Methohe RA Dr. Sven Krüger

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

Paranoide Persönlichkeitsstörung


Zwei wie Bonnie und Clyde - "Der Hawaii Song" (Live-Mitschnitt)
BUSKEISMUS


Methode

RA Dr. Sven Krüger

von Rolf Schälike


Käpt'n Blaubär - 25. Baron Münchhausen

Querulantentum ist Vorraussetzung


Andreas Mueller: Ein "Querulant im Namen der Gerechtigkeit"

Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden. (Quelle: Wikipedia)

Hamburger Querulanten

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zeichnet sich aus und unterscheidet sich von anderen Medienanwälten dadurch, das er recht umstrittene Kläger mit zweifelhaften Methoden vertritt. In den Gerichtsverhandlungen beleidigt dieser Anwalt die Gegner, quatscht ständig dazwischen und ist Argumenten gegenpüber verschlossen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsöffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenten auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdings dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten deren falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein
  • vertritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenen Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt

Hier eine Übersicht der uns bekannten Verfahren dieses Rechtsanwalts.


VorsLG/VorsOLGRi Andreas Buske

Diesen Richter brauchen wir nicht vorzustellen. Dem Buskeismus-Projekt dient dieser Richter als Protagonist.

Das AMARITA Bremerhaven-Verfahren gegen den Beuskeismus-Betreiber verdeutlicht, wie die Hamburger Justiz funktioniert, um sich eines unbeliebten Kritikers rechtsmissbräuchlich zu entledigen.

VorsRi'in Simone Käfer

Im Internet kommt diese Richterin bei Google auf über 5000 Snipplets, halb si viel, wie Andreas Buske. Das istr wesentlich merh als Eßer da Silva, der Vorsitzende der Kölner Pressekammer beim Landgericht.

Das bedeutet, dass diese Richterin durch ihr lebensfremde und willkürliche Urteile der Unzufriedenen in Deutschland mehr Vorschub leistet als die meisten anderen Richter. Ihr Anteil an dem Erfolg der AfD dürfe deswegen persönlich merklich höher sein, als die der anderen Entscheidungsträgern in Deutschland.

Das ist die Folge ihres Querulantenwahns.

Auf wen können sich die Querulanten verlassen?

Auf Richterin Simone Käfer und Richter Andreas Buske ist für die Querulatoren Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und Manager Ulrich Marseille Verlass.

In unserem Beispiel für die "Methode RA Dr. Sven Krüger" erlässt der VorsLG-Richter Andreas Buske die einstweilige Verfügung. Als späterer VorsOLG-Richter bestätigt Andreas Buske den LG-OM-Beschluss und im Berufungsverfahren das LG-Hauptsache-Urteil.

Die inzwischen zur Vorsitzenden Richterin der Zensurkammer mutierte Richterin Simone Käfer unternahm alles Mögliche und Unmögliche, um das Buske-Konstrukt "Einsdruck-Verdacht" aufrecht zu erhalten.

Allen Argumenten und Tatsachen gegenüber blieb diese Zensorin verschlossen. Das Zensur-Doppel-Quartett-Krüger-Käfer-Buske nutzte die Gelegenheit, auf Kosten alter Menschen ihre Macht offen, unbeeindruckt von den Tatsachen zu demonstrieren.

Methode Dr. Sven Krüger

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger bildet mit seinem Mandanten ein Team. Zusammen mir Käfer und Buske ein Zensur-Doppel-Quartett, welches rechtsmissbräuchlich Verbotsurteile produziert.

Die Mandanten versuchen Kritik zu unterdrücken, schüchtern Kritiker ein und setzen mit enormer Härte ihre geschäftlichen und finanziellen Interessen durch. Befindlichkeiten Anderer werden mit Füßen getreten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist an einer Berichterstattung durch Medien und im Internet der von ihm geführten Prozessen offenbar nicht interessiert, versucht den Buskeimsus-Betreiber aus dem Gerichtssaal zu vertreiben, unbeobachtet Verbote zu generieren.

Vorgehen dieses Teams gegen denen nicht genehme kritische Berichte/Äußerungen

  • In Berichten werden justiziable Äußerungen - meist Peanuts - gesucht, um die Medien und Journalisten zu verunsichern und zu zwingen, sich mit Peanuts zu beschäftigen.
  • Abmahnungen werden so formuliert, dass der Abgemahnten verunsichert sind, weil diese nicht wissen, was konkret beanstandet wird.
  • Die Forderungen in den Abmahnungen sind unangemessen, übertrieben und gehen weit über das juristisch Durchsetzbare hinaus.
  • Abmahnungen gehen einher mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) mit einer Vertragsstrafe von 10.000,-- € und für den Abmahnenden nicht zu 100 Prozent durchsetzbaren Forderungen.
  • Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung mit Einreichung von schlau formulierten - durchaus auch falschen - eidesstattlichen Versicherungen bzw. anwaltlichen Erklärungen.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung können sich von dem Text der Abmahnung unterscheiden. was meist der Fall ist.
  • Beantragung von Ordnungsstrafen durch Ausschöpfung der Kerntheorie.
  • Drohung mit Strafanzeigen und Einreichen von Strafanzeigen.
  • Klagen mit unzähligen vielen Verbotswünschen, welche in der Endkonsequenz nicht zu 100 Prozent greifen.
Bei den Klagen werden die Hinweise des Gerichts im Verfügungsverfahren berücksichtigt, um die Erfolgschancen beim Verbot zu erhöhen.
  • Drohung mit Prozessrisiko zwecks Erhalt einer strafbewehrten Unterlassunsverpflichtungserklärung bzw. Aufgabe der Verteidigung.
  • Nutzung von zweifelhaften einstweiligen Verfügungen zur Einschüchterung der Presse.
  • Missbrauch des Wissensvorsprngs gegenüber den Beklagten in prozessualen Fragen.

Beispiele

Am Beispiel dieses Prozesses lässt sich aufzeigen, mit welcher Energie Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zusammen mit seinen Mandanten gegen kritische Berichterstattung auf Kosten Betroffener vorgeht.

Persönliche Werkzeuge