00, Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de
  • 23.06.2005: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Trier hat Ulrich Marseille gegen die luxemburgische Tochter der Hamburger M. M. Warburg Bank und den früheren Abteilungsleiter der Bank keinen Schadensersatzanspruch wegen eines Darlehens an Lars Windhorst. Info.
21.12.2009: Lars Windthorst einigt sich mit Staatsanwaltschaft und Landgericht Berlin wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung auf Zahlung einer Million Euro an die Staatskasse und 2,5 Millionen an den Gläubiger Ulrich Marseille.

Zusammenarbeit mit Trump

20.04.2005 PRESSEMITTEILUNG der Marseille-Kliniken AG vom 20. April 2005, 20:15 Uhr Zum Ermittlungsverfahren gegen die Marseille-Kliniken AG geben wir folgende Stellungnahme ab: Uns ist seit dem 31. März 2005 bekannt, daß gegen die Marseille-Kliniken AG ein Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft Berlin anhängig ist. Wir haben dazu unverzüglich einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, der wegen Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Hamburg noch nicht umgesetzt wurde. Bezüglich des Engagements der Marseille-Kliniken AG bei der TD Trump Deutschland AG haben namhafte Wirtschaftsprüfer über alle Jahre die Richtigkeit unserer Bilanzen in Kenntnis aller Umstände unserer Beteiligungen uneingeschränkt testiert. Am 30. Juni 2004 gab es noch eine Forderung gegen Donald Trumps Firma in New York über ? 2 Mio. wegen von der Marseille-Kliniken AG vorfinanzierter Aktienkaufanteile für Trumps 50%-Beteiligung an der deutschen Tochtergesellschaft. Weil Donald Trump nicht zahlte, haben wir beim LG Berlin (Az. 26 O 546/04) bereits im vergangenen Jahr eine Zahlungsklage gegen seine Gesellschaft anhängig gemacht. Die Werthaltigkeit der Forderung gegen Trump wurde ebenfalls von den Wirtschaftsprüfern untersucht und testiert. Die Marseille-Kliniken AG ist sich sicher, daß die falschen Vorwürfe von einem ehemaligen, leitenden Mitarbeiter aus Köln initiiert wurden, der im Jahr 2002 fristlos entlassen wurde und mit dem seit dieser Zeit Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Der ehemalige Mitarbeiter wird unter anderem wegen korruptiven Verhaltens auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hamburg, den 20. April 2005, 20:15 Uhr Matthias Soyka, Pressesprecher der Marseille-Kliniken AG Tel. 0171 8377945

Marseille-Kliniken AG langfristig mit erheblichlichem Potential.... | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/896037-31-40/marseille-kliniken-ag-langfristig-mit-erheblichlichem-potential

Auch in Köln wurde geklagt

Info der Klägerin: „Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.

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