Ulrich Marseille - Klägerismus

Aus Buskeismus

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Ulrich Marseille ist eine schillernde Person

In Wikipedia lesen wir:

Biografie
Theo und Ilse Marseille bauten nach dem Krieg mit Filmtheatern ein florierendes Unternehmen auf. Theo Marseille entstammt einer Seidenweberfamilie aus Krefeld. Ulrich Hansel wurde nach dem Tod von Theo Marseille von dessen Frau Ilse adoptiert. Nach dem Abitur studierte Marseille an der Universität Bremen Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften, ohne den Abschluss zu erreichen.
Politiker
2001 trat Marseille in die Partei Rechtsstaatlicher Offensive – die so genannte „Schill-Partei“ – ein und war deren Spitzenkandidat bei der Landtagswahl von Sachsen-Anhalt 2002. Die Partei scheiterte damals mit 4,5 % der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde. Im gleichen Jahr kam er in die Schlagzeilen, weil er den Hamburger Parteivorsitzenden Ronald Schill in seinem Privatflugzeug von Hamburg nach München geflogen hatte, damit dieser dort eine Haarprobe zur Entkräftung von Gerüchten des Kokainmissbrauchs abgeben konnte. 2003 trat Marseille aus der Partei aus.
Gerichtsverfahren
Ein Verfahren Marseilles durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Zulassung zum Staatsexamen ging zu seinen Ungunsten aus. Nachdem er 1983 das erste Staatsexamen nicht bestanden hatte, hatte er versucht, sich für die Nachprüfung eine juristische Examensarbeit zu kaufen. Marseille klagte erfolglos gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes, das ihn von weiteren Prüfungen ausgeschlossen hatte, nachdem sein Täuschungsversuch ans Licht gekommen war [4] [5] [6]. Trotzdem wird Marseille in den Medien gelegentlich fälschlich als Jurist bezeichnet.
2009 wurde Marseille vom Landgericht Halle wegen Versuch der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er 2000 versucht haben soll, durch einen Drohbrief auf das Aussageverhalten eines Zeugen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg Einfluss zu nehmen. Ihm wurde die Auflage erteilt, 6 Mio. € an die Staatskasse zu zahlen. Das Oberlandesgericht Naumburg wies Marseilles Revision gegen das Urteil zurück, änderte jedoch die Geldauflage ab.
In einem anderen Verfahren wurde Marseille 2010 vom Landgericht Halle wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit Abschluss des Revisionsverfahrens beim Oberlandesgericht Naumburg ist das Urteil seit Juli 2011 endgültig rechtskräftig. Ulrich Marseille bestreitet das.
Marseille erklärte wenige Tage nach dem Urteil gegenüber dem Magazin Wirtschaftswoche zunächst nur seine Bereitschaft zum Rücktritt von seinem Posten, um Schaden vom Unternehmen abzuwehren. Nur sechs Tage später teilt das Manager Magazin die Demission Marseilles mit.

Hinweis von Rolf Schälike: Ob diese Information in Wikipedia alle stimmen, wissen wir nicht. Wir prüfen auch nicht, was in Wikipedia präzisiert, korrigiert, richtig gestellt wird. Insofern können einige Angaben falsch sein, z.B. ob tatsächlich 6. Millionen € Strafe gezahlt werden musste. Es ist auch strittig, ob alle beiden Strafverfahren rechtskräftig sind. Das Landgericht Hamburg hat am 08.08.2012 in den hier beschriebenen Äußerungsverfahren lediglich bestätigt, dass ein Strafverfahren rechtskräftig ist. Wahrscheinlich das mit der Bestechung einer Krankenkassengutachterin.

Zensurverfahren mit Ulrich Marseille und/oder Marseille-Unternehmen

Als Zensor bzw. Streithansel haben wir Ulrich Marseille bzw. die Marseille Kliniken AG und deren Firmen in Hamburg nicht selten erlebt.

11.05.2005: LG Hamburg Az. 324 O 265/05 - Wilhelm Hecker vs. Marseille Kliniken AG und M.S. - Einstweilige Verfügung erlassen.

20.06.2005: LG Hamburg, Einstweilige Verfügung, Az. 324 O xxx/05 Ulrich Marseille vs. Axel Springer. Siehe Hauptsacheklage 31.03.2006 324 O 630/05

13.09.2006: Ordnungsmittelbeschluss 324 O 265/05. Der Schuldner hat wegen Zuwiderhandlung gegen die einstweilge Verfügung Ordnungsgeld in Höhe von € 1.500,- zu zahlen. Verhandlungsbericht Ordnungsmittelbeschluss

31.03.2006: LG Hamburg Az. 324 O 630/05 Ulrich Marseille vs. Axel Springer. Hauptsacheklage. Urteil antragsgemäß ergangen. Persönlichkeitsrechtsverletzung wegen Äußerung: Spitzen-Kandidat der Schill-Partei "... erhielt ... nach nicht bestandenem Examen keine erneute Zulassung wegen eines Täuschungsversuchs 1984." Urteil

01.12.2006: LG Hamburg Az. 324 O 393/05 - Ulrich Marseille vs. Axel Springer (BILD v. 24.05.2005). Streit mit einem Kontrolleur am Flughafen Hamburg. Falsches Jet abgebildet.

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein abgebildetes Foto eines Citation-Privatjets zusammen mit der Bildüberschrift "Mit so einem Citation-Privatjet wollte Marseille vom Geschäftszentrum abheben" zu veröffentlichen, sowie nicht zu behaupten, Ulrich Marseille hätte einen Grenzschutzbeamten angeraunzt "Sie wissen wohl nicht, wer ich bin?". Im übrigen wird die Klage abgewiesen (keine Rixchtigstellung, keine Distanzierung). Der Kläger trägt 3/5 der Kosten, die Beklagte 2/5. Kurzer Verhandlungsbericht und Bericht zur Beweisaufnahme Urteil

20.04.2007: LG Hamburg Az. 324 O 204/06 Ulrich Marseille vs. Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH. Die Klage wird abgewiesen. Viele Äußerungen werden zugelassen. Die Kosten hat der Kläger zu tragen. Vollstreckbarkeitsbeschluss. Urteil

03.08.2007: LG Hamburg Az. 324 O 227/07 Ulrich Marseille vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH Kurzer Verhandungsbericht. Ein Vergleich wurde getroffen.

03.08.2007: LG Hamburg Az. 324 O 228/07 Marseille-Kliniken AG vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH. Kurzer Verhandungsbericht Urteil

19.08.2011: LG Hamburg 324 O 312/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Anke und Klaus Kxxxxx. Verhandlungsbericht Unterlasungsverplichtungserklärung abgegeben bezüglich, zwei tage lang nicht zu trinken bekommen.

24.08.2011: LG Hamburg Az. 324 O 376/11 Ulrich Marseille vcs. Jochen Hoff (Dockhome). Einstweilige Verfügung Info. Beschluss im Original. Verbot, den Geburtsnamen zu nennen sowie die Verbreitung verschiedener Äußerungen. Siehe auch Widerspruchsurteil vom 24.07.2012.

16.09.2011: LG Hamburg 324 O 166/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome) Verhandlungsbericht Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 €. Verbot der Nennung des Geburtsnamens von Ulrich Marseille und bestimmter Ereignisse als Jurastudent.

28.09.2011: Landgericht Hamburg 324 O 487/11 AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike Einstweilige Vercfügung vom 28.09.2011:

Es wird verboten, durch Verbreiten und oder Verbreiten lassen der Behauptung, die Eheleute Anke und Klaus Kxxxxx hätten auf dem Zimmer von Frau Irmgard Kxxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tage jedoch feststellen müssen, dass die Getränke nicht angerührt worden seien, den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau Irmgard Kxxxxx habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

16.12.2011: LG Hamburg 324 O 323/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. M.H. Verhandlungsbericht

23.03.2012: LG Hamburg Az. 324 O 552/11 Ulrich Marseille vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH. Der Klage wurde stattgegeben. LG Urteil. Berufungsvefahren 7 U 34/12 am 21.08.2012. Die Berufung wurde zurückgewiesen. OLG-Urteil. Verbot über den Täuschungsversuch als Jurastudent zu berichten.

30.03.2012: LG Hamburg Az. 324 O 627/11 Marseille-Kliniken AG u. Ulrich Marseille vs. Springer. Urteil I. Die einstweilige Verfügung vom 09.11.11 wird zur Ziffer I. b) aufgehoben und der ihr insoweit zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Erlassverfahrens haben der Antragsteller zu 2) 3/8, die Antragsgegnerin 5/8 zu tragen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat der Antragsteller zu 2) zu tragen und zwar nach einem Streitwert von € 15.000. Nennung des Geburtsnamens erlaubt.

27.04.2012: LG Hamburg Az. 324 O 221/11 Marseille vs. SPIEGEL ONLINE GmbH. Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf € 35.000,- festgesetzt. U.a.: Nennung des Geburtsnamens erlaubt. Über die Ereignisse als Jurastudent darf berichtet werden.

27.04.2012: LG Hamburg Az. 324 O 376/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die Einstweilige Verfügung vom 24.08.2011 wird bestätigt. Der PKH-Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Verhandlungsbericht

08.06.2012: LG Hamburg Az. 324 O 254/11 Ulrich Marseille vs. manager magazin new media GmbH. Verhandungsbericht. Urteil. Die Klage wurde abgewiesen. Berichterstattung kann im Internet-Archiv verbleiben. Geburtsnaem darf weiter genannt werden. Über Täuschungsversuch als Jurastudent durfte berichtet werden. Ulrich Marseille ging in Berufung 7 U 15/12. Verhandlung am 28.01.2014.

Juni 2012: 324 O 159/12 Ulrich Marseille, Marseille Kliniken AG vs. Bernd Günther - Verhandlungsbericht

Juni 2012: LG Hamburg Az. 323 O 288/11 Marseille Kliniken AG vs. Axel Hölzer (kein Zensurverfahren)

06.07.2012: LG Hamburg Az. 324 O 438/11 Ulrich Marseille vs. Süddeutscher Verlag GmbH u.a. Verhandlungsbericht - Gaddaffi-Prozess - Klage auf Richtigstellung (?) wurde abgewiesen. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung hat der Verlag abgegeben

17.07.2012: LG Hamburg Az. 324 O 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome) Einstweilige Vefügung Info wegen dem Eindruck, dass es "diverse Verfügungen" zu nur einem Artikel gab, wurde bestätigt.

21.08.2012:OLG Hamburg 7 U 34/12 Ulrich Marseille vs. manager-magazin. OLG-Urteil Die Berufung gegen das LG LG Urteil 324 O 552/11 wurde zurückgewiesen. Es geht um das Verbot über den Täuschungsversuch als Jurastudent zu berichten.

09.01.2013: Amtgericht Hamburg 20a C 72/12 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Sie verlangten vom Buskeismus-Berichterstatter mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte die Forderung mit Urteil v. 09.01.2012 auf € 949,14. Rolf Schälike ging in Berufung 324 S 2/13

26.04.2013: LG Hamburg Az. 324 O 487/11 Amarita Bremerhaven vs. Rolf Schälike. Das Verbot des Verfügungsverfahrens 324 O 487/11 wurde im Hauptsachverfahren bestätigt. Urteil

11.06.2013: OLG Hamburg, Berufungsverfahren 7 U 104/13 in Sache 324 O 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die Berufung wurde zurückgewiesen. Verhandlungsbericht.

15.08.2013: LG Hamburg 324 O 487/11 AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike Ordnungsmittelbeschluss über € 1.500,-

02.09.2013: LG Hamburg 324 O 480/13 Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Einsweilige Verfügung mit dem Verbot der Nennung des Geburtsnamens des Klägers und der Ereignisse als Jurastundent, wie in dem Bericht 7 U 104/12 - 11.06.2013 - Das Privatunternehmen von Richter Andreas Buske über das Verfahren 7 U 104/12 geschehen.

13.09.13: LG Hamburg 324 S 2/13 - Berufungsverfahren zur Sache 20a C 72/12 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Die Kläger verlangten vom Buskeismus-Berichterstatter mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte die Forderung mit Urteil v. 09.01.2012 auf € 949,14. Der Berufung wurde stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen haben die Kläger je zu Hälfte zu tragen.

19.09.2014: LG Hamburg 324 O 421/13 Thomas Klaue (ehemaliger Vorstandvorsitzender der Marseille Kliniken AG) vs. Marseille Kliniken AG. Urteil. Verbot vieler ehrverletzender Äußerungen. Zurückweisung der Widerklage. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Marseille Kliniken AG zu tragen.

Sonstige Ulrich Marseille-Verfahren

Die folgenden Informationen sind von uns nicht auf deren Richtigkeit und Aktualität recherchiert worden. Wir haben diese aus dem Internet. Für Präzisierungen und Richtigstellungen sind wir dankbar.

  • 23.06.2005: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Trier hat Ulrich Marseille gegen die luxemburgische Tochter der Hamburger M. M. Warburg Bank und den früheren Abteilungsleiter der Bank keinen Schadensersatzanspruch wegen eines Darlehens an Lars Windhorst. Info.
21.12.2009: Lars Windthorst einigt sich mit Staatsanwaltschaft und Landgericht Berlin wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung auf Zahlung einer Million Euro an die Staatskasse und 2,5 Millionen an den Gläubiger Ulrich Marseille.
  • 30.11.2011: Im Internet finden wir die folgende Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30.11.2011:
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/11
Naumburg, den 30. November 2011
(OLG NMB) Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als unbegründet verworfen
In dem gegen einen Hamburger Kaufmann gerichteten Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 23. November 2011 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat er ausgeführt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Halle vom 12. August 2009 weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
Dem heute 55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, die unter anderem mehrere tausend in Plattenbauweise errichtete Wohnungen in Halle erworben hat, war vorgeworfen worden, in einem Zivilprozess einem von der Gegenseite benannten Zeugen mit dem Einsatz der Russenmafia gedroht zu haben, um ihn so zu veranlassen, dass er vor Gericht fehlende Erinnerung vorschützt.
Das Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten am 11. Dezember 2006 freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Halle dieses Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig.
Oberlandesgericht Naumburg: 2 Ss 162/11; Landgericht Halle: 2 Ns 42/07
gez. Ewald, stellv. Pressesprecherin
Impressum: Oberlandesgericht Naumburg, Pressestelle, Domplatz 10, 06618 Naumburg, Tel: (03445) 28 23 23, Fax: (03445) 28 20 00, Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de
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