Entschädigungsanspruch

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 12:51, 5. Nov. 2008 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Kategorie:Glossar)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 13:00, 5. Nov. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
 +Ein Anspruch auf Entschädigung ist im Rahmen der in Frage kommenden Zensuransprüche der letzte, welche Zivlgericvhte aussprechen können.
 +
 +Davor stehen die Ansprüche auf [[Berichtigung]], [[Gegendarstellung]], [[Widerruf]], [[Unterlassung]], [[Ordnungsgeld]], [[Vertragsstrafe], [[Generalverbot]], [[fiktive Lizenzgebühr]].
 +
 +Außen vor stehen die [[Haftstrafe]] als Ersatz für [[Zahlungsunfähigkeit]] oder [[Zahlungsunwilligkeit]] sowie Strafen im Rahmen von Strafgesetzen
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 13:00, 5. Nov. 2008

Ein Anspruch auf Entschädigung ist im Rahmen der in Frage kommenden Zensuransprüche der letzte, welche Zivlgericvhte aussprechen können.

Davor stehen die Ansprüche auf Berichtigung, Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassung, Ordnungsgeld, [[Vertragsstrafe], Generalverbot, fiktive Lizenzgebühr.

Außen vor stehen die Haftstrafe als Ersatz für Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit sowie Strafen im Rahmen von Strafgesetzen

Persönliche Werkzeuge