Dafür sorgen - erlaubt

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*OLG Hamburg [[7 U 114/08 - 16.06.2009 - Kai Diekmann möchte zensieren |7 U 114/08]] vom 16.06.2009 Kai Diekmann vs. NDR. 1. Instanz 324 O 444/08<br> *OLG Hamburg [[7 U 114/08 - 16.06.2009 - Kai Diekmann möchte zensieren |7 U 114/08]] vom 16.06.2009 Kai Diekmann vs. NDR. 1. Instanz 324 O 444/08<br>
-'''Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben:''' Hier geht es um eine Äußerung im Rahmen der Sendung von ZAPP mit der Äußerung Denn '''Bild-Chef Kai Diekmann sorgte schon im letzten Wahlkampf dafür, dass sein Blatt für Ole von Beust trommelte'''. Wir fragen uns, was heißt „sorgte dafür“? Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass der Leser sich keine Gedanken darüber macht. „Sich dafür sorgen“ ist substanzlos, hat eine ganz geringen Tatsachenhintergrund. Sich dafür sorgen heißt, Herr Kai Diekmann hat zu verantworten, was in der Bild steht, zu verantworten als Chefredakteur. Kein Artikel geht ohne seiner Genehmigung. Rein. Damit ist „sich sorgen“ eine zulässige Äußerung. Im Wesentlichen sehen wir es so,. wie die 1. Instanz es gesehen hat..+'''Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben:''' Hier geht es um eine Äußerung im Rahmen der Sendung von ZAPP mit der Äußerung Denn '''Bild-Chef Kai Diekmann sorgte schon im letzten Wahlkampf dafür, dass sein Blatt für Ole von Beust trommelte'''. Wir fragen uns, was heißt „sorgte dafür“? Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass der Leser sich keine Gedanken darüber macht. „Sich dafür sorgen“ ist substanzlos, hat eine ganz geringen Tatsachenhintergrund. Sich dafür sorgen heißt, Herr Kai Diekmann hat zu verantworten, was in der Bild steht, zu verantworten als Chefredakteur. Kein Artikel geht ohne seiner Genehmigung. Rein. Damit ist „sich sorgen“ eine zulässige Äußerung. Im Wesentlichen sehen wir es so,. wie die 1. Instanz es gesehen hat.
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Aktuelle Version

Wenn Zeitungen Kampagnen fahren oder einen Kandidaten bevorziegen, dann darf behauptet werden, der Chefredakteur diese Zeitung hatte dafür gesorgt das für den und den getrommet wurde.

[bearbeiten] Urteile

  • OLG Hamburg 7 U 114/08 vom 16.06.2009 Kai Diekmann vs. NDR. 1. Instanz 324 O 444/08

Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Hier geht es um eine Äußerung im Rahmen der Sendung von ZAPP mit der Äußerung Denn Bild-Chef Kai Diekmann sorgte schon im letzten Wahlkampf dafür, dass sein Blatt für Ole von Beust trommelte. Wir fragen uns, was heißt „sorgte dafür“? Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass der Leser sich keine Gedanken darüber macht. „Sich dafür sorgen“ ist substanzlos, hat eine ganz geringen Tatsachenhintergrund. Sich dafür sorgen heißt, Herr Kai Diekmann hat zu verantworten, was in der Bild steht, zu verantworten als Chefredakteur. Kein Artikel geht ohne seiner Genehmigung. Rein. Damit ist „sich sorgen“ eine zulässige Äußerung. Im Wesentlichen sehen wir es so,. wie die 1. Instanz es gesehen hat.

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