Klage

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

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[[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] werden ganz überwiegend durch [[Abmahnung]]en und [[einstweilige Verfügung]]en durchgesetzt. [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] werden ganz überwiegend durch [[Abmahnung]]en und [[einstweilige Verfügung]]en durchgesetzt.
-Hat man entsprechende [[Ausschlussfrist]]en verpasst oder möchte man [[Schadensersatz]]- oder [[Geldersatz]]ansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.+Hat man entsprechende [[Ausschlussfrist bei einstweiliger Verfügung|Ausschlussfristen]] verpasst oder möchte man [[Schadensersatz]]- oder [[Geldersatz]]ansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.
== Zwingen ins Hauptsacheverfahren == == Zwingen ins Hauptsacheverfahren ==

Version vom 12:45, 17. Nov. 2008

Unterlassungsansprüche werden ganz überwiegend durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen durchgesetzt.

Hat man entsprechende Ausschlussfristen verpasst oder möchte man Schadensersatz- oder Geldersatzansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.

Zwingen ins Hauptsacheverfahren

Wurde man durch eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung etc. verpflichtet, kann man den Anspruchsteller gerichtlich zur Erhebung der Hauptsacheklage auffordern, was innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist zu geschehen hat. Ansonsten wird die Verfügung hinfällig.

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