Erweitertes öffentliches Privatleben

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== Drittbetroffene bei Eigenberichten == == Drittbetroffene bei Eigenberichten ==
-Problematisch ist '''erweitertes öffentliches Privatleben''' bei Berichten über Partner, Freunde und Bekannte der ihr Privatleben öffentlich zu Schau tragenden Personen. Diese behalten ihren Anspruch auf Wahrung der Privatspähre. So darf über das Privatleben von Simone Kahn wesentlich weniger berichet werden, auch wenn Oliver Kahn darüber berichtet, vgl. '''324 O 303/06, 24 O 304/06'''.+Problematisch ist die Berichterstattung über das '''erweitertes öffentliches Privatleben''', d.h. die Berichterstattung über Partner, Freunde und Bekannte der ihr Privatleben öffentlich zu Schau tragenden Personen. Die Partner, Freunde und Bekannte behalten ihren Anspruch auf Wahrung der Privatspähre unabhängig davon, wie weit ihr Privatleben von anderen breit getragen wurde.
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 +So darf über das Privatleben von Simone Kahn wesentlich weniger berichet werden, auch wenn Oliver Kahn darüber berichtet, vgl. '''324 O 303/06, 24 O 304/06'''.
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 +In den prozessen müssen die bericvhterstater nachweisne, dass die Partner, Freunde und Bekannte der öffentlichen zu Schaistellung ihres ÜPrivatlebens zustimmten, zumindest [[konkludent]].
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 +==Kritik==
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 +Diese Zensurregel ermöglicht es Partnern, finazielle Vorteile zu erreichen. Es genügt, wenn eine öffentlich bekannte Person das Privatleben seines Partners breit in die Öffentlichkeit trägt. Der Partner braucht nicht gegen die sein Privatleben in die Öffenlichkeit tragende Pesron zu klagen. Es genügt, wenn er gegen die Medien klagt. Eine Geldentschädigung ist nicht ausgeschlossen.
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 +Ein solches Geschäftsmodell ist juristisch von den Zensurkammern durch die konkrete Rechtsprechung abgesichert.
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Version vom 08:33, 29. Okt. 2008

Viele Politiker, Künstler, Blogger und andere führen ihr Privatleben öffentlich. Dann darf darüber auch insoweit auch ohne Einwilligung berichtet werden, nicht jedoch darüber hinaus.

Drittbetroffene bei Eigenberichten

Problematisch ist die Berichterstattung über das erweitertes öffentliches Privatleben, d.h. die Berichterstattung über Partner, Freunde und Bekannte der ihr Privatleben öffentlich zu Schau tragenden Personen. Die Partner, Freunde und Bekannte behalten ihren Anspruch auf Wahrung der Privatspähre unabhängig davon, wie weit ihr Privatleben von anderen breit getragen wurde.

So darf über das Privatleben von Simone Kahn wesentlich weniger berichet werden, auch wenn Oliver Kahn darüber berichtet, vgl. 324 O 303/06, 24 O 304/06.

In den prozessen müssen die bericvhterstater nachweisne, dass die Partner, Freunde und Bekannte der öffentlichen zu Schaistellung ihres ÜPrivatlebens zustimmten, zumindest konkludent.

Kritik

Diese Zensurregel ermöglicht es Partnern, finazielle Vorteile zu erreichen. Es genügt, wenn eine öffentlich bekannte Person das Privatleben seines Partners breit in die Öffentlichkeit trägt. Der Partner braucht nicht gegen die sein Privatleben in die Öffenlichkeit tragende Pesron zu klagen. Es genügt, wenn er gegen die Medien klagt. Eine Geldentschädigung ist nicht ausgeschlossen.

Ein solches Geschäftsmodell ist juristisch von den Zensurkammern durch die konkrete Rechtsprechung abgesichert.

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