Ohne Präjudiz

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-Gibt man eine Unterlasungserklärung ohne Präjudiz ab, kann man die Übernahme der Anwaltskosten ablehnen. Der Gegner muss dann seinen [[Unterlasssungsanspruch]] trotzdem nachweisen, jedoch kann beschränkt sich dann der [[Streitwert]] auf das Anwaltshonorar, obwohl der Zensuranwalt die gleiche Arbeit hat.+Gibt man eine Unterlassungserklärung ohne Präjudiz ab, kann man die Übernahme der Anwaltskosten ablehnen. Der Gegner muss dann seinen [[Unterlassungsanspruch]] trotzdem nachweisen, jedoch kann beschränkt sich dann der [[Streitwert]] auf das Anwaltshonorar, obwohl der Zensuranwalt die gleiche Arbeit hat.
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Version vom 18:10, 5. Nov. 2008

Unterwirft man sich einer Unterlassungserklärung, so muss dies nicht bedeuten, dass man den Anspruch für rechtmäßig hält. Wegen der regelmäßig hohen Streitwerte und unangenehmen Rechtsanwälten und Zensurrichtern ziehen viele ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vor.

In diesem Fall kann man erklären, dass man sich rechtsverbindlich zur Unterlassung verpflichtet, ohne aber, dass man den Anspruch hierzu als solchen anerkennt. Unter Adeligen spricht man dann von Anerkenntnis "ohne Präjudiz".

In diesem Falle kann man sein Gesicht wahren und macht dem Gegner die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche nicht leichter, als man muss.

Kostentaktik

Gibt man eine Unterlassungserklärung ohne Präjudiz ab, kann man die Übernahme der Anwaltskosten ablehnen. Der Gegner muss dann seinen Unterlassungsanspruch trotzdem nachweisen, jedoch kann beschränkt sich dann der Streitwert auf das Anwaltshonorar, obwohl der Zensuranwalt die gleiche Arbeit hat.

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