Einstweilige Verfügung

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-Vorläufige gerichtliche Regelung eines Rechtsstreits.+<center>{{Vorlage:Glossar}}</center>
 +=Einstweilige Verfügung=
 +Vorläufige gerichtliche Entscheidung in angeblich dringlichen Fällen.
-Auf Antrag eines Abmahners erlässt das Gericht eine einstweilige Verfügung, mit der etwa ein [[Unterlassungsanspruch]] vorläufig zugesprochen und vollstreckt werden kann.+Auf Antrag erlässt ein Gericht eine einstweilige Verfügung, mit der etwa ein [[Unterlassungsanspruch]] vorläufig zugesprochen und mit [[Ordnungsmittel]]n vollstreckt werden kann.
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 +Siehe auch [[Einstweiliger Rechtsschutz]].
== Verfahren == == Verfahren ==
-Das Gericht entscheidet allein aufgrund der Behauptungen der Anspruchstellers. Dieser muss seine Lügen nicht beweisen, sondern nur [[Glaubhaftmachung|glaubhaft machen]].+=== kein Beweise erforderlich ===
-Der Anspruchsteller muss schlüssig darlegen, dass er es eilig hat, weil [[Wiederholungsgefahr]] bzw. [[Erstbegehungsgefahr]] vorliegt.+Das angerufene Gericht entscheidet allein aufgrund der Behauptungen der Antragstellers. Dieser muss seine Lügen nicht beweisen, sondern nur [[Glaubhaftmachung|glaubhaft machen]].
-Der Inanspruchgenomme erfährt meistens erstmals bei der Zustellung einer [[Unterlassungsverfügung]], dass gegen ihn gerichtlich vorgegangen wurde. Er wird normalerweise vom Gericht vor Erlass der Verfügung nicht angehört. Neben der Verpflichtung bekommt er gleich auch noch einen Vollstreckungstitel bzgl. der Kosten präsentiert, denn er begleichen darf.+Meist geht dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eine Abmahnung mit der Aufforderung der Abgabe einer stafbewehrten [Unterlassungserklärung]] voraus. Wird die angebotene strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, d.h. wird dieses Vertragsangebot nicht angenommen, erfolgt meist der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.
-Einstweilige Verfügungen sind nur innerhalb von [[Ausschlussfrist bei einstweiliger Verfügung|Ausschlussfristen]] zulässig.+=== Eilbedürftigkeit ===
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 +Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, dass er es eilig hat, weil [[Wiederholungsgefahr]] bzw. [[Erstbegehungsgefahr]] angemommen wird.
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 +Einstweilige Verfügungen sind nur innerhalb von [[Ausschlussfrist bei einstweiliger Verfügung|Ausschlussfristen]] zulässig, da man es andernfalls nicht wirklich eilig hat.
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 +=== Überrumpelung ===
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 +Der Betroffene erfährt meistens erstmals bei der Zustellung einer [[Unterlassungsverfügung]], dass gegen ihn gerichtlich vorgegangen wurde. Er wird normalerweise vom Gericht vor Erlass der Verfügung nicht angehört, allerdings meist abgemahnt.
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 +Die Zustellung erfolgt durch einen freundlichen Gerichtsvolllzieher. Neben der Verpflichtung bekommt der Überrumpelte gleich auch noch einen Vollstreckungstitel bzgl. der [[Kosten]] präsentiert, den er alsbald begleichen darf, wenn er den Gerichtsvollzieher nicht wiedersehen möchte.
== Kritik == == Kritik ==
-In konventionellen Rechtsstreiten wird Anträgen auf Erlass einer einstweilige Verfügung nur mit äußerster Zurückhaltung stattgegeben, da hier jemand in Anspruch genommen wird, der sich im Vorfeld nicht wehren kann und keine Beweise für die hierzu erforderlichen Lügen erhoben werden.+=== kaum rechtliche Prüfung ===
-Im Äußerungsrecht jedoch werden entsprechende Anträge einfach durchgewinkt. [[Medienanwälte]] neigen zum Missbrauch der prozessualen Erleichterungen und lügen dem Gericht die Hucke voll, gerne auch mit vollmundigen [[anwaltliche Versicherung|anwaltlichen]] fadenscheinigen [[eidesstattliche Versicherung|eidesstattlichen Versicherungen]].+In konventionellen Rechtsstreiten wird Anträgen auf Erlass einer einstweilige Verfügung nur mit äußerster Zurückhaltung entsprochen, da hier jemand in Anspruch genommen wird, der sich im Vorfeld nicht wehren kann und keine Beweise für die hierzu erforderlichen Lügen erhoben werden.
-Der Verfügungspflichtige muss nicht nur vorläufig eine Kröte schlucken, vielmehr wird ihm sogar eine vollstreckbare Kostennote für Anwalts- und Gerichtskosten präsentiert sowie das Risiko, bei Verstößen gegen den Tenor mit [[Ordnungsmittel]]n behelligt zu werden.+Im Äußerungsrecht jedoch werden entsprechende Anträge einfach durchgewinkt, eine [[Unterlassung]] tut ja nicht so weh ... [[Medienanwälte]] neigen zum Missbrauch der prozessualen Erleichterungen und lügen dem Gericht die Hucke voll, gerne auch mit vollmundigen [[anwaltliche Versicherung|anwaltlichen]] oder fadenscheinigen [[eidesstattliche Versicherung|eidesstattlichen Versicherungen]]. Seltsamerweise ziehen derartige Straftaten selten irgendwelche, geschweige denn nennenswerte strafrechtliche Folgen nach sich.
-Die einstweilige Verfügung läuft anders als eine Klage komplett im Geheimen ab. Was mündlich zwischen den [[Medienanwälte]]n und Richtern läuft, wird nirgends dokumentiert.+=== vollstreckbarer Kostentitel aus heiterem Himmel ===
-Anders als bei konventionellen Klagen kann eine einstweilige Verfügung nacheinander oder sogar gleichzeitig bei unterschiedlichen Gerichten beantragt werden.+Der Verfügungspflichtige muss nicht nur vorläufig eine Kröte schlucken, sondern auch Kröten verteilen, denn ihm wird sogar ein vollstreckbarer Kostentitel für Anwalts- und Gerichtskosten präsentiert sowie das Risiko, bei Verstößen gegen den Tenor mit [[Ordnungsmittel]]n behelligt zu werden.
