Lizenzgebühr

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-Siehe [[fiktive Lizenzgebühr]]+Inhaber von Verwertungsrechten an [[Urheberrecht]]en, Markenrechten etc. haben das ausschließliche Recht, die Nutzung diese Rechte anderen einzuräumen oder zu untersagen.
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 +Da man auch das [[Persönlichkeitsrecht]] kommerzialisieren kann, etwa durch Merchandising, Exklusivfoto-Verträge und Home-Stories, kann auch insoweit ein Lizenzgebühr ausgehandelt werden.
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 +Greift jemand in die Verwertungsrechte ohne [[Einwilligung]] ein, so kann eine [[fiktive Lizenzgebühr]] verlangt werden.
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Aktuelle Version

Inhaber von Verwertungsrechten an Urheberrechten, Markenrechten etc. haben das ausschließliche Recht, die Nutzung diese Rechte anderen einzuräumen oder zu untersagen.

Da man auch das Persönlichkeitsrecht kommerzialisieren kann, etwa durch Merchandising, Exklusivfoto-Verträge und Home-Stories, kann auch insoweit ein Lizenzgebühr ausgehandelt werden.

Greift jemand in die Verwertungsrechte ohne Einwilligung ein, so kann eine fiktive Lizenzgebühr verlangt werden.

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