Fließender Maßstab

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Die Revision früherer Urteile kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: Die Revision früherer Urteile kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
-* Vorgaben durch die höheren isntanzuen+* Vorgaben durch die höheren Instanzen
-* Vorganben der behöerden+* Vorgaben der Behörden
-* Neue nicht mehr wegzudiskutierende Tatsachen+* neue, nicht mehr wegzudiskutierende Tatsachen
-Vom fließenden Maßstab wird gesprochen, wenn neue Tatsachen bekannt werden, welcvhe nicht mehr wegbegründet oder einfach nicht beachtet werden können.+Vom fließenden Maßstab wird gesprochen, wenn neue Tatsachen bekannt werden, welche nicht mehr wegbegründet oder einfach ignoriert werden können.
-Das erste Mal sprach Richter Andreas Buske vom "fleigenden maßstab" in den Verfahren, welche Hans-Jürgen Uhl vor der Zensurkammer Hamburg führte, um Berichte, dass er Prostituierte sich auf VW-Kosten kommen ließ, zu verbieten. Siehe den [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061222.htm#Hans-J%FCrgen_Uhl_vs._Spiegel Bericht] zur Sache '''324 O 406/06''' Hans-Jürgen Uhl vs. Spiegel. +Das erste Mal sprach Richter Andreas Buske vom "fließenden Maßstab" in den Verfahren, welche Hans-Jürgen Uhl vor der Zensurkammer Hamburg führte, um Berichte darüber zu verbieten, dass er sich Prostituierte auf VW-Kosten kommen ließ, siehe den [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061222.htm#Hans-J%FCrgen_Uhl_vs._Spiegel Bericht] zur Sache '''324 O 406/06''' Hans-Jürgen Uhl vs. Spiegel.
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Version vom 21:56, 28. Okt. 2008

Der Zensurrichter Andreas Buske spricht vom fließenden Maßstab, wenn er seine früheren Urteile revidieren muss.

Die Revision früherer Urteile kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  • Vorgaben durch die höheren Instanzen
  • Vorgaben der Behörden
  • neue, nicht mehr wegzudiskutierende Tatsachen

Vom fließenden Maßstab wird gesprochen, wenn neue Tatsachen bekannt werden, welche nicht mehr wegbegründet oder einfach ignoriert werden können.

Das erste Mal sprach Richter Andreas Buske vom "fließenden Maßstab" in den Verfahren, welche Hans-Jürgen Uhl vor der Zensurkammer Hamburg führte, um Berichte darüber zu verbieten, dass er sich Prostituierte auf VW-Kosten kommen ließ, siehe den Bericht zur Sache 324 O 406/06 Hans-Jürgen Uhl vs. Spiegel.

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