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 +Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst abgelehnt, dann aber dem Anspruch in der Berufung stattgegeben, so wird der Betroffene mit den kompletten Prozesskosten zweier Instanzen belastet, obwohl er hiervon gar nichts wusste.
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 +=== Geheimjustiz ===
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 +Die einstweilige Verfügung läuft anders als eine Klage komplett im Geheimen ab. Was mündlich zwischen den [[Medienanwälte]]n und Richtern läuft, etwa telefonisch, wird nirgends dokumentiert. Wird ein Antrag abgelehnt, so erfährt der Betroffene normalerweise nie von seinem Glück.
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 +=== bis zu 74 Chancen ===
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 +Anders als bei konventionellen Klagen kann eine einstweilige Verfügung nacheinander oder sogar gleichzeitig bei unterschiedlichen Gerichten beantragt werden. Der Antragsteller hat damit [http://www.deutschejustiz.de/dj_lg.html bis zu 74 Schüsse frei], um einen wohlgesonnenen Richter zu finden, während er als konventioneller [[Klage|Kläger]] nur ein einziges Mal klagen dürfte.
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 +=== Phantomkläger ===
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 +Man kann mit Ansprüchen und damit mit Prozesskosten von Phantomklägern belastet werden, die es gar nicht gibt, z.B. nicht existierende oder vermögenslose GmbHs. Stellt sich später heraus, dass die einstweilige Verfügung rechtswidrig war, bleibt man mangels echtem Gegner auf den [[Kosten]] sitzen.
== Gegenmaßnahmen == == Gegenmaßnahmen ==
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Daneben kann der Antragsteller zu Klage in der [[Hauptsacheverfahren|Hauptsache]] aufgefordert werden. Daneben kann der Antragsteller zu Klage in der [[Hauptsacheverfahren|Hauptsache]] aufgefordert werden.
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 +===Empfehlung===
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 +Von einem sofortigen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung rate ich in der Regel ab.
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 +Werden Äußerungen verboten, so hat man in der Regel als Äußernder keine besonderes Interesse, die Äußerung in der verbotenen Form zu tätigen.
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 +In den meisten Fällen geht es um das anwaltliche Geschäft der Abmahnanwälte, welche gern Öl ins Feuer der Auseinandersezungen zwischen den Betroffenen gießen.
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 +Mächte man das Verbot aus der Welt schaffen und keinesfalls auf den Kosten sitzen bleiben, so empfehle ich:
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 +<center>'''die einstweilige Verfügung über sich ergehen lassen'''
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 +'''mitteilen, dass keine Abscglkusserklärung abgegeben wird (14Tage-Frist beachten)'''
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 +'''zunächst zahlen'''
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 +'''sich auf die Hauptsache gut vorbereiten'''
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 +'''Hauptsacheverfahren nach gründlicher Vorberetung beantragen.'''</center>
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 +'''Begründung'''
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 +Verfügungsverahren sind Schnellverfahren. Zeugen werden in der Regel nicht angehört, bei non liquett - auch bei einem Verhältnis von 5:1 - obsiegt der Antragsteller. Widerspruchsverfaghren, erst recht Berufungsverfagren binden die Richter, welche später im Haptsacheverfahfren zu entscheiden haben. Es ist schweiriger, diese von deren Fehlentscheidungen abzubringen.
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 +Der Weg zum Bndesverfassungsgericht führt fast im mer nur über das Hauptsacheverfahren.
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 +Verliert man im Widerspruchsverfahren und anschließend im Berufungsverfahren, so wird man finanziell und psychologisch erheblich belastet, was dazu führt, dass man aufgibt.
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 +'''Wichtig:''' Keine Eile. Gründliche juristische Vorbereitung (eigene echerche), Schaffung eines finanziellen Puffers, gründliche Suche nach einem qualifizierten, engagierten und nicht nur aufs große Geschäft bedachten Rechtsanwalt.
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 +===erschlichene einstweilige Verfügung===
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 +Mit Urteil vom 24.01.2017, Az. [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=33%20O%207366/16 33 O 7366/16] entschieden hat das LG München entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, erhalten durch wahrheitswidrige Mitteilung der Reaktion des Abgemahnten auf die Abmahnung (z.B. Verschweigen), rechtsmissbräuchlich ist.
 +
 +Eine solche einstweilige Verfügung muss aufgehoben werden nach dem Grundsatz: Verschweigen der Wahrheit ist rechtsmissbräuchlich.
== Weblinks == == Weblinks ==
*Wie weit Gerichte gehen, um eine evident rechtswidrige einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten, siehe [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28819/1.html Das Landgericht Köln und das Geheimnis der E-Mails] *Wie weit Gerichte gehen, um eine evident rechtswidrige einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten, siehe [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28819/1.html Das Landgericht Köln und das Geheimnis der E-Mails]
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[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Einstweilige Verfügung

