Mandantenklaeger

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Alle Medienanwälte sind Geschäftasleute. Das bestimmt deren Verhalten.

Als Geschäftsmann kann man untzerschiedlich auf die eigene Fehler reagieren.

Die meisten Geschäftsleute, auch in den anderen Wirtschaftsbereichen, korrigieren ihr Geschäft, ihre Fehler bei sich.

Begleicht ein Mandant nicht die Rechnung seines Anwalts oder zahlt der Mandant weniger als gefordert, so geben die meisten Medienanwälte das Mandat zurück.

Einige reagieren anders, klagen gegen ihre frühere Mandanten, manche begehen dabei sogar Mandantenverrat.

Nich selten fühlen sich die Mandanten schlecht vertreten und nehemen die Vollmacht zu Vertreteung zurück. Einige Anwälte stallen danach hohe Rechnungen aus und klagen gegen ihre Mandanten.

Der hiesige Leser sollte wissen, dass die meisten Medienanwälte weit über den RVG-Sätzen arbeiten, überhöhrte Rechnungen stellen, Leistungen berechnen, die anders vereinbart sogar nicht erbracht wurden bzw. nicht berechnet werden dürfen.


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