Caroline-Entscheidung

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In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffentlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und sich dabei dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen. In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffentlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und sich dabei dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen.
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Version vom 08:41, 19. Okt. 2008

In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffentlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und sich dabei dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen.

Inhaltsverzeichnis

Kritik an der Caroline-Entscheidung

Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ.

Um den hiermit einhergehenden Einbruch der Auftragslage bei Medienanwälten zu kompensieren, schenkte die Rechtsprechung diesen die Stolpe-Entscheidung. Medienanwälte weichen nunmehr von Bildabmahungen gegenüber großen Verlagen in die Wegelagerei des Äußerungsrechts aus und mahnen lieber kleine Leute ab - mit denselben Streitwerten.

Entscheidung im Original

Caroline-Entscheidung

Urteile

Urteile zum Recht am eigenen Bild

Siehe auch

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