Redaktionsschwanz

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-Kommentar einer Redaktion bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung.+Kommentar einer Redaktion bei in einer Gegendarstellung, zu deren Veröffentlichung die Redaktion verpflichtet war.
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== Abgrenzung == == Abgrenzung ==
Nicht mit "Redaktionsschwanz" zu verwechseln ist der sogenannte [[Penis-Prozess]]. Nicht mit "Redaktionsschwanz" zu verwechseln ist der sogenannte [[Penis-Prozess]].
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 +== Kritik ==

Version vom 07:14, 5. Dez. 2008

Kommentar einer Redaktion bei in einer Gegendarstellung, zu deren Veröffentlichung die Redaktion verpflichtet war.


Inhaltsverzeichnis

Beispiel

"Die Redaktion bleibt bei ihrer Auffassung."

Rechtslage

Das Recht auf Kommentierung kann je nach Landesrecht unterschiedlich ausfallen.

Im Saarland war das Anfügen eines Redaktionsschwanzes per Änderung des Landesmediengesetzes 1994 durch die SPD-Mehrheit im saarländischen Landtag unter dem damaligen Ministerpräsident Oskar Lafontaine verboten worden. Die damalige Änderung bezeichneten Kritiker und politische Gegner als willkürlichen Rachefeldzug Lafontaines gegen Journalisten im Zuge seiner Pensions- und Rotlichtaffäre. Sie ging als „Lex Lafontaine" in die presserechtliche Debatte ein. Nach dem Wechsel der Landtagsmehrheiten und der Regierung im Saarland entschärfte 1999 die CDU-Mehrheit im Landtag den entsprechenden Paragrafen.


Abgrenzung

Nicht mit "Redaktionsschwanz" zu verwechseln ist der sogenannte Penis-Prozess.

Kritik

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