Presseerklärung 015 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz blamiert sich

Aus Buskeismus

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Der Berliner Urheber- und Medienfachanwalt [https://www.google.de/search?q=Prof.%20Christian%20Schertz&psj=1&bav=on.2,or.r_qf.&biw=1280&bih=608&um=1&ie=UTF-8&hl=de&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=ImzAUZfvAojcsgb08YDoBA Prof. Dr. Christian Schertz] hat zusammen mit dem Berliner Urheber- und Medienfachanwalt [https://www.google.de/search?q=Dominik+H%C3%B6ch&sa=N&hl=de&tbm=isch&tbo=u&source=univ&ei=-4HFUbjSJY_ltQa8lIGACg&ved=0CDkQsAQ&biw=1280&bih=608 Dominik Höch] versucht, den Buskeismus-Betreiber über das Urheberrecht in die Knie zu zwingen. Das rein private Begehren wurde in Köln und Hamburg klagewütig verfolgt. Der Berliner Urheber- und Medienfachanwalt [https://www.google.de/search?q=Prof.%20Christian%20Schertz&psj=1&bav=on.2,or.r_qf.&biw=1280&bih=608&um=1&ie=UTF-8&hl=de&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=ImzAUZfvAojcsgb08YDoBA Prof. Dr. Christian Schertz] hat zusammen mit dem Berliner Urheber- und Medienfachanwalt [https://www.google.de/search?q=Dominik+H%C3%B6ch&sa=N&hl=de&tbm=isch&tbo=u&source=univ&ei=-4HFUbjSJY_ltQa8lIGACg&ved=0CDkQsAQ&biw=1280&bih=608 Dominik Höch] versucht, den Buskeismus-Betreiber über das Urheberrecht in die Knie zu zwingen. Das rein private Begehren wurde in Köln und Hamburg klagewütig verfolgt.

Version vom 11:02, 22. Jun. 2013

Pressemitteilung

Prof. Dr. Christian Schertz-Blamage

Der Berliner Urheber- und Medienfachanwalt Prof. Dr. Christian Schertz hat zusammen mit dem Berliner Urheber- und Medienfachanwalt Dominik Höch versucht, den Buskeismus-Betreiber über das Urheberrecht in die Knie zu zwingen. Das rein private Begehren wurde in Köln und Hamburg klagewütig verfolgt.

Dominik Höch ist als erster kläglich beim Landgericht Köln gescheitert. Dieser Fachanwalt meinte, seine trickreichen Antragschreiben seien ohne Wenn und Aber urheberrechtlich geschützt. Das Landgericht Köln sah es anders und musste den Berliner Fachmann belehren. Urteil 28 O 721/09 vom 07. Juli 2010.

Sein Lehrer Prof. Dr. Christian Schertz wollte es mit dem Urheberrecht besser machen. Er klagte in Hamburg. Der Verlierer Dominik Höch stand ihm als Prozessbevollmächtigter bei. Der im Internet veröffentlichte Lebenslauf des Professors sei urheberrechtlich bestens geschützt, meinten die beiden Fachanwälte für das Urheberrecht. Die Klatsche erhielt der Professor vom Landgericht Hamburg am 13.03.2009 308 O 645/08. Bei der Berufung kniff diese Anwalt.

Sein Prozessbevollmächtigter Dominik Höch erklärte in der Verhandlung am 02.02.2011, er nehme die Berufung seines Mandanten zurück.

In der Sache LG Hamburg 308 O 343/09 erhielt der brave Professor am 27.05.2011 die nächste konsequente Klatsche. Teile seines BZ-Interviews durften zitiert werden. Mehr als zwei Jahre hat es gedauert, bis der Groschen fiel. Der Professor nahm seine Berufung am 18.06.2013 zurück.

Hoffentlich sehen und nehmen dieser Professor und sein Prozessbevollmächtigter das ganze sportlich und vermeiden die nächsten Peinlichkeiten für sich und ihre Mandanten.

Dank gebührt meinem Hamburger Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef, der fünf Angriffe des gefürchteten deutschen Urheber- und Mediananwalts Prof. Dr. Christian Schertz und seines früheren Mitarbeiters Dominik Höch in Hamburg glänzend und souverän parierte und alle Verfahren in allen Instanzen gewann.

18.06.2013 - Rolf Schälike

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