Schema I RA Dr. Sven Krüger

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 23:16, 28. Jan. 2020 (bearbeiten)
Admin (Diskussion | Beiträge)
(Vorgehensschema des RA Dr. Schwenn Krüger)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (17:43, 2. Feb. 2020) (bearbeiten) (Entfernen)
Admin (Diskussion | Beiträge)
(Vorgehensweise des RA Dr. Schwenn Krüger)
 
(Der Versionsvergleich bezieht 9 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
-=Dr. Sven Krüger=+<center>{{Vorlage:Glossar}}</center>
 +=Schema I des RA Dr. Sven Krüger=
Der Hamburger Rechtsanwalt [[Krüger, Sven Dr.|Dr. Sven Krüger]] ist als Zensuranwalt kreativ, sucht neue Zesnurbereiche, insbesondere in der Archiv-Rechtssprechung. Der Hamburger Rechtsanwalt [[Krüger, Sven Dr.|Dr. Sven Krüger]] ist als Zensuranwalt kreativ, sucht neue Zesnurbereiche, insbesondere in der Archiv-Rechtssprechung.
Zeile 8: Zeile 9:
'''1. Schritt''' '''1. Schritt'''
-In dem beanstandeten Zeitungsartikel werden+In dem beanstandeten Zeitungsartikel werden kleine Fehler gesucht oder Passagen, Wörter, die einen fakschen [[Eindruck]], falschen [[Verdacht]] erzeugen könnten.
- +
-kleine Fehler gesucht oder Passagen, Wörter, die eine fakschen [[Eindruck]], falschen [[Verdacht]] erzeugen könnten.+
'''2. Schritt''' '''2. Schritt'''
Zeile 16: Zeile 15:
Der Informat, der Interviewte wird abgemahnt und aufgefordert, eine [[Strafbewehrte Unterlassungserklärung]](UVE) abzugeben. Der Informat, der Interviewte wird abgemahnt und aufgefordert, eine [[Strafbewehrte Unterlassungserklärung]](UVE) abzugeben.
-Gibt der Infioormat keine UVE ab erfolgt der+Gibt der Informant keine UVE ab erfolgt der
'''3. Schritt''' '''3. Schritt'''
-Antrag bzw.Klage bei der Hamburger Pressekammer.+ 
 +Antrag bzw. Klage bei der Hamburger Pressekammer.
'''4. Schritt''' '''4. Schritt'''
-In der Verhandlung wird gedroht, eine Strafanzege wird in Aussicht gestellt, die Wahrheit wird verdreht, auf das großen Kostenrisiko bei Weiterverfolgugn der Sache in den nächsten instant, dem OLG. 
-Haben die Antragsgebner/Bekglagten die streitgegbnstöädliche Äußerung gar ncht getätigt, den falschen Euindruck oder V erdacht nicht erzeugen wogewollt, dann wird denen angeboten sich stzrafbewehrt zu unterwerfen, weil sie so udn so das nicht wollten und auckeinesfall in zukunft wollen. Die Kosten übernimmt ja dafür der Antragsteller/Kläger.+In der Verhandlung wird gedroht, eine Strafanzeige wird in Aussicht gestellt, die Wahrheit wird verdreht, das großen Kostenrisiko bei Weiterverfolgung der Sache in die nächste Instant, das OLG. wird betont..
 + 
 +Haben die Antragsgegner/Beklagten die streitgegbnstöädliche Äußerung gar ncht getätigt, den falschen Euindruck oder Verdacht nicht zu erzeugen wogewollt bzw. gar nicht erzeugt, dann wird denen angeboten, sich strafbewehrt zu unterwerfen, weil sie so und so das nicht wollten und keinesfalls in Zukunft zu tuin gedenken. Die Kosten übernimmt ja dafür der Antragsteller/Kläger.
'''5. Schritt''' '''5. Schritt'''
-Die juristisch unerfahrenen Informanten gehen auch auf Drängen ihren anwaltliches Vertreters, dem damit eien zusätzliche Gebühr und weniger Arbeit zuwinkt, einen Vergleich ein, in dem sie sich strafbewehrt verpflichten, die beanstandete Äußerung nicht mehr zu tätigen, nicht zu verbreiten buw. den felschen Euindruck/Verdacht nicht mehr zu erzeugen. 
-'''6. Schritt'''. +Die juristisch unerfahrenen Informanten gehen auch auf Drängen ihres anwaltlichen Vertreters, dem damit eine zusätzliche Gebühr und weniger Arbeit zuwinkt, einen Vergleich ein, in dem sie sich strafbewehrt verpflichten, die beanstandete Äußerung nicht mehr zu tätigen, nicht zu verbreiten buw. den falschen Eindruck/Verdacht nicht mehr zu erzeugen.
-Mit dieser strafbewehrte Untzerlassungsverpflichtugnserklärung mahnt nun RA Dr. Sven Krüger die Zeitungn ab und verlang eine eingen strafbewehrte Unerlassungsverpflichtuneerklärung mit hohen Vertzragsstarfen (10.000,- Eurp pro Verstoß)+
-'''7. Schritt'''+Die Antragsgener/Beklagten geben eine solche strafbewehrte UVE ab, wie, z.B., die meisten sich strafbewehrt unterwerfen würden, dass sie nicht behaupten werden "sie hätten gesehen, wie der Mond in ihrem Garten landete". Das sogar, wenn sie gar keinen Garten hätten. Die Kosten übernimmt ja die Gegenseite, deren Abwalt erhält eine zusätzliche Gebühr vom Gegner. Wer will da "Nein" sagen?
-Die Medien knicken ein, geben eine strafgbewehrte UNV E ab und nehemn den Artikel aus dem Netz.+.
 +'''6. Schritt'''
 +
 +Mit dieser strafbewehrte Unterlassungsverpflichtugnserklärung (UVE) mahnt nun RA Dr. Sven Krüger die Zeitung ab und verlamngt eine strafbewehrte UVE mit einer hohen Vertzragsstrafe - 10.000,- Euro - pro Verstoß.
'''7. Schritt''' '''7. Schritt'''
-Nun kann RA Dr. Sven Krüger gegen die Beruichterstatung übwer ein solches Verfahren vorgehene. 
-Dafür hat er seine [[Methohe RA Dr. Sven Krüger|Methoden]].+Die Medien knicken ein, geben eine strafgbewehrte UVE ab und nehmen den Artikel aus dem Netz.
 +'''8. Schritt'''
 +Nun kann RA Dr. Sven Krüger gegen die Berichterstattung über ein solches Verfahren vorgehen.
 +
 +Dafür hat RA Dr. Sven Krüger seine [[Methohe RA Dr. Sven Krüger|Methoden]].
 +
 +==Beispiele==
 +
 +===Schema I===
 +
 +Sache [http://www.buskeismus-lexikon.de/AMARITA_Bremerhaven_GmbH_vs._Buskeismus-Betreiber#Vorgeschichte_in_Sachen_324_O_312.2F11 <font color="#800000">'''324 O 312/11'''</font>] - Amarita Bremeerhaven vs. Ehepaar Kremer
 +
 +===Methode===
 +
 +Siehe [[Methohe RA Dr. Sven Krüger]].
 +
 +====Beispiele====
 +
 +Vorgehen des RA Dr. Sven Krüger gegen Buskeismsu-Betreiber in Sachen [http://www.buskeismus-lexikon.de/AMARITA_Bremerhaven_GmbH_vs._Buskeismus-Betreiber AMARITA Bremerhaven] vs. Rolf Schälike.
[[Kategorie:Krüger]] [[Kategorie:Krüger]]
 +
 +[[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Schema I des RA Dr. Sven Krüger

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist als Zensuranwalt kreativ, sucht neue Zesnurbereiche, insbesondere in der Archiv-Rechtssprechung.

Die Mandanten des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger sind Menshcne, welche Dreck am Stecken haben, die Öffentlichkeit sceuen und gegen Bwerichterstattung in der Presse vorgehen.

[bearbeiten] Vorgehensweise des RA Dr. Schwenn Krüger

1. Schritt

In dem beanstandeten Zeitungsartikel werden kleine Fehler gesucht oder Passagen, Wörter, die einen fakschen Eindruck, falschen Verdacht erzeugen könnten.

2. Schritt

Der Informat, der Interviewte wird abgemahnt und aufgefordert, eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung(UVE) abzugeben.

Gibt der Informant keine UVE ab erfolgt der

3. Schritt

Antrag bzw. Klage bei der Hamburger Pressekammer.

4. Schritt

In der Verhandlung wird gedroht, eine Strafanzeige wird in Aussicht gestellt, die Wahrheit wird verdreht, das großen Kostenrisiko bei Weiterverfolgung der Sache in die nächste Instant, das OLG. wird betont..

Haben die Antragsgegner/Beklagten die streitgegbnstöädliche Äußerung gar ncht getätigt, den falschen Euindruck oder Verdacht nicht zu erzeugen wogewollt bzw. gar nicht erzeugt, dann wird denen angeboten, sich strafbewehrt zu unterwerfen, weil sie so und so das nicht wollten und keinesfalls in Zukunft zu tuin gedenken. Die Kosten übernimmt ja dafür der Antragsteller/Kläger.

5. Schritt

Die juristisch unerfahrenen Informanten gehen auch auf Drängen ihres anwaltlichen Vertreters, dem damit eine zusätzliche Gebühr und weniger Arbeit zuwinkt, einen Vergleich ein, in dem sie sich strafbewehrt verpflichten, die beanstandete Äußerung nicht mehr zu tätigen, nicht zu verbreiten buw. den falschen Eindruck/Verdacht nicht mehr zu erzeugen.

Die Antragsgener/Beklagten geben eine solche strafbewehrte UVE ab, wie, z.B., die meisten sich strafbewehrt unterwerfen würden, dass sie nicht behaupten werden "sie hätten gesehen, wie der Mond in ihrem Garten landete". Das sogar, wenn sie gar keinen Garten hätten. Die Kosten übernimmt ja die Gegenseite, deren Abwalt erhält eine zusätzliche Gebühr vom Gegner. Wer will da "Nein" sagen? . 6. Schritt

Mit dieser strafbewehrte Unterlassungsverpflichtugnserklärung (UVE) mahnt nun RA Dr. Sven Krüger die Zeitung ab und verlamngt eine strafbewehrte UVE mit einer hohen Vertzragsstrafe - 10.000,- Euro - pro Verstoß.

7. Schritt

Die Medien knicken ein, geben eine strafgbewehrte UVE ab und nehmen den Artikel aus dem Netz.

8. Schritt

Nun kann RA Dr. Sven Krüger gegen die Berichterstattung über ein solches Verfahren vorgehen.

Dafür hat RA Dr. Sven Krüger seine Methoden.

[bearbeiten] Beispiele

[bearbeiten] Schema I

Sache 324 O 312/11 - Amarita Bremeerhaven vs. Ehepaar Kremer

[bearbeiten] Methode

Siehe Methohe RA Dr. Sven Krüger.

[bearbeiten] Beispiele

Vorgehen des RA Dr. Sven Krüger gegen Buskeismsu-Betreiber in Sachen AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike.

Persönliche Werkzeuge