Pressemitteilung 037 - RA Dr. Sven Krüger missbraucht VorsRi'in Käfer als Sprachaufseherin

Aus Buskeismus

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-In beiden Verfahren vertritt der Hamburger Rechtsanwalt [http://www.buskeismus-lexikon.de/Vorlage:Rechtsanwalt_Dr._Sven_Krüger Dr. Sven Krüger]die Kläger.<br>+In beiden Verfahren vertritt der Hamburger Rechtsanwalt [http://www.buskeismus-lexikon.de/Vorlage:Rechtsanwalt_Dr._Sven_Krüger Dr. Sven Krüger] die Kläger. In einem Verfahren vertritt RA [https://www.google.com/search?domains=www.buskeismus.de&ei=WjV6XMe8LszFwQL05LzQBg&q=Krüger+site:www.buskeismus.de Dr. Sven Krüger] sich selbst.
-In einem Verfahren vertritt sich RA [https://www.google.com/search?domains=www.buskeismus.de&ei=WjV6XMe8LszFwQL05LzQBg&q=Krüger+site:www.buskeismus.de Dr. Sven Krüger] selbst.+
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Version vom 18:19, 5. Mär. 2019

Pressemitteilung

Zensurrechtsprechung pur

An alle Interessenten

Am Dienstag, den 05. März 2019, 12:00, 12:30
finden gleich zwei Verhandlungen beim OLG Hamburg, 7. Senat
Sieverkingplatz 2, 20355 Hamburg, Sitzungssaal 210,
gegen Buskesmus-Betreiber statt.

In beiden Verfahren vertritt der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger die Kläger. In einem Verfahren vertritt RA Dr. Sven Krüger sich selbst.

7 U 44/13

324 O 616/11
AMARITA Bremerhaven GmbH (Pflegeeinrichtung)

<k>

Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)

Corpus Delicti: Der folgende Bericht über eine Verhandlung des Klägers gegen ein Lehrerehepaar wg. deren Sorgen um die Behandlung der Mutter im Pflegeheim (324 O 312/11)

Streitig: Wer hat den verbotenen Verdacht erzeugt? Der Buskeismus-Betreiber durch seinen Bericht oder die Richterinnen und Richter der Pressekammer mit ihrer Verhandlungsart
" Verhandlungsbericht Urteil 324 O 616/11

7 U 47/15

324 O 146/13
Dr. Sven Krüger

<k>

Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)

Gestritten wird um die Sprachaufsicht der Pressekammer und das Zensurbegehren des klagenden Rechtsanwalts, der sich den Buskeismus-Betreiber des Gerichtssaals verwiesen wünscht.

Urteil (324 O 146/13

Die Inhalte ergeben sich aus den verlinkten Urteilen.

Es kann - braucht nicht - interessant und spannend werden:

Nebenbeibemerkt: Der Vorsitzende Richter des Pressesenats, Andreas Buske, hatte seinerzeit die einstweilige Verfügung 324 O 47/11 in der AMAITA-Sache erlassen, den Ordnungsmittelanspruch als OLG-Richter bestätigt - der Buskeismus-Betreiber war deswegen 3 Tage im Knast, anstelle 1.500,-- € zu zahlen - sowie die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags zurückgewiesen. Es wird schwerfallen, fast aussichtslos sein, diesen Richter zu überzeugen, dass er seinerzeit fehlerhaft entschieden hat. Entscheidet als OLG-Vorsitzender de facto über sein eigenes LG-Urteil. So wird staatlicher Macht demonstriert.

Rolf Schälike, 01.03.19

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