Dementi

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

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Widerspricht jemand einem geäußerten Verdacht, so darf ein solches Dementi bei der [[Verdachtsberichterstattung]] nicht unerwähnt bleiben. Widerspricht jemand einem geäußerten Verdacht, so darf ein solches Dementi bei der [[Verdachtsberichterstattung]] nicht unerwähnt bleiben.
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 +Berichtet man über das Dementi, muss man aufpassen, dass man keinen falschen [[Eindruck]] erzeugt, etwa, dass der Dementierende mehr dementiert, als er es tut.
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 +*[http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080825_zk25_macht.htm Keine Yacht gemietet?]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Widerspricht jemand einem geäußerten Verdacht, so darf ein solches Dementi bei der Verdachtsberichterstattung nicht unerwähnt bleiben.

Berichtet man über das Dementi, muss man aufpassen, dass man keinen falschen Eindruck erzeugt, etwa, dass der Dementierende mehr dementiert, als er es tut.

[bearbeiten] Fälle

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