Glossar

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Deutsche Zensurregeln - Von "Abmahnung" bis "Zensur"

In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer, die sogenannten Pressekammern, doe eigentlich Zensurkammern heißen müssten. Es heitß z.B. dsurhaus richtig "Srafgesetzbuch" und nicht "Resozialisierungsgesetzbuch". Gemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte werdem doie Zesnurregeln entwickelt.

Da beleidigende, verleumderische Äußerungen und üble Nachrede, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung, Verletzung amtlicher Bekanntmachngen , Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung, Billigung von Straftaten, Darstellung von Gewalt, Anleitung zu Straftaten, [http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und stzrafrwechtlich vom Gesetz (StGB) erfasst, müsen die Zensurrefgeln Abnalogien aus anderen Gesetzen herangezogen werden. Die Rechtsprechung und die Gesetze zum Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht bilden die Grundlagen für dien Weiterentwicklung der Zensurregeln.

In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten Zensurkammern in Berlin, Hamburg und Köln.


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