Glossar

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Wissenschaftliche Beratung: [http://www.kanzleikompa.de/ Rechtsanwalt Markus Kompa] Wissenschaftliche Beratung: [http://www.kanzleikompa.de/ Rechtsanwalt Markus Kompa]
-''In Deutschland gibt es Zensurbehörden. Das sind die Gerichte, insbesondere die so genannten Pressekammern. Zusammen mit einer handvoll Creme de la Creme [[:Kategorie:Anwälte|Rechtsanwälten]], unterstützt von einer begrenzten Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter [[:Kategorie:Anwälte|Anwälte]], entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.+In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten [[Pressekammer]]n. Geemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer begrenzten Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwältenwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.
-In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der Zensurregeln in '''Deutschland Heute''' bilden. Die Begriffe sind entnommen aus den und werden erklärt an Hand von Urteilen der Zensurkammern des Landgerichts Hamburg (Zivilkammern 24 und 25), des Hanseatischen Oberlandesgerichts (7. Zivilsenat), des Landgerichts Berlin (Zivilkammer 27), des Kammergerichts Berlin (9. und 10. Zivilsenate) und des Landgerichts Köln (Zivilkammer 28) sowie der Entscheidungen des [[Bundesverfassungsgericht]]s''+In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Urteile der Zensurkammern des
 +*Landgerichts Hamburg (Zivilkammern 24 und 25),
 +*Hanseatischen Oberlandesgerichts (7. Zivilsenat),
 +*Landgerichts Berlin (Zivilkammer 27),
 +*Kammergerichts Berlin (9. und 10. Zivilsenate)
 +*Landgerichts Köln (Zivilkammer 28)
 +sowie die Entscheidungen des
 +*Bundesgerichtshofs,
 +*Bundesverfassungsgerichts.

Version vom 19:17, 7. Okt. 2008

Glossar - Zensurregeln

Medienrechtlich Verantwortlicher: Rolf Schälike, Gerichtsberichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit

Wissenschaftliche Beratung: Rechtsanwalt Markus Kompa

In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten Pressekammern. Geemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer begrenzten Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwältenwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.

In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Urteile der Zensurkammern des

  • Landgerichts Hamburg (Zivilkammern 24 und 25),
  • Hanseatischen Oberlandesgerichts (7. Zivilsenat),
  • Landgerichts Berlin (Zivilkammer 27),
  • Kammergerichts Berlin (9. und 10. Zivilsenate)
  • Landgerichts Köln (Zivilkammer 28)

sowie die Entscheidungen des

  • Bundesgerichtshofs,
  • Bundesverfassungsgerichts.

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