Jipp, Helmuth - Einzelanwalt †

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Rechtsanwalt Helmuth Jipp kommentiert in der neuen Ausgabe ein Urteil zugunsten der Fotografen-Organisation Freelens: Die Behörden müssten auch den Presseausweis von Freelens anerkennen. Das Recht, Presseausweise auszustellen, sei nicht gesetzlich geregelt. Es gebe keine Vorschrift, die die Ausstellung von Presseausweisen bestimmten Berechtigten vorbehält. Rechtsanwalt Helmuth Jipp kommentiert in der neuen Ausgabe ein Urteil zugunsten der Fotografen-Organisation Freelens: Die Behörden müssten auch den Presseausweis von Freelens anerkennen. Das Recht, Presseausweise auszustellen, sei nicht gesetzlich geregelt. Es gebe keine Vorschrift, die die Ausstellung von Presseausweisen bestimmten Berechtigten vorbehält.
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Version vom 17:08, 26. Jan. 2020

Anwalt

Inhaltsverzeichnis

Helmuth Jipp †

Hamburger Medienanwalt. Arbeitete als Einzelanwalt. Verstorben am 03.07.14.

Studierte Rechtswissenschaften und der Soziologie in Hamburg, Berlin und München

Betrieb seit 1970 eine eigene Anwaltskanzlei in Hamburg als Einzelanwalt.

Arbeitsschwerpunkte.

  • Medien-, Urheber- und Verlagsrecht.
  • Arbeitsrecht von von Theaterschaffenden.

Bekannt geworden durch Wallraff-Prozess gegen Springer. Führte eine große Serie erfolreicher Prozesse gegen die "Bild" sowie als Berater und Vertreter des Magazins "stern".

Vertrat die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gegen öffentlichen Berichterstattung.

In den Prozessen Gerhard Schröder bzw. Frau Doris Schröder-Köpf gegen den "stern" vermutete Ahwalt Helmuth Jipp, dass Franz Müntefering lügt.

Wendete sich mit Pressemitteilungen und Interviews an die Öffentlichkeit.

Hatte Einfluss auf die Rechtsgeschichte.

Besonderheiten

Scharfes bis fein gehässiges Auftreten bei Gericht. Mahnt ab mit Spitzfindigkeiten.

Mandate

Anwalt Helmuth Jipp vertrat in den 60er Jahren die Zeitschrift "Konkret".

Vertritt den Ch. Links Verlag gegen Klage von Gregor Gysi und obsiegt (308 O 351/98)

Vertritt Günter Wallraff: obsiegt gegen den Vorwurf, Wallraff sei IM "Wagner" (324 O 699/03).

Vertritt und berät das Magazin 'stern':

Gewann als Stern-Abmahnanwalt gegen Hubertus Knabe am 02.05.2001 (324 O 264/01);

Verliert als Klägeranwalt des Stern am 11.01.2002 gegen Axel Springer Verlag und Hubertus Knabe (324 O 402/01);

Verliert als Stern-Anwalt gegen Frau Schröder-Köpf (324 O 556/05);

Verliert als Stern-Anwalt am 31.03.2006 im Widerspruchsverfahren gegen Diekmann (Springer) (324 O 165/05);

Verliert als Stern-Anwalt gegen Prof. Dr.h.c. Piëch (324 O 151/06).

Publikationen

21.11.2005: Zum bundeseinheitlichen Presseausweis:

"Das Monopol ist gefallen", der so genannte bundeseinheitliche Presseausweis soll nach einem Bericht des Medienmagazins "Berliner Journalisten" für die Pressearbeit unerheblich sein.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp kommentiert in der neuen Ausgabe ein Urteil zugunsten der Fotografen-Organisation Freelens: Die Behörden müssten auch den Presseausweis von Freelens anerkennen. Das Recht, Presseausweise auszustellen, sei nicht gesetzlich geregelt. Es gebe keine Vorschrift, die die Ausstellung von Presseausweisen bestimmten Berechtigten vorbehält.

Im Internet

Im Intrenet kann man Informationen zum Anwalt Helmuth Jipp finden.

Beziehung zum Buskeismus-Betreiber

Als Beklagtenvertreter von Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike hat Helmuth Jipp nur verloren: 2 Verfügungsverfahren, 1 Ordnungsmittelverfahren, 1 Hauptverfahren; leistete keine Unterstützung bei der Erarbeitung der Unterlagen für den BGH und die Verfassungsbeschwerden. Wollte sich nicht lächerlich machen. Erst nach WEechsel der anwaltlichen Vertzretung gelang es in einem Vergleich, dass der gegnerische klagende Abnwalt alle Kosten des Rechtsstreits übernahm.

Klagte auch gegen den Buskeismus-Beteiber u.a. in eigener Sache. Log hemmungslos vor Gericht.

Als Vertreter von Barbara Deuling, von der DDR-Stasi als IM "Petra" geführt, nahm RA Helmuth Jipp die Berufung gegen das LG Urteil 324 O 287/11 vom 30.08.2012 nach Mitteilung von Bedenken seitens des VorsOLGRi Andreas Buske zurück. Siehe Urteil Az. 7 U 90/12 vom 17.12.2013.

Meinungen

Leider war dieser Rechtsanwalt so falsch, wie die Rechtssprechung, z.T. noch schlimmer. HelmuthJipp log vor Gericht wissentlich und willentlich.

Handelt als Abmahner unverhältnismäßig, wie nicht wenig andere umstrittene Abzock-Anwälte.

Reiht sich damit ein in die Reihe von Anwälten, welche durch ihr Verhalten bei vielen am Glauben von Recht und Ordnung stark rütteln.

Anwalt Helmuth Jipp klagte auch gegen eigene frühere Mandanten (Mandantinnen), und muss bzw. musste sich mit den Vorwürfen des Mandantenverrats auseinandersetzen.

Persönliche Werkzeuge