Unterlassungsverfügung

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Begriff

Mittels einer Unterlassungsverfügung kann ein Anspruchsberechtigter jemandem gerichtlich das Veröffentlichen einer bestimmten Äußerung oder eines Bildnisses verbieten lassen.

[bearbeiten] Verfahren

Ein Unterlassungsanspruch kann gerichtlich durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder durch Erhebung einer Klage gerichtlich werden. Typischerweise wird gleichzeitig die Androhung von Ordnungsmitteln beantragt.

[bearbeiten] Durchsetzung

Bei Zuwiderhandlung riskiert der Inanspruchgenommene ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro oder Ersatzhaft. Der Umfang des Ordnungsmittels wird auf Antrag des Anspruchsinhabers vom Gericht festgelegt.

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