Darlegungslast

Aus Buskeismus

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Wer einen Anspruch gerichtlich geltend machen möchte, muss alle anspruchsbegründenen Tatsachen darlegen. Andernfalls wird die Klage als unschlüssig abgewiesen.

Die Dalegungspflicht resultiert aus dem Beibringungsgrundsatz der Parteien im Zivilprozess. Das Gericht entscheidet nur über das, was die Parteien vorbringen.

Sofern das Vorbringen vom Gegner bestritten wird und keine Beweiserleichterungen oder Beweislastumkehr greifen, trägt der Darlegungsbelasetete insoweit auch die Beweislast.

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