Polizisten beschimpfen - verboten

Aus Buskeismus

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Polizisten oder Polizistinnen zu beschimpfen ist verboten und kann teuer werden.

[bearbeiten] Urteile

  • AG Böblingen Urteil vom 16.11.2006, Az. 3 C 1899/06
„Hure, Nutte, Schlampe“
„Ich fick euch alle, ich mach euch kalt, ihr Drecksbullen, ich fick eure Mutter, ihr dreckigen Bullen.“
„Ich kenne dein Gesicht, du Schlampe, ich mach dich draußen kalt.“
„ Votze , Schlampe, Hure, ich fick dich schön tief in den Arsch.“
„Bevor ich dich kalt mache, sollst du mir zuschauen, wie ich dich langsam und tief in den Arsch ficke.“
„Ich fick dich dann tot.“
  • OLG Stuttgart Urteil vom 7.2.2014, Az. 1 Ss 599/13. Siehe auch beo Google
Polizisten für dumm halten, zB., durch die Äußerung: "Ich kenne ältere Kollegen, die merh Verstanhd hätten als Sie"
  • Kammergericht Berlin Urteil vom 12.08.2005 Az. (4) 1 Ss 93/04 - 91/04
Polizisten als Clown bezeichen, z,B, mit der Äußerung ""Da kann ja jeder Clown kommen, ich möchte Ihren Dienstausweis sehen".
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