Marseille-Heime

Aus Buskeismus

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<font color="#800000">'''20a C 72/12 / 324 S 2/13'''</font> - '''AMARITA Bremerhaven GmbH, Ulrich Marseille''' vs. Rolf Schälike (Buskeimsus-Betreiber) AG Hamburg, [http://www.buskeismus.de/urteile/20aC7212_130109_Urteil.pdf Urteil] vom '''09.01.2013'''. [http://www.buskeismus.de/urteile/324S213_U.pdf Berufungsurteil] LH HH <font color="#800000">'''324 S 2/13'''</font> vom '''13.09.2013''' '''Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Betreiber verloren'''. <font color="#800000">'''20a C 72/12 / 324 S 2/13'''</font> - '''AMARITA Bremerhaven GmbH, Ulrich Marseille''' vs. Rolf Schälike (Buskeimsus-Betreiber) AG Hamburg, [http://www.buskeismus.de/urteile/20aC7212_130109_Urteil.pdf Urteil] vom '''09.01.2013'''. [http://www.buskeismus.de/urteile/324S213_U.pdf Berufungsurteil] LH HH <font color="#800000">'''324 S 2/13'''</font> vom '''13.09.2013''' '''Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Betreiber verloren'''.
-<font color="#800000">'''324 414/12'''</font> Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.+<font color="#800000">'''324 414/12'''</font> Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die einstweilige Verfügung '''17.07.2012''' wurde am '''19.10.2012''' bestätigt.

Version vom 16:34, 18. Apr. 2019

Verfahren von Marseille-Einrichtungen und von Ulrich Marseille gegen Kritik

Inhaltsverzeichnis


Marseuille-Einrichtugnen

324 O 554/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)

324 O 553/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)

324 O 543/17 - MK-Klinikern AG vs. HANDELSBLATT, Lars-Marten Nagel. Einsweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Schon wieder: Anfragen vom HANDELSBLATT Info der MK-Kliniken AG vom 11.12.2018

324 O 327/16 - MK-Kliniken AG vs. FUNKE MEDIEN NRW GmbH - Urteil, Verhandlungsbericht, 23.06.2017: Es wir untersagt, zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, „‘Die Chefetage will eine Pflege am Fließband aufbauen‘, sagt Betriebsrats-Vize Jurij Schmidt.“, wenn dies geschieht wie in dem Artikel mit der Überschrift "Neue Runde im Streit um die Flora Marzina in Herne" in der „ W. A. Zeitung“ und auf der Website unter https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/neue-runde-im-streit-um-die-flora-marzina-in-herne-id11652205.html.

324 O 172/16 / 7 U 68/17 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – Verhandlungsbericht, LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG. Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 2) 32 %, die Beklagte zu 1) 38 % und die Beklagte zu 2) 30 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen die Beklagten jeweils die Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen die Beklagte zu 1) 36 % und die Beklagte zu 2) 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 2) 51 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 7 U 88/17 – Berufungsverfahren. Noch nicht abgeschlossen.
Es ist das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 6/16

324 O 6/16 / 7 U 204/16 - Verfügungsverfahren - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil 324 O 6/16 vom 20.10.2016. Info der Antragstellerin: „Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen.

324 O 449/15 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu 324 O 309/15 sein.

324 O 309/15 - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. Info der Antragstellerin: „Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: 324 O 309/15) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.Beschluss

15.08.2013: OM-Beschluss. AMARITA Bremerhaven GmbH versucht über Haft den Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike zum Schweigen zu bringen. Rolf Schälike war drei Tage in Haft. Für Ulrich Marseille und Dr. Sven Krüger ist alles nur ein Geschäft, Erzeugung kaputter Menschen und Knast einbezogen.

20a C 72/12 / 324 S 2/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH, Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike (Buskeimsus-Betfeiber) AG Hamburg, Urteil vom 09.01.2013. Berufungsurteil LH HH 324 S 2/13 vom 13.09.2013. Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Bedtreiber verloren.

324 O 616/11 / 7 U 44/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike Verhandlungsbericht 16.03.2012. Urteil von 26.04.13. OLG-Urteil 7 U 44/13 vom 09.04.2019. Hauptsacheverfahren zum Verfügunggsverfahren 324 O 487/11

324 O 487/11 - Verfügungsverfahren AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike - Beschluss vom 20.09.2011

12.09.2011 Die Norsee Zeitung wird von AMARITA Bremerhaven GmbH zu der folgenden Unterwerfungs-Erklärung gezwungen.

324 O 323/11 - AMARITA Bremerhaven GmbH vs. ex-Pfleger M.H. Verhandlungsbercht 16.11.2012. Es kam offenbar zu einem Vergleich mit Verschwiegenheitspflicht.

324 O 312/11 19.08.2011 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Ehepaar Anke und Klaus K. Verhandlungsbericht Das Ehepaar Klaus und Anke K. gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab.

Auch in Köln wurde geklagt:

Info der Klägerin: „Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.

Stolze Berichte über unterdrückte Kritik

  • 27.11.2018 Übersicht über die Verfahren. "MK-Kliniken AG triumphieren gegen RTL und "Team Wallraff" - Während Klinikkonzern Helios vor dem OLG Hamburg eine herbe Niederlage einstecken musste, bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin siegreich"
  • 05.11.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 553/17 - "Wegen "Team Wallraff"-Berichterstattung: RTL zu Schadensersatz und Richtigstellung verurteilt". MK-Kliniken AG erzielt weiteren juristischen Sieg gegen Kölner Privatsender"
  • 11.01.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 6 /16 / 7 U 204/16 - RTL kassiert weitere Niederlage gegen MK-Kliniken AG: OLG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen falsche Behauptungen von "Team Wallraff"
  • 22.11.2017 Mitteilung in Sachen OLG Köln 15 U 187/16 - ""Team Wallraff": Teures journalistisches Versagen - OLG-Richter sprechen MK-Kliniken Schadensersatz wegen RTL-Reportage zu"

Ulrich Marseille

20a C 72/12 / 324 S 2/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH, Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike (Buskeimsus-Betreiber) AG Hamburg, Urteil vom 09.01.2013. Berufungsurteil LH HH 324 S 2/13 vom 13.09.2013 Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Betreiber verloren.

324 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die einstweilige Verfügung 17.07.2012 wurde am 19.10.2012 bestätigt.

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