http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=Kategorie:Erlaubt_verboten&limit=250&action=history&feed=atomKategorie:Erlaubt verboten - Versionsgeschichte2024-03-29T12:47:04ZVersionsgeschichte für diese Seite in BuskeismusMediaWiki 1.9.2http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=Kategorie:Erlaubt_verboten&diff=18415&oldid=prevTest um 17:10, 27. Sep. 20122012-09-27T17:10:03Z<p></p>
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<tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Auf dieser Seite werden konkrete Begriffe und Äußerungen mit Angabe der Gerichtsurteile für "Beleidigungen" und "Schmähungen" aufgelistet.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Auf dieser Seite werden konkrete Begriffe und Äußerungen mit Angabe der Gerichtsurteile für "Beleidigungen" und "Schmähungen" aufgelistet.</td></tr>
<tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr>
<tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">Die zitierten Urteile bedeuten noch lange nicht, dass in einem anderen Fall<span style="color: red; font-weight: bold;">, </span>die gleiche Äußerung ebenfalls erlaubt bzw. verboten ist. Das würde dem Recht der Richter auf Willkür widersprechen. Jeder Fall ist ein '''Einzelfall''', die Richter dürfen darüber willkürlich, d.h. frei und unabhängig, entscheiden.</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">Die zitierten Urteile bedeuten noch lange nicht, dass in einem anderen Fall die gleiche Äußerung ebenfalls erlaubt bzw. verboten ist. Das würde dem Recht der Richter auf Willkür widersprechen. Jeder Fall ist ein '''Einzelfall''', die Richter dürfen darüber willkürlich, d.h. frei und unabhängig, entscheiden.</td></tr>
</table>Testhttp://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=Kategorie:Erlaubt_verboten&diff=18369&oldid=prevTest: Die Seite wurde neu angelegt: '''Beleidigung''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgeset...2012-09-27T15:59:48Z<p>Die Seite wurde neu angelegt: '''<a href="/Beleidigung" title="Beleidigung">Beleidigung</a>''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgeset...</p>
<p><b>Neue Seite</b></p><div>'''[[Beleidigung]]''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs], der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.<br />
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'''[[Schmähkritik|Schmähung]]''', ist eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.<br />
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Auf dieser Seite werden konkrete Begriffe und Äußerungen mit Angabe der Gerichtsurteile für "Beleidigungen" und "Schmähungen" aufgelistet.<br />
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Die zitierten Urteile bedeuten noch lange nicht, dass in einem anderen Fall, die gleiche Äußerung ebenfalls erlaubt bzw. verboten ist. Das würde dem Recht der Richter auf Willkür widersprechen. Jeder Fall ist ein '''Einzelfall''', die Richter dürfen darüber willkürlich, d.h. frei und unabhängig, entscheiden.</div>Test