Vorläufige gerichtliche Entscheidung in angeblich dringlichen Fällen.

Auf Antrag erlässt ein Gericht eine einstweilige Verfügung, mit der etwa ein Unterlassungsanspruch vorläufig zugesprochen und mit Ordnungsmitteln vollstreckt werden kann.

Siehe auch Einstweiliger Rechtsschutz.

[bearbeiten] Verfahren

[bearbeiten] kein Beweise erforderlich

Das angerufene Gericht entscheidet allein aufgrund der Behauptungen der Antragstellers. Dieser muss seine Lügen nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen.

Meist geht dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eine Abmahnung mit der Aufforderung der Abgabe einer stafbewehrten [Unterlassungserklärung]] voraus. Wird die angebotene strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, d.h. wird dieses Vertragsangebot nicht angenommen, erfolgt meist der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

[bearbeiten] Eilbedürftigkeit

Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, dass er es eilig hat, weil Wiederholungsgefahr bzw. Erstbegehungsgefahr angemommen wird.

Einstweilige Verfügungen sind nur innerhalb von Ausschlussfristen zulässig, da man es andernfalls nicht wirklich eilig hat.

[bearbeiten] Überrumpelung

Der Betroffene erfährt meistens erstmals bei der Zustellung einer Unterlassungsverfügung, dass gegen ihn gerichtlich vorgegangen wurde. Er wird normalerweise vom Gericht vor Erlass der Verfügung nicht angehört, allerdings meist abgemahnt.

Die Zustellung erfolgt durch einen freundlichen Gerichtsvolllzieher. Neben der Verpflichtung bekommt der Überrumpelte gleich auch noch einen Vollstreckungstitel bzgl. der Kosten präsentiert, den er alsbald begleichen darf, wenn er den Gerichtsvollzieher nicht wiedersehen möchte.

[bearbeiten] Kritik

[bearbeiten] kaum rechtliche Prüfung

In konventionellen Rechtsstreiten wird Anträgen auf Erlass einer einstweilige Verfügung nur mit äußerster Zurückhaltung entsprochen, da hier jemand in Anspruch genommen wird, der sich im Vorfeld nicht wehren kann und keine Beweise für die hierzu erforderlichen Lügen erhoben werden.

Im Äußerungsrecht jedoch werden entsprechende Anträge einfach durchgewinkt, eine Unterlassung tut ja nicht so weh ... Medienanwälte neigen zum Missbrauch der prozessualen Erleichterungen und lügen dem Gericht die Hucke voll, gerne auch mit vollmundigen anwaltlichen oder fadenscheinigen eidesstattlichen Versicherungen. Seltsamerweise ziehen derartige Straftaten selten irgendwelche, geschweige denn nennenswerte strafrechtliche Folgen nach sich.

[bearbeiten] vollstreckbarer Kostentitel aus heiterem Himmel

Der Verfügungspflichtige muss nicht nur vorläufig eine Kröte schlucken, sondern auch Kröten verteilen, denn ihm wird sogar ein vollstreckbarer Kostentitel für Anwalts- und Gerichtskosten präsentiert sowie das Risiko, bei Verstößen gegen den Tenor mit Ordnungsmitteln behelligt zu werden.

Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst abgelehnt, dann aber dem Anspruch in der Berufung stattgegeben, so wird der Betroffene mit den kompletten Prozesskosten zweier Instanzen belastet, obwohl er hiervon gar nichts wusste.

[bearbeiten] Geheimjustiz

Die einstweilige Verfügung läuft anders als eine Klage komplett im Geheimen ab. Was mündlich zwischen den Medienanwälten und Richtern läuft, etwa telefonisch, wird nirgends dokumentiert. Wird ein Antrag abgelehnt, so erfährt der Betroffene normalerweise nie von seinem Glück.

[bearbeiten] bis zu 74 Chancen

Anders als bei konventionellen Klagen kann eine einstweilige Verfügung nacheinander oder sogar gleichzeitig bei unterschiedlichen Gerichten beantragt werden. Der Antragsteller hat damit bis zu 74 Schüsse frei, um einen wohlgesonnenen Richter zu finden, während er als konventioneller Kläger nur ein einziges Mal klagen dürfte.

[bearbeiten] Phantomkläger

Man kann mit Ansprüchen und damit mit Prozesskosten von Phantomklägern belastet werden, die es gar nicht gibt, z.B. nicht existierende oder vermögenslose GmbHs. Stellt sich später heraus, dass die einstweilige Verfügung rechtswidrig war, bleibt man mangels echtem Gegner auf den Kosten sitzen.

[bearbeiten] Gegenmaßnahmen

Ist mit einer einstweiligen Verfügung zu rechnen - etwa nach Abmahnung - so kann eine Schutzschrift hinterlegt werden, um dem Gericht vor der Entscheidung die eigene Sicht darzulegen.

Besteht Aussicht darauf, die Lügen des Antragstellers und Glaubhaftmachung derselben zu entkräften oder liegen evidente Rechtsfehler vor, kann die einstweilige Verfügung durch ein Widerspruchsverfahren aufgehoben werden. Werden lediglich Wertungen des Gerichts angegriffen, bestehen wenig Erfolgsaussichten auf Eigenkorrektur des Gerichts.

Daneben kann der Antragsteller zu Klage in der Hauptsache aufgefordert werden.

[bearbeiten] Empfehlung

Von einem sofortigen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung rate ich in der Regel ab.

Werden Äußerungen verboten, so hat man in der Regel als Äußernder keine besonderes Interesse, die Äußerung in der verbotenen Form zu tätigen.

In den meisten Fällen geht es um das anwaltliche Geschäft der Abmahnanwälte, welche gern Öl ins Feuer der Auseinandersezungen zwischen den Betroffenen gießen.

Mächte man das Verbot aus der Welt schaffen und keinesfalls auf den Kosten sitzen bleiben, so empfehle ich:

die einstweilige Verfügung über sich ergehen lassen

mitteilen, dass keine Abscglkusserklärung abgegeben wird (14Tage-Frist beachten)

zunächst zahlen

sich auf die Hauptsache gut vorbereiten

Hauptsacheverfahren nach gründlicher Vorberetung beantragen.

Begründung

Verfügungsverahren sind Schnellverfahren. Zeugen werden in der Regel nicht angehört, bei non liquett - auch bei einem Verhältnis von 5:1 - obsiegt der Antragsteller. Widerspruchsverfaghren, erst recht Berufungsverfagren binden die Richter, welche später im Haptsacheverfahfren zu entscheiden haben. Es ist schweiriger, diese von deren Fehlentscheidungen abzubringen.

Der Weg zum Bndesverfassungsgericht führt fast im mer nur über das Hauptsacheverfahren.

Verliert man im Widerspruchsverfahren und anschließend im Berufungsverfahren, so wird man finanziell und psychologisch erheblich belastet, was dazu führt, dass man aufgibt.

Wichtig: Keine Eile. Gründliche juristische Vorbereitung (eigene echerche), Schaffung eines finanziellen Puffers, gründliche Suche nach einem qualifizierten, engagierten und nicht nur aufs große Geschäft bedachten Rechtsanwalt.

[bearbeiten] erschlichene einstweilige Verfügung

Mit Urteil vom 24.01.2017, Az. 33 O 7366/16 entschieden hat das LG München entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, erhalten durch wahrheitswidrige Mitteilung der Reaktion des Abgemahnten auf die Abmahnung (z.B. Verschweigen), rechtsmissbräuchlich ist.

Eine solche einstweilige Verfügung muss aufgehoben werden nach dem Grundsatz: Verschweigen der Wahrheit ist rechtsmissbräuchlich.

[bearbeiten] Weblinks

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