Schmähkritik

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 22:42, 8. Okt. 2008

[bearbeiten] Begriff

Beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.

[bearbeiten] Rechtslage außerhalb Hamburgs

Bei der Annahme einer Schmähung ist grüßte Zurückhaltung geboten.

[bearbeiten] Rechtslage innerhalb Hamburgs

Alles, was irgendwie salopp sein oder missdeutet werden könnte, ist eine Schmähung und damit automatisch verboten.

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