Rezipient

Aus Buskeismus

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Im Rahmen der [[Kunstfreiheit]] wird nicht auf den ''durchschnittlichen'' Rezipienten, sondern auf den ''mündigen'' Rezipienten abgestellt. Dem Kunstinteressierten werden offenbar höhere Kompetenz und größeres Differenzierungsvermögen zugebilligt als dem Pöbel, der die Presse konsumiert. Im Rahmen der [[Kunstfreiheit]] wird nicht auf den ''durchschnittlichen'' Rezipienten, sondern auf den ''mündigen'' Rezipienten abgestellt. Dem Kunstinteressierten werden offenbar höhere Kompetenz und größeres Differenzierungsvermögen zugebilligt als dem Pöbel, der die Presse konsumiert.
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 +== Siehe auch ==
 +[[Contergan-Entscheidung]]
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Version vom 21:00, 26. Dez. 2008

Leser, Rundfunkteilnehmer oder sonstiger Medienkonsument.

durchschnittlicher Rezipient

Für die Beurteilung presserechtlicher Fälle kommt es häufig darauf an, wie eine Äußerung durch den "durchschnittlichen Rezipienten" verstanden wird. Wird diese falsch und als schmähend verstanden, ergeht sicher eine Verbot.

Wie es der durchschnittliche Rezipient versteht, bestimmen die Zensurrichter. Eine Umfrage bzw. die Hinzuziehung von Sachverständigen ist den Richtern angeblich untersagt.

In Hamburg bestimmen das Verständnis des "durchschnittlichen Rezipienten" Richter Andreas Buske, Dr.Korte (LG HH ZK 24), Richter Schultze (LG HH ZK25) und Richterin Dr. Raben (OLG HH, 7. Zivilsenat). Diese unabhängig und frei entscheiden Richter haben eine sehr schlechte Meinung über den Horizont und das Verständnis des "durchschnittlichen deutschen Bürgers"'unmündiges Wesen qualifiziert wird.

mündiger Rezipient

Im Rahmen der Kunstfreiheit wird nicht auf den durchschnittlichen Rezipienten, sondern auf den mündigen Rezipienten abgestellt. Dem Kunstinteressierten werden offenbar höhere Kompetenz und größeres Differenzierungsvermögen zugebilligt als dem Pöbel, der die Presse konsumiert.

Siehe auch

Contergan-Entscheidung

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