Drohendes finanzielles Desaster - verboten

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Drohendes finazielles Desaster


Urteile

[Urteil 52 O 208/08 v. 13.11.2008] Lanmdgericht Berlin Die streitgegenständliche Aussage wird der unvoreingenommene und verständige Leser ... dass das unternehmen Kosten in so erheblichem Umfang zu tragen haben wird, dass ihr erhebliche finanzielle Probleme und damit möglicherweise sogar eine Insolvenz drohen. Auch wenn das „finanzielle Desaster" nach der Formulierung des Antragsgegners noch nicht eingetreten ist, sondern nur „droht", handelt es sich dennoch um eine Tatsachenbehauptung, denn Tatsachengrundlage für gestellte Prognose „drohendes finanzielles Desaster" sind nach den Ausführungen des Antragsgegners in der Presseerklärung die aufgrund der Münchener Entscheidungen zu erwartende Änderung der Rechtsprechung in Braunschweig und die große Anzahl ("an die hundert") der Verfahren.

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