Meinungsfreiheit

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

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Sie haben die Freiheit auf eine eigene Meinung. Sie haben die Freiheit auf eine eigene Meinung.
-Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass diese auch äußern dürfte.+Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass seine Meinung auch äußern dürfte. Dieser Irrtum wird durch [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Art. 5 Abs. 1 GG] genährt, der Recht suggeriert, man dürfe seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten.
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 +== Siehe auch ==
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 +*[[Medienanwalt]]
 +*[[Hamburger Landrecht]]
 +*[[Kölner Landrecht]]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 08:39, 31. Okt. 2008

Sie haben die Freiheit auf eine eigene Meinung.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass seine Meinung auch äußern dürfte. Dieser Irrtum wird durch Art. 5 Abs. 1 GG genährt, der Recht suggeriert, man dürfe seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten.

Siehe auch